News

Aktuelles im Überblick

Ermöglichung von (mehr) Photovoltaikanlagen in der Alzeyer Innenstadt

Ermöglichung von (mehr) Photovoltaikanlagen in der Alzeyer Innenstadt

Seit dem 04. Mai 2022 gilt für die Innenstadt Alzeys eine geänderte Gestaltungssatzung. Diese ermöglicht ab sofort teils den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern überhaupt, teils senkt sie die Anforderungen für den Bau dieser.

Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (s. unten stehendes Bild) gilt demnach gemäß dem überarbeiteten § 6.4:

  • Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen dürfen auf Dächern angebracht werden, wenn von ihnen keine störende Wirkung für das Ortsbild ausgeht: die Anlagen dürfen an keiner Stelle mehr als 30 cm über die Dachhaut hinausragen und keinen Überstand über das Dach bilden. Die Neigung soll derjenigen des Daches entsprechen. Die Module sind entweder kompakt oder in einer geraden Linie über die gesamte Dachlänge anzubringen, sodass sich ein symmetrisches Bild ergibt.

  • Auf denkmalgeschützten Gebäuden, innerhalb von Denkmalzonen oder in der direkten Umgebung von Denkmälern ist die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde Voraussetzung für eine Installation von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen. Je nach Ausgestaltung der Installation können Auflagen der Denkmalschutzbehörde folgen.

  • Bei der Errichtung von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen sind die allgemeinen Anforderungen des § 4 dieser Satzung einzuhalten:
    1. Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass sie die positiv wirkenden Eigenarten des Stadtbildes nicht in negativer Weise verändern oder stören.
    2. Positiv wirkende Eigenarten sind die Elemente, die die typische historisch gewachsene Grundrissstruktur (Straßenräume und Platzräume, Stellung der Gebäude) sowie die Proportionen, die Dachlandschaft und die Fassadengestaltung der Gebäude zum unverkennbaren Stadtbild der Stadt Alzey bilden.

Die Beschlüsse hierzu erfolgten auf Initiative des Arbeitskreises für Klimaschutz durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den Ausschuss für Bauen sowie den Stadtrat Alzeys final am 11. April 2022. Bei Fragen steht Ihnen seitens der Stadtverwaltung Alzey Herr Klotz im Bereich Klimaschutz (Tel.: 06731-495 523) und Frau Jurthe-Podolak im Bereich Stadtplanung (Tel.: 06731-495 511) zur Verfügung.

zurück

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.