Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt bzw. Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss persönlich beim Standesamt der Stadtverwaltung Alzey erklärt werden.
Terminvereinbaren sind auch kurzfristig telefonisch und per E-Mail möglich. Die Kontaktdaten der Standesbeamtinnen finden Sie nebenstehend.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ausländischer Ausweis
Gebühr für den Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 EUR
Zahlungsart: Kartenzahlung oder Barzahlung
Fristen
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Voraussetzungen
Den Austritt aus der Kirche kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Für geschäftsunfähige Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht, den Austritt erklären.
