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Aus dem Stadtrat: Alle Entscheidungen der jüngsten Sitzung im Überblick


In seiner Sitzung am 27. April hat der Alzeyer Stadtrat wichtige Entscheidungen und Weichenstellungen für die Stadt getroffen. Dabei ging es um mögliche Millionenförderungen für zentrale Projekte, den rechtssicheren Umgang mit Windenergie-Flächen, ein klares Bekenntnis zur Vielfalt in einer Alzeyer Kita und um faire Regelungen für Anlieger am Kartenberger Weg im Stadtteil Schafhausen.

RLP-Plan: Alzey meldet vier große Investitionsschwerpunkte

Für Alzey eröffnet sich die Chance auf viel Geld für wichtige Investitionen. Der Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, vier Investitionsschwerpunkte für den „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ zu melden: die Sanierung der Tiefgarage, die Sanierung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule, den Ausbau des Badewegs (städtischer Anteil) und den Neubau der Schwimmhalle.

Für die Stadt ist das eine große Chance, weil auf Alzey nach aktueller Berechnung rund 11,4 Millionen Euro des Sondervermögens des Bundes entfallen. Das Geld soll genau dort eingesetzt werden, wo viele Bürgerinnen und Bürger direkt etwas davon haben – bei der Infrastruktur, beim Schul- und Vereinssport und beim Schwimmen. Gerade mit Blick auf die angespannte Haushaltslage wären solche Projekte aus eigener Kraft nur schwer zu stemmen. Das Sonervermögen stellt also einen Investitionsboost dar.

Wichtig ist: Die Stadt nennt jetzt ihre Prioritäten und reicht diese bei der Kreisverwaltung ein. Nach abschließender Beurteilung , können die Maßnahmen dann mit Hilfe der Fördermittel umgesetzt werden.

Ein entscheidender Punkt bei der Auswahl war außerdem: Über das Sondervermögen können nur Projekte finanziert werden, die nicht bereits Landesprogramme gefördert werden. Deshalb wurden bewusst Vorhaben ausgewählt, bei denen diese Förderungslücke besteht und die gleichzeitig einen hohen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger haben.

Windenergie: Verfahren zur Aufhebung alter Bebauungspläne startet

Bei der Windenergie hat der Stadtrat eine Entscheidung getroffen, die man gut erklären muss: Es wurden noch keine Bebauungspläne aufgehoben. Beschlossen wurde zunächst, das Verfahren dafür zu starten.

Konkret geht es um die alten Bebauungspläne „Auf dem Buckelacker“ in Dautenheim und „Im Kirschgarten“ in Heimersheim. Diese Pläne stammen aus einer Zeit, in der Windräder noch deutlich kleiner gebaut wurden, als es heute möglich ist. Inzwischen steht aber fest: Der neue Raumordnungsplan für Rheinhessen kommt. Und dieser Plan wird rechtlich über den bisherigen Bebauungsplänen stehen. Er schafft die Grundlage dafür, dass in geeigneten Bereichen künftig höhere Windräder möglich werden, etwa durch sogenanntes Repowering.

Für die Stadt bedeutet das: Die alten Bebauungspläne müssen am Ende aufgehoben werden, weil sie mit dem neuen übergeordneten Plan nicht mehr vereinbar sind. Daran führt rechtlich kein Weg vorbei. Genau deshalb hat der Stadtrat jetzt den Start des Verfahrens beschlossen.

Wichtig war Bürgermeister Steffen Jung dabei die Klarstellung, dass mit diesem Beschluss noch keine Aufhebung erfolgt und auch kein Freifahrtschein für Investoren ausgestellt wird. Vielmehr geht es darum, frühzeitig in ein geordnetes und rechtssicheres Verfahren einzusteigen. Dazu gehören auch Beteiligung, Stellungnahmen und Abwägungen – also genau die Schritte, die Bürgerinnen und Bürger von anderen Planverfahren kennen.

