Miniaturbetonklötze, ein Stift und Meter

Gestaltungs-
vorschriften

Gestaltungsvorschriften

Gestaltungsvorschriften

Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 88 der Landesbauordnung für das Land Rheinland-Pfalz (LBauO) erlassen.

Im Stadtgebiet Alzey sind bisher folgende Gestaltungssatzungen erlassen worden:

zurück