Zeichnen von Bauplänen

Bauleitpläne im Ver-fahren

Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne im Verfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • Allgemeines zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 Abs. BauGB (Baugesetzbuch)

    Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:  

    1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
      Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben.

    2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
      Die ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

    Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.

    Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.  

    Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet werden. 

    Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):

    Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren:

  • Bebauungsplan Nr. 33a "Pfaffenhalder Weg"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Text der Bekanntmachung, die am 12.01.2024 in der Allgemeinen Zeitung Alzey veröffentlicht wurde:

    Der Rat der Stadt Alzey hat am 06.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren beschlossen.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Schafhausen zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt

    -    im Norden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 82/2 (Fahrweg) bzw. die südliche Grenze der Parzelle Nr. 24/5,

    -    im Osten durch die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,

    -    im Süden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/3 bzw. Nr. 72 (Katharina-Mauer-Straße),

    -    im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).

    Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,44 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30 und beinhaltet folgende Flurstücke:

    • Nr. 24/10, 24/11, 26/25 bis 26/40, 28/13, 28/16, 28/17, 30/5, 30/6, 32/1 bis 32/35, 37/2, 82/2 und 82/3 (ehem. Fahrweg), 83 (Pfaffenhalder Weg).

    Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

    Durch den Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

    Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

    Daher findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt vom

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

    Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Bauleitplanes einsehen:

    1. Planzeichnung,
    2. Textliche Festsetzungen,
    3. Begründung,
    4. Umweltbericht.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann zu allen Planinhalten Stellung genommen werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden:

    annette.schneider@alzey.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden.

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.

    Hinweis Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

    Verfahrensstand:

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

    Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

    Zeitraum:

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024

    Unterlagen:


  • Flächennutzungsplan der Stadt Alzey - 11. Änderung (Pfaffenhalder Weg)

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Rat der Stadt Alzey hat am 06.11.2023 für 3 Teilbereiche des Gemeindegebietes von Alzey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

    Gegenstand der 11. Änderung ist:

    • die Neuausweisung einer ca. 2,4 ha großen Wohnbaufläche (W) im Nordosten von Alzey-Schafhausen östlich des Pfaffenhalder Wegs,
    • die Herausnahme einer ca. 2,0 ha großen geplanten gemischten Baufläche (M) im Nordwesten von Alzey-Schafhausen und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“,
    • die Herausnahme einer ca. 1,4 ha großen geplanten Wohnbaufläche (W) im Osten von Alzey (östlich der Pfalzgrafenstraße) und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“

    Die genaue Lage der Flächen ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

    Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Daher findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt vom

    22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

    Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Bauleitplanes einsehen:

    a) Planzeichnung,

    b) Begründung inklusive Umweltbericht.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann zu allen Planinhalten Stellung genommen werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden: annette.schneider@alzey.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.

    Hinweis Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

    Verfahrensstand:

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

    Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

    Zeitraum:
    22.01.2024 - 23.02.2024

    Unterlagen:

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