Aus Sicht der Stadt hat das noch einen weiteren Vorteil: Wenn rechtlich künftig mehr möglich sein wird, dann will Alzey nicht erst reagieren, wenn Fakten geschaffen sind. Stattdessen soll frühzeitig das Gespräch mit Projektierern und Betreibern gesucht werden, um möglichst gute und bürgerverträgliche Lösungen zu erreichen – zum Beispiel mit Blick auf Schattenwurf, Lautstärke und die Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile. Die entsprechenden Beschlüsse wurden mehrheitlich gefasst; es gab je sieben Gegenstimmen und eine Enthaltung.

Kita Walter Zuber: „Haus der Vielfalt“ soll künftig Teil des Namens werden

Die städtische Kindertagesstätte Walter Zuber soll künftig den Zusatz „Haus der Vielfalt“ tragen. Damit macht die Stadt sichtbar, was die Einrichtung schon heute im Alltag prägt: Kinder aus vielen Familien und Kulturen wachsen dort gemeinsam auf, lernen miteinander und erleben Vielfalt ganz selbstverständlich.

Wie besonders das Profil der Kita ist, zeigen die Zahlen: Rund 94 Prozent der Kinder haben einen Migrationshintergrund, in der Einrichtung kommen Familien aus 32 Herkunftsländern zusammen, gesprochen werden 26 Sprachen. Für das Team ist das kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Teil ihrer pädagogischen Arbeit.

Mit dem neuen Namenszusatz soll genau das auch nach außen deutlich werden. Die Kita versteht sich als Ort, an dem Respekt, Teilhabe und gegenseitige Wertschätzung selbstverständlich sind. Der neue Namenszusatz soll diese Haltung sichtbar machen und stärken.

Vorgestellt werden soll der Zusatz im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Kita Mitte Juni. Der Beschluss ist damit mehr als nur eine Namensänderung – er ist auch ein klares Signal für Offenheit und ein gutes Miteinander in Alzey.

Kartenberger Weg: Stadt setzt auf klare und faire Regelung für Anlieger

Beim Kartenberger Weg hat der Stadtrat die Grundlage dafür geschaffen, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Ablöseverträge abgeschlossen werden können. Dahinter steckt eine praktische Regelung: Die Beiträge für die erstmalige Herstellung der Straße sollen möglichst frühzeitig und zu festen Konditionen vereinbart werden, statt später über ein aufwendiges Abrechnungsverfahren erhoben zu werden.

Konkret wurde der Ablösebetrag auf 73 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgelegt. Wer einen solchen Vertrag abschließt, erhält damit Planungssicherheit. Gleichzeitig bietet die Stadt mehrere Zahlungswege an. Mit dem jetzt beschlossenen Weg will die Stadt das Verfahren für alle Seiten transparenter und kalkulierbarer machen.

Interkommunale Zusammenarbeit beim Zufahrtsschutz

Auch beim Zufahrtsschutz für Feste und Veranstaltungen gibt es eine wichtige Entwicklung. Bürgermeister Steffen Jung informierte den Stadtrat darüber, dass die interkommunale Zusammenarbeit trotz zweier Absagen zustande kommt.

Ursprünglich sollte die gemeinsame Anschaffung mobiler Zufahrtssperren von fünf Kommunen getragen werden. Nachdem Wöllstein und Nieder-Olm nicht mitmachen, setzen nun die Stadt Alzey, die VG Alzey-Land und die VG Wörrstadt das Vorhaben gemeinsam um. Geplant ist die Anschaffung von 15 mobilen Zufahrtssperren.

Hintergrund sind die immer strengeren Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen in Innenstädten. Bislang müssen solche Sperren oft angemietet werden, was bei jedem Fest erneut hohe Kosten verursacht. Eine eigene Lösung ist in der Anschaffung zwar ebenfalls teuer, spart aber auf Dauer Geld und macht die Planung einfacher.

Durch die gemeinsame Beschaffung verfügen die beteiligten Kommunen künftig über eigenes Material, mit dem sich vor allem kleinere Veranstaltungen besser absichern lassen. Gleichzeitig verringert sich der Abstimmungsaufwand, wenn Sperren nicht jedes Mal neu organisiert oder zwischen vielen Partnern koordiniert werden müssen. Der kommunale Eigenanteil liegt insgesamt bei rund 58.000 Euro, das Projekt wird vom Land gefördert.

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