Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 19. rheinland-pfälzischen Landtag findet am Sonntag, den 22. März 2026 statt. Hierbei bestimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme ihren Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag.
Informationen für Wahlberechtigte
Der rheinland-pfälzische Landtag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist die Volksvertretung für Rheinland-Pfalz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Landesgesetzgebung und die Mitbestimmung beim Landeshaushalt. Der Landtag wählt zudem den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und die Landesregierung. Diese vertritt das Land Rheinland-Pfalz auch im Bundesrat.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz eine Wohnung innehat oder - wer keine Wohnung in der Bundesrepublik innehat - sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (passives Wahlrecht).
Wie wird gewählt?
Alle Wahlberechtigten haben je zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Der Landtag in Rheinland-Pfalz umfasst grundsätzlich 101 Sitze. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus den 52 Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 Sitze werden durch die Zweitstimme besetzt.
Hier wird eine der angetretenen Parteien gewählt, die wiederum Abgeordnete von den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirkswahlvorschlägen (Bezirkslisten) entsenden.
Mehr Informationen finden Sie in der Veröffentlichung des Landeswahlleiters.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand?
Dann nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular auf unserer Homepage oder melden sich unter der E-Mail-Adresse wahlen@alzey.de.
