Beantragung von Urkunden
Personenstandsurkunden können Sie unkompliziert per E-Mail beim Standesamt der Stadt Alzey beantragen.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an: standesamt@alzey.de
Voraussetzung ist, dass der entsprechende Eintrag im Personenstandsregister des Standesamts Alzey (Stadt) geführt wird. Dies betrifft Einträge aus:
- Geburten in Alzey
- Eheschließungen bzw. Lebenspartnerschaften in Alzey
- Sterbefälle in Alzey
sowie den Stadtteilen Weinheim, Heimersheim, Dautenheim und Schafhausen.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden dürfen daher nur an berechtigte Personen ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Personalausweis oder Reisepass der berechtigten Person (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
Für andere antragstellende Personen gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Personenstandsregister werden nur für bestimmte Zeiträume beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Ältere Urkunden sind über das Landesarchiv Speyer zu beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Personenstandsregister werden nur für bestimmte Zeiträume beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Ältere Urkunden sind über das Landesarchiv Speyer zu beantragen.
Internationale Urkunden
Zur Vorlage im Ausland können auf Wunsch internationale Urkunden bzw. mehrsprachige Auszüge aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren
- 15,00 € für die erste Urkunde
- 7,50 € für jede weitere gleichartige Urkunde
- Keine Gebühren für Rentenzwecke
Zahlungsarten
- Vor Ort: Bar- oder Kartenzahlung
- Per E-Mail: Zahlung auf Rechnung
Bitte beachten Sie: Für die Beantragung von Urkunden wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Alzey (Stadt). Bei gewerblichen Drittanbietern können zusätzliche Kosten entstehen.
