An einer Kindergartengarderobe aus hellem Holz im Flur hängen viele bunte Jacken und Taschen.
Eine räumliche Abtrennung in einem Klassenraum durch Bücherregale aus Holz.
Außenbereich der Kita Hanni Kipp Haus des Kindes
Außenbereich der Kita Hanni Kipp Haus des Kindes
ein hängendes Schild mit Bienen und dem Wort Willkommen an der Tür
Außenbereich für Kinder der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
Schnecke aus Holz im Außenbereich der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
ein Raum ohne Dach voller Blumen mit der Sonne
2 Bälle im Netz mit dem Schild "Achtung freilaufende Kinder"
Schild der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"

Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"

Logo der Kita Haus des KIndes


Die Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes" stellt sich vor!

  

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.

Benannt ist die Kita nach der Unternehmerin, Philanthropin und Ehrenbürgerin der Stadt Alzey Hannelore „Hanni" Kipp, welche sich besonders für soziale Projekte und die Förderung von Kindern engagierte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Karl-Heinz Kipp unterstützte sie den Neubau unserer Kindertagesstätte finanziell. Zu Ehren der im Juli 2021 verstorbenen Hanni Kipp befindet sich vorm Eingang unserer Kita ein großes Portrait von ihr, gestaltet als Mosaik aus hunderten kleinen Kunstwerken von den Kindern und Erzieher*innen unserer Kita.

Unsere neungruppige Kindertagesstätte befindet sich zentral, aber dennoch ruhig in einer Seitenstraße gelegen, mitten im Herzen von Alzey. Das im Jahr 2012 fertiggestellte Gebäude lädt mit warmen Farben, ganz viel Holz in den lichtdurchfluteten Räumen sowie einem großzügigen Außengelände zum Spielen und Toben ein. In unserem „Haus des Kindes" in der Pestalozzistraße, fühlen sich Kleine und Große wohl - gerne können Sie sich selbst davon überzeugen.

Mit 155 Plätzen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren aufgeteilt in drei Krippengruppen, drei Regelgruppen, einer integrierten Waldgruppe und zwei Vorschulgruppen bieten wir für alle Altersgruppen ausreichend Platz und gehen damit einen großen Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Die Kinder sind nach dem geschlossenen Kita Konzept festen Stammgruppen zugeordnet.

Die Arbeit im Haus des Kindes orientiert sich am Situationsansatz. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Kind mit seinen Interessen, Kompetenzen und Entwicklungsbedürfnissen.

Weitere Informationen zur Arbeit in unserer Kita finden Sie in der Konzeption.

Das Besondere am „Haus des Kindes" ist, dass Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren durch den vom ASB betriebenen Hort, welcher sich mit im Gebäude befindet, unter einem Dach betreut werden. Dabei liegt die Idee zugrunde, Eltern die Möglichkeit einer ganzheitlichen Betreuung ihrer Kinder in einem Gebäude zu ermöglichen. Es soll ihnen kurze Wege bieten und den Kindern einen leichten und harmonischen Übergang von Kindertagesstätte in den Hort gewährleisten.

  • Betreuungsformen




    Betreuungsangebot Teilzeit

    Mo - Fr

    7:30 - 12:00 Uhr

    Betreuungsangebot für 7 Std.-Kinder

    Mo - Fr

    7:30 - 14:30 Uhr

    Betreuungsangebot für 9 Std.- Kinder

    Mo - Fr

    7:30 - 16:30 Uhr

  • Konzeption

    Eine neue Konzeption wird gerade erarbeitet und in Kürze hier zur Verfügung stehen. 

  • Elternbeteiligung

    Zu unserem Konzept gehört vor allem auch die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Einbeziehung der Eltern und ihre Kompetenzen sind von zentraler Bedeutung, denn Sie sind der wichtigste Begleiter Ihrer Kinder. Sie sind Motor für die Entwicklung und die Vermittlung von Werten, Bildungsvoraussetzungen und Bildungsinhalten. Aus diesem Grund benötigen wir die Unterstützung der Eltern. Vor dem Hintergrund, dass alle Familien vor die Herausforderung gestellt werden, bei Veränderungen mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzuhaben, möchten wir unseren Eltern die Möglichkeit geben, uns durch die aktive Mitarbeit zu unterstützen und sich als lebendige Gemeinschaft, gemeinsam mit uns, um das Wohl Ihrer/unserer Kinder zu bemühen.

  • Integrierte Waldgruppe

    Wir sind in der glücklichen Lage, eine integrierte Waldgruppe in unserer Kita anbieten zu können.

    Nach dänischem Vorbild, werden in dieser Gruppe bis zu 20 Kinder zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr jeden Morgen mit dem Bus in einen Wald in der Nähe von Alzey gefahren und können dort elementare Erfahrungen sammeln. Der Standort bietet eine beheizbare Schutzhütte (Forsthütte), sowie eine Kompostiertoilette. Die Gruppe besucht täglich verschiedene Waldplätze, die den Kindern unterschiedliche Lernumgebungen und Natureindrücke bieten.

    Zusätzlich werden regelmäßig spannende Spaziergänge und kurze Wanderungen in der Natur unternommen. Pünktlich zum Mittagessen kommen die Kinder mit dem Bus wieder in der Kita an und verbringen den Nachmittag dann dort mit den anderen Gruppen zusammen.

  • Informationen zur Kindertagesbetreuung

    • Was kostet das Essen?

    Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten wird als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleichbleibende Monatsbeiträge erhoben werden. Für die Berechnung des zu zahlenden Pauschalbetrags werden ausschließlich die tatsächlichen Verpflegungstage des Kindes zugrunde gelegt.

    Die Berechnungsgrundlage stellt sich wie folgt dar:

    Verpflegungstage

    • Ganztags: durchschnittlich 233 Essenstage
    • 8-Stunden-Betreuung: durchschnittlich 90 Essenstage
    • 9–2-Betreuung: durchschnittlich 142 Essenstage

    Berechnung

    • 233 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 76,00 €
    • 142 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 46,50 €
    • 90 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 29,50 €

    Veranlagt werden ausschließlich die tatsächlichen Essenstage der Kinder. Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits berücksichtigt.


    • Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

    Nach bundesgesetzlicher Regelung hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in der Kindertagespflege, zum Beispiel bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater, erfolgen.

    In Rheinland-Pfalz besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Der Anspruch umfasst in der Regel eine Betreuung von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von durchgängig sieben Stunden.


    • Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?

    Nein. In Rheinland-Pfalz ist die Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt grundsätzlich beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren können Elternbeiträge erhoben werden. Diese variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier oder mehr Kindern können von Beiträgen befreit werden.

    Der Elternbeitrag wird auf zwölf Monate verteilt. Bei Familien mit geringem Einkommen kann  der Elternbeitrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder vollständig vom Jugendamt übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.kreis-alzey-worms.eu/


    • Was ist, wenn keine Plätze frei sind?

    Die Erfüllung des Rechtsanspruchs obliegt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Falle der Nichterfüllung ist das zuständige Jugendamt Ansprechpartner. Für den Landkreis Alzey-Worms ist dies das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam alternative Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen.


    • In welcher Kita melde ich mein Kind an?

    Eltern haben ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Dieses Recht begründet jedoch keinen Anspruch auf die Aufnahme des Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte. Ein Anspruch auf einen konkreten Platz in einer bestimmten Einrichtung besteht grundsätzlich nicht.

    Es empfiehlt sich daher:

    • Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind.
    • Informieren Sie sich über geeignete Einrichtungen.
    • Vereinbaren Sie Besichtigungstermine.
    • Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl.


    • Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?

    Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Dabei können insbesondere folgende Aufnahmekriterien berücksichtigt werden:

    • Geschwisterkind in der Einrichtung
    • Geburtsdatum, ältere Kinder werden nach Möglichkeit bevorzugt
    • Alleinerziehende mit Erwerbstätigkeit
    • Erwerbstätigkeit der Eltern
    • Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme
    • Schulische, berufliche oder universitäre Ausbildung
    • Bezug von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches
    • Pädagogische Notwendigkeit, zum Beispiel zur Sicherung des Kindeswohls

    Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.

  • FSJ

    Wenn Du Interesse an einer FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr) in einer unserer städtischen Kindertagesstätten hast, dann melde Dich gerne bei uns!

Außenbereich der Kita Hanni Kipp Haus des Kindes
Gebäude der Kita "Hanni Kipp"
Außenbereich für Kinder der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
Außengelände
Schnecke aus Holz im Außenbereich der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
Außenbereich
2 Bälle im Netz mit dem Schild "Achtung freilaufende Kinder"
Innenbereich


Schild der Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
Eingangsbereich


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