Kita "Walter Zuber - Haus der Vielfalt"
Die Kita "Walter Zuber - Haus der Vielfalt" stellt sich vor!

Unsere Kita liegt im Osten der Stadt Alzey, der von Vielfalt geprägt ist. Wir sind nach Walter Zuber (1943 – 2014) benannt, der sich als bürgernaher Politiker für Vielfalt und Toleranz stark gemacht hat. Seine Wertvorstellungen werden in den Kita-Alltag integriert.
Wir sind eine siebengruppige Einrichtung und betreuen 135 Kinder in drei Nestgruppen und vier Regelgruppen. Wir nehmen Kinder ab dem dritten Lebensmonat bis zum sechsten Lebensjahr auf.
Die Kinder sind Stammgruppen zugeordnet und können sich nach dem Konzept der offenen Arbeit unterschiedliche Funktionsräume auswählen. Hierbei wird die eigenständige Entwicklung und Interessenbildung der Kinder gefördert.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zur Kindertagesbetreuung
- Was kostet das Essen?
Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten wird als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleichbleibende Monatsbeiträge erhoben werden. Für die Berechnung des zu zahlenden Pauschalbetrags werden ausschließlich die tatsächlichen Verpflegungstage des Kindes zugrunde gelegt.
Die Berechnungsgrundlage stellt sich wie folgt dar:
Verpflegungstage
- Ganztags: durchschnittlich 233 Essenstage
- 8-Stunden-Betreuung: durchschnittlich 90 Essenstage
- 9–2-Betreuung: durchschnittlich 142 Essenstage
Berechnung
- 233 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 76,00 €
- 142 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 46,50 €
- 90 Essenstage × Kosten ÷ 12 Monate = 29,50 €
Veranlagt werden ausschließlich die tatsächlichen Essenstage der Kinder. Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits berücksichtigt.
- Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Nach bundesgesetzlicher Regelung hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in der Kindertagespflege, zum Beispiel bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater, erfolgen.
In Rheinland-Pfalz besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Der Anspruch umfasst in der Regel eine Betreuung von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von durchgängig sieben Stunden.
- Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?
Nein. In Rheinland-Pfalz ist die Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt grundsätzlich beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren können Elternbeiträge erhoben werden. Diese variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier oder mehr Kindern können von Beiträgen befreit werden.
Der Elternbeitrag wird auf zwölf Monate verteilt. Bei Familien mit geringem Einkommen kann der Elternbeitrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder vollständig vom Jugendamt übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.kreis-alzey-worms.eu/
- Was ist, wenn keine Plätze frei sind?
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs obliegt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Falle der Nichterfüllung ist das zuständige Jugendamt Ansprechpartner. Für den Landkreis Alzey-Worms ist dies das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam alternative Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen.
- In welcher Kita melde ich mein Kind an?
Eltern haben ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Dieses Recht begründet jedoch keinen Anspruch auf die Aufnahme des Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte. Ein Anspruch auf einen konkreten Platz in einer bestimmten Einrichtung besteht grundsätzlich