Drei Mensch ärgere Dich nicht Figuren in Schwarz Rot Gelb stehen mit einem Würfel auf einem Wahlzettel

Kommunal- und
Europawahl

Kommunal- und Europawahl

Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024

Informationen zu den Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 im Bereich der Stadt Alzey

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Gewählt wird zwischen 8 - 18 Uhr.

Folgende Wahlen finden statt:

Stadt Alzey:

  • Alzeyer Stadtrat
  • Ortsvorsteher/innen (4 Stadtteile)
  • Ortsbeiräte (4 Stadtteile)

Landkreis Alzey-Worms:

  • Kreistag

Europawahl

  • Europaparlament
  • Bekanntmachungen

  • Stichwahlen am 23. Juni 2024? 

    Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in den Alzeyer Stadtteilen Dautenheim, Heimersheim, Schafhausen und Weinheim werden direkt gewählt. Gewählt ist, wer am Wahlabend die absolute Mehrheit erreicht, also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, gibt es am Sonntag, 23. Juni 2024 jeweils eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen.

  • So funktioniert die Stimmabgabe: Kumulieren und Panaschieren 

    Beim Kumulieren, der Häufung von Stimmen, können bis zu drei Stimmen auf einzelne Personen verteilt werden. Insgesamt können die Wahlberechtigten bis zu 36 Einzelstimmen für den Stadtrat und zwischen 5 und 15 Einzelstimmen für den jeweiligen Ortsbeirat vergeben.

    Wer keine Einzelstimmen vergeben möchte, kann auch eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listen insgesamt wählen. Die ihm zustehenden Stimmen werden dann automatisch von oben nach unten auf die Bewerberinnen und Bewerber der jeweils ausgewählten Liste verteilt.

    Eine weitere Möglichkeit beim Kumulieren besteht darin, sowohl eine Liste anzukreuzen, als auch innerhalb dieser Liste oder einer anderen Liste einem Bewerber\einer Bewerberin  bis zu 3 Einzelstimmen zu vergeben.

    Beim Panaschieren besteht die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen bei der Stimmvergabe zu berücksichtigen. Die Wählerinnen und Wähler können also ihre 36 Stimmen für den Stadtrat und zwischen 5 und 15 für die jeweiligen Ortsbeiräte personenbezogen zuordnen. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund einer hohen Anzahl an Personenstimmen in den von den Parteien aufgestellten Listen "nach vorne" gewählt werden. 

    Das Kumulieren und Panaschieren kann unter folgendem Link an einem Probewahlzettel mit fiktiven Bewerberinnen und Bewerbern getestet werden:

  • Wichtige Wahltermine

    Termine


    bis März 2024

    Schreiben an die Wahlhelfer bezüglich ihrer Bestellungen (Wahlvorsteher, stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer, stellv. Schriftführer und Beisitzer)

    22.04.2024, 18 Uhr

    Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen

    24.04.2024, 17 Uhr

    Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Alzey zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen sowie Ortsvorsteherwahlen)

    Ende April/
    Anfang Mai 2024

    Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ)

    nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

    Öffnung des Briefwahlbüros im Rathaus

    09.06.2024

    Wahltag

    13.06.2024, 17 Uhr

    Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Alzey zur Feststellung der Ergebnisse der Wahlen für den Bereich der Stadt Alzey (Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen sowie Ortsvorsteherwahlen)

    23.06.2024

    Mögliche Stichwahl der Ortsvorsteher

  • Digitale Erfassung und Einreichung der Daten zum Wahlvorschlag durch Wahlvorschlagsträger

    In Zusammenarbeit mit der Kommwis ist es bei diesen Wahlen (Stadtrat,Ortsbeirat) möglich, die Unterlagen zur Einreichung der Wahlvorschlagsunterlagen elektronisch zu erfassen,
    danach vorausgefüllt auszudrucken und die erforderlichen Unterschriften anzubringen.

    Vorteile dieses Verfahrens:

    • keine Übermittlungsfehler (Übertragungsfehler beim Namen, Geburtsdatum etc.)
    • Validierung der Eingaben
    • Überprüfung der einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit
    • umfassende Hilfe innerhalb des Programmes

    Über dieses Verfahren eingereicht werden können:

    • Niederschrift der Aufstellungsversammlung
    • Wahlvorschlag für die Stadtrats- und die Ortsbeiratswahl
    • die notwendigen Erklärungen der Bewerbenden


    Wahlvorschläge für Direktwahlen können leider nicht über das Wahlvorschlagsportal digital eingereicht werden. Hierfür müssen die entsprechenden Formulare in Papierform ausgefüllt und eingereicht werden.

    Technische Anforderungen:
    Für die Nutzung des Wahlvorschlagsportals ist ein internetfähiges Endgerät, vorzugsweise Laptop oder PC, und ein Internetzugang notwendig. Weiterhin wird für den Ausdruck der Unterlagen ein Drucker benötigt. Die Eingaben werden im Portal gespeichert und können später ausgedruckt werden.

    Zur Benutzung des Wahlvorschlagsportals ist eine Benutzerkennung und ein Passwort notwendig. Dieses kann bei Interesse unter der Telefonnummer 06731 495-214 (Herr Stephan Römer) oder über die E-Mail:
    wahlen@alzey.de angefordert werden.

    Bitte beachten Sie auch bei der digitalen Einreichung die Einreichungsfrist bis zum 22.04.2024, 18 Uhr. Als eingereicht gilt der Wahlvorschlag mit Abgabe der ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen beim Wahlamt der Stadt Alzey.

  • Wichtige Links für weitere Informationen zur Wahl

  • Wahlhelferin / Wahlhelfer

    Keine Demokratie ohne Wahlen. Keine Wahlen ohne ehrenamtliche, unabhängige Wahlhelfer.

    Die Stadt Alzey bittet um Ihre Unterstützung: Für verschiedene Wahlen und Abstimmungen, z.B. zum Bundestag, zum Landtag, für die Europawahl sowie für verschiedene Kommunalwahlen werden regelmäßig freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

    Hauptaufgabe der Wahlvorstände ist die Überwachung der Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses für den entsprechenden Stimmbezirk. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum reibungslosen Ablauf der Wahl und zur Feststellung der Ergebnisse.

    Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Helfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro. Weiterhin honoriert die Stadt Alzey den Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit einer „Dankeschön-Veranstaltung“ bzw. einem kleinen Dankeschön in Form eines Gutscheins.

    Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Dann melden Sie sich gerne bei der Stadtverwaltung Alzey unter der Rufnummer 06731 495-201 oder unter der E-Mail wahlen@alzey.de oder füllen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular aus: 

    Bitte geben Sie Ihren Namen an.

    Festnetz- oder Mobilnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme

    Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse zur digitalen Kontaktaufnahme an.

    Adresse zur postalischen Kontaktaufnahme

    Geben Sie hier Ihre Nachricht ein.

    Bitte füllen Sie alle mit markierten Pflichtfelder aus.

    Hinweis zum Datenschutz:   

    Die Gemeindeverwaltung ist befugt, personenbezogene Daten zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Personen, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Der Betroffene ist über das Widerspruchsrecht zu unterrichten. Im Einzelnen dürfen folgende Daten verarbeitet werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion sowie die Art der Wahl, für die der Betroffene eingesetzt wurde.

  • Kontakt 

    Bei Rückfragen verwenden Sie bitte nachfolgende Kontaktmöglichkeiten:

    +49 6731 495-201

    +49 6731 495-211

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