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Öffentliche
Bekanntmachungen

Ausschließlich bzw. zusätzlich elektronisch nach § 14 EGovG / § 1 Hauptsatzung der Stadt Alzey

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Alzey erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich ausschließlich elektronisch auf dieser Homepage, soweit dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen zulässig ist. Soweit es sich um eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Veröffentlichung handelt, erfolgt die rein elektronische Bekanntmachung nach Maßgabe des § 14 EGovGRP.

Im Übrigen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in der Allgemeinen Zeitung Alzey; dies gilt insbesondere für Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sowie für öffentliche Bekanntmachungen in Fällen des § 1 Abs. 3 EGovGRP.


Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen als PDF-Download:

Öffentliche Bekanntmachungen können nach dem Download der Stadt App in der entsprechenden Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden. Sie erhalten dann eine Push-Benachrichtigung, sofern Sie dies über ihr mobiles Endgerät entsprechend eingerichtet haben. 

Ausdrucke der jeweiligen Öffentlichen Bekanntmachung können über den Info-Point (ehemals Telefonzentrale) im Foyer des Rathauses, Ernst-Ludwig-Straße 42, 55232 Alzey bezogen werden. Der Info-Point ist unter der Durchwahl 06731 495-0 erreichbar.

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