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Aus dem Stadtrat: Alle Entscheidungen im Überblick


In seiner Sitzung am Montag, 18. März, hat der Stadtrat Alzey folgende Projekte und Vorhaben auf den Weg gebracht:

Klares Ja zur kommunalen Wärmeplanung

Der Stadtrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den nächsten Schritt in der kommunalen Wärmeplanung zu gehen. Die Wärmeplanung für die Stadt Alzey soll schnellstmöglich ausgeschrieben werden, um eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen. Für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn stehen maximal 70.000 Euro als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung. Die zu erwartende Förderquote beträgt 90 %.

Die Stadt Alzey ist verpflichtet, bis zum Sommer 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen, die regelt, wie die Wärmeversorgung der Stadt in Zukunft aussehen soll. Laut Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2019 liegt der Energiebedarf für Strom und Wärme im gesamten Stadtgebiet inklusive der Autobahnen bei 614.000 Megawattstunden. Durch die Erweiterung des Industriegebietes wird sich dieser Energiebedarf voraussichtlich um weitere 123.000 Megawattstunden erhöhen. Mit dem frühzeitigen Start des kommunalen Wärmekonzeptes kann dieser steigende Energiebedarf in die Planungen einfließen und somit sichergestellt werden, dass auch in Zukunft ausreichend Energie für Unternehmen und Einwohner zur Verfügung steht.

Neue Wohnungen im Bereich der Mainzer Straße

Der Stadtrat hat sich mehrheitlich für die Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 24a "Am Alzeyer Friedhof" ausgesprochen. Grundlage für den Beschluss ist ein umfangreicher Umweltbericht eines externen Büros sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, aus denen hervorgeht, dass aus umweltfachlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Wohnbebauung des Areals zwischen Mainzer Straße und Berliner Straße bestehen.

Konkret handelt es sich um das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei. Hier beabsichtigt die Alzeyer Wohnbaugesellschaft (ABG) zwei Gebäude mit 28 Wohnungen zu errichten. Ziel der ABG, die im Stadtgebiet fast 500 Wohnungen zu sozialverträglichen Preisen vermietet, ist es, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen und damit auf den angespannten Mietmarkt zu reagieren. Die geplanten Mietwohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei werden sozial gefördert und unterliegen der Mietpreisbindung. Darüber hinaus soll durch die Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Wohn- und Geschäftshäuser in diesem Bereich zu errichten.

Fachbüro berät Stadt bei Entwicklung von Windenergie

Im Rahmen der so genannten vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung muss die Stadt Alzey bis Anfang Mai eine Stellungnahme zu den Plänen des Landes abgeben. Ziel des vom Land Rheinland-Pfalz auf den Weg gebrachten Gesetzentwurfs für ein Landes-Windkraftzonengesetz ist es, Flächenziele für die Windenergie festzulegen. Hierzu wurden Pläne für neue Windkraftanlagen und für das sogenannte Repowering bestehender Anlagen erstellt, zu denen die Stadt Alzey für ihr Gebiet Stellung nehmen kann.

Um eine aussagekräftige Stellungnahme fristgerecht abgeben zu können, wird das Fachbüro für Raum- und Umweltplanung "Jestaedt + Partner GbR" die Stadtverwaltung bei der Beurteilung der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes unterstützen und beraten. In der Sitzung des Bauausschusses am 11. April und in der Stadtratssitzung am 29. April wird dann über die Stellungnahme der Stadt zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungplans Rheinhessen-Nahe beraten.

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