Zwei Rentner auf einer Parkbank

Soziales, Rentenversicherung und Senioren

Soziales, Rentenversicherung und Senioren

Rentenversicherung

Die Stadtverwaltung ist als antragaufnehmende Stelle für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tätig. Sie können bei uns unter anderem Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder Anerkennung von Kindererziehungszeiten stellen.

Je nach Art des Antrags sind verschiedene Nachweise vorzulegen, die Sie bitte vorab telefonisch erfragen.

Eine Rentenberatung findet bei uns nicht statt. Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Rentenkonto und können daher individuelle Fragen (z.B. zur Höhe der Rente, Abzüge an der Rente, Anrechnung von Einkommen, Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten) nicht beantworten; wenden Sie sich dazu bitte direkt an die DRV.

Viele häufig gestellte Fragen werden auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ausführlich und verständlich erklärt.

Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie zu allen Fragen rund um Ihre Rente. Wenden Sie sich bitte hierzu für Rheinland-Pfalz an folgende Stellen:

Auskunfts- und Beratungsstelle Mainz

Am Brand 31

55116 Mainz

+49 6131 274-0

+49 6131 274-191

Auskunfts- und Beratungsstelle Bad-Kreuznach

Europaplatz 5

55543 Bad-Kreuznach

+49 671 92012-0

+49 671 92012-12

Beide Beratungsstellen vergeben auch die Termine für den Sprechtag in Alzey.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten sind ein Thema innerhalb der Rentenversicherung, bei dem es immer wieder Fragen und Unklarheiten gibt. Wir möchten deshalb hier kurz einige Erläuterungen zu diesem Thema geben.
 
Bei jeder Rente, die Sie beantragen, benötigen Sie eine Mindestzahl von Versicherungsjahren in der Rentenversicherung. Für die Regelaltersrente ab 65 benötigen Sie mindestens 5 Jahre Beitragszeiten. Dies erreichen Sie in erster Linie durch versicherungspflichtige Berufstätigkeit und/oder durch Pflegetätigkeit und/oder durch die Kindererziehungszeiten.

Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden dem erziehenden Elternteil seit 01.01.2019 zweieinhalb Jahre (30 Monate) in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Bei Geburten ab 1992 beträgt diese Zeit drei Jahre (36 Monate) pro Kind.

Haben Sie also z.B. zwei Kinder, welche vor 1992 geboren wurden, waren jedoch nie versicherungspflichtig beschäftigt, kann aufgrund der Kindererziehungszeiten ein Rentenanspruch bestehen.

Feststellung und Einstufung einer Behinderung

Für die Feststellung und Einstufung einer Behinderung ist das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung zuständig.

Weitere Unterstützung und Auskünfte, beispielsweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, zum Behindertenrecht sowie zu alltagserleichternden Hilfen, erhalten Sie im Bürger-Service-Büro des Landesamts.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Schießgartenstraße 6

55116 Mainz

+49 6131 9670

lsjv.rlp.de

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