Zeichnen von Bauplänen

Bauleitpläne im Ver-fahren

Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne im Verfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • Allgemeines zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 Abs. BauGB (Baugesetzbuch)

    Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:  

    1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
      Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben.

    2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
      Die ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

    Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.

    Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.  

    Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet werden. 

    Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):

    Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren:

  • Bebauungsplan Nr. 33a "Pfaffenhalder Weg"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Text der Bekanntmachung, die am 12.01.2024 in der Allgemeinen Zeitung Alzey veröffentlicht wurde:

    Der Rat der Stadt Alzey hat am 06.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren beschlossen.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Schafhausen zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt

    -    im Norden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 82/2 (Fahrweg) bzw. die südliche Grenze der Parzelle Nr. 24/5,

    -    im Osten durch die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,

    -    im Süden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/3 bzw. Nr. 72 (Katharina-Mauer-Straße),

    -    im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).

    Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,44 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30 und beinhaltet folgende Flurstücke:

    • Nr. 24/10, 24/11, 26/25 bis 26/40, 28/13, 28/16, 28/17, 30/5, 30/6, 32/1 bis 32/35, 37/2, 82/2 und 82/3 (ehem. Fahrweg), 83 (Pfaffenhalder Weg).

    Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

    Durch den Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

    Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

    Daher findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt vom

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

    Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Bauleitplanes einsehen:

    1. Planzeichnung,
    2. Textliche Festsetzungen,
    3. Begründung,
    4. Umweltbericht.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann zu allen Planinhalten Stellung genommen werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden:

    annette.schneider@alzey.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden.

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.

    Hinweis Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

    Verfahrensstand:

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

    Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

    Zeitraum:

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024

    Unterlagen:


  • Flächennutzungsplan der Stadt Alzey - 11. Änderung (Pfaffenhalder Weg)

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Rat der Stadt Alzey hat am 06.11.2023 für 3 Teilbereiche des Gemeindegebietes von Alzey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

    Gegenstand der 11. Änderung ist:

    • die Neuausweisung einer ca. 2,4 ha großen Wohnbaufläche (W) im Nordosten von Alzey-Schafhausen östlich des Pfaffenhalder Wegs,
    • die Herausnahme einer ca. 2,0 ha großen geplanten gemischten Baufläche (M) im Nordwesten von Alzey-Schafhausen und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“,
    • die Herausnahme einer ca. 1,4 ha großen geplanten Wohnbaufläche (W) im Osten von Alzey (östlich der Pfalzgrafenstraße) und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“

    Die genaue Lage der Flächen ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

    Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Daher findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt vom

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

    Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Bauleitplanes einsehen:

    a) Planzeichnung,

    b) Begründung inklusive Umweltbericht.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann zu allen Planinhalten Stellung genommen werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden: annette.schneider@alzey.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.

    Hinweis Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

    Verfahrensstand:

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

    Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

    Zeitraum:
    22.01.2024 - 23.02.2024

    Unterlagen:

  • Bebauungsplan Nr. 79d-1.Ä "Industriegebiet Ost - Erweiterung mit Osttangente - 1. Änderung

    Text der Bekanntmachung, die am 22.03.2024 in der Allgemeinen Zeitung Alzey veröffentlicht wurde:

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Rat der Stadt Alzey hat am 20.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79d-1.Ä „Industriegebiet Ost – Erweiterung mit Osttangente – 1. Änderung“ in Alzey zum Zweck der öffentlichen Auslegung gebilligt.

    Das Plangebiet der 1. Änderung ist identisch mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 79d, liegt im Osten der Gemarkung Alzey in Flur 31, 32 und 35 und wird begrenzt

    • im Norden bzw. Nordwesten durch die Selz (südliche Grenze der Parzellen Flur 36 Nr. 79/15 sowie Flur 31 Nr. 203/6, 203/7, 207 und 257) bzw. die L 406 (südliche Grenze der Parzellen Flur 31 Nr. 9/3 und 266),
    • im Osten durch die östliche Grenze der Parzellen Flur 31 Nr. 224, 212 bzw. 126/2, 135 und 147,
    • im Süden bzw. Südosten durch die nördliche Grenze der Parzellen Gemarkung Gau-Heppenheim, Flur 2 Nr. 71 (Gemeindegrenze Alzey), Gemarkung Alzey Flur 32 Nr. 76 und Gemarkung Dautenheim Flur 4 Nr. 83 (Langer Rechweg) sowie die Rudolf-Diesel-Straße (nördliche Grenze der Parzellen Flur 35 Nr. 34/10, Flur 32 Nr. 26/2 und 27/2),
    • im Westen bzw. Südwesten durch die westliche Grenze der Parzellen Flur 32 Nr. 69/2 (Fahrweg), durch die östliche Grenze der Parzellen Flur 32 Nr. 32/3 und 32/5 (Otto-Lilienthal-Straße) sowie Nr. 27/5 und 27/3 (Lufthansa Aero) bzw. Flur 35 Nr. 24/33 (Toom-Baumarkt).

    Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 78 ha und beinhaltet – neben zahlreichen städtischen Parzellen (überwiegend Straßen, Wege, Gewässer, etc.) sowie dem Einmündungsbereich der Gau-Odernheimer-Str. in die L 406 - folgende Parzellen:

    Flur 31:  Nr. 97/3, 98/2, 99/2, 109/1, 109/2, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116/2, 117/2, 118/2, 120/2, 123/2, 124/2, 125/2, 126/2, 127/3 teilweise, 135, 136, 137, 138/3, 139, 140/1, 141, 142, 143/1, 143/2, 145, 146, 147, 200/5, 210, 211, 212, 225, 266 teilweise (L 406),

    Flur 32:  Nr. 26/1, 27/1, 28/1 bis 28/3, 29/4 bis 29/13, 32/4, 32/6, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1 teilweise, 46/9 teilweise, 46/10 teilweise,

    Flur 35:  Nr. 24/34, 24/35, 24/36, 25/3, 26/13, 99/19, 111/2, 112/1.

    Die genaue Abgrenzung des Änderungs-Geltungsbereichs (Plangebiet) ist dem vorstehenden Lageplan zu entnehmen.

    Durch die 1. Änderung soll das durch den Bebauungsplan Nr. 79d geschaffene Planungsrecht zur Erweiterung des Industriegebiets-Ost v.a. östlich der Osttangente an die mittlerweile geänderten städtebaulichen Zielsetzungen und Anforderungen angepasst werden. Insbesondere sollen größere zusammenhängende Flächen für die Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe geschaffen werden.

     Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt vom

    30.03.2024 bis zum 30.04.2024.

    Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Bauleitplanes einsehen:

    1. Planzeichnung,
    2. Satzungstext mit der Änderungs-Satzung und den künftig gültigen textlichen Festsetzungen, sowie den unverändert gültigen Textpassagen zu Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen, Hinweisen und Empfehlungen etc.,
    3. Begründung.

    Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:

    Umweltbericht (Dörhöfer & Partner, 06.03.2024)

    Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung.

    Fachgutachten:
    • Anlage Ä1 zur Begründung: Klimagutachterliche Stellungnahme zur modifizierten Erschließung (LOHMEYER GMBH, 15.02.2024)

    Die Klimagutachterliche Stellungnahme enthält Aussagen zu den Auswirkungen des geänderten B-Plans auf lokalklimatische Verhältnisse v.a. bzgl. der befürchteten wesentlichen Einschränkungen der Durchlüftungs- und Temperaturverhältnisse durch eine modifizierte verkehrliche Erschließung (mit Verzicht auf eine im östlichen Bebauungsplangebietsbereich nach Norden führende Verbindung zwischen dem GI-1 und GI-2).

    • Anlage Ä2 zur Begründung: Aktualisierung des Verkehrsgutachtens (HEINZ + FEIER GmbH, 16.02.2024)

    Das aktualisierte Verkehrsgutachten enthält u.a. Aussagen zur bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastung sowie Leistungsfähigkeitsberechnungen der Straßen und Knotenpunkte.

    • Anlage Ä3 zur Begründung: Aktualisierung des Schalltechnischen Gutachtens (Konzept dB Plus GmbH, 27.02.2024)

    Das aktualisierte schalltechnische Gutachten enthält u.a. Aussagen zu bestehenden und zu den künftig zu erwartenden Schallquellen / - Emissionen (Gewerbelärm und Verkehrslärm) und zu den daraus zu erwartenden Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes; es erfolgt eine Bestimmung der Emissionskontingente für die Teilflächen des Plangebiets, als Grundlage für die Festsetzung im Bebauungsplan zur Vermeidung schalltechnischer Konflikte.

    • Anlage Ä4 zur Begründung: Ergänzung der artenschutzrechtlichen Prüfung im Hinblick auf das Vorkommen des Bibers (Vorhaben 'Anpassung Renaturierung' - Konzeption Artenschutzmaßnahmen Biber - Büro Viriditas Thomas Merz, 26.02.2024)

    In der Konzeption Artenschutzmaßnahmen Biber (Castor fiber) wird die - bei der Oberen Wasserbehörde zur Genehmigung eingereichte - Renaturierungsplanung für die Selz sowohl hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Beurteilung als auch der Möglichkeiten der Schaffung von Retentionsraum neu beurteilt. Denn durch die im Jahr 2020 erfolgte Ansiedlung einer Biberfamilie im Bereich der ursprünglichen Renaturierung und deren Aktivitäten haben sich Veränderungen an der Selz ergeben, die eine Anpassung der bei der Oberen Wasserbehörde zur Genehmigung eingereichten Renaturierungsplanung erforderlich machen.

    Genehmigungen sowie - nach Einschätzung der Stadt Alzey wesentliche - bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

    Art der vorhandenen Information

    Thematischer Bezug bzw. schlagwortartige Charakterisierung der behandelten Umweltthemen

    Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

    -    6 Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit

    -    10 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Natur­schutzverbänden

    -  Gewässer- und Hochwasserschutz, Hochwassergefährdung, Starkregenschutz,

    -  Wasserschutz, Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser),

    • Immissionsschutz,
    • Licht-/Lärmemissionen,
    • Bodenschutz,
    • Artenschutz (Biber),
    • Klimaschutz,
    • Landespflege und Naturschutz,
    • Verkehrsbelastung.

     Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können nur zu den geänderten Teilen des o.g. Planentwurfes (die in Abschnitt II. des Satzungstextes - in den §§ 2 und 3 der dortigen Änderungs-Satzung - aufgeführ­t und in den textlichen Festsetzungen und den übrigen Textpassagen kenntlich gemacht sind und in der Planzeichnung enthalten sind) Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden:

    annette.schneider@alzey.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden.

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.


    Hinweis Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

    Verfahrensstand:

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw.  Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

    Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

    Zeitraum: 30.03.2024 - 30.04.2024

    Unterlagen:

zurück

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.