Das Alzeyer Schloss von Oben

Erschliessungsbeiträge

Erschliessungsbeiträge

Für die erstmalige Herstellung einer Straße ist eine Gemeinde verpflichtet Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Alzey zu erheben.

Der Stadtrat der Stadt Alzey hat mit Wirkung zum 01.01.2022 die neue Satzung erlassen:

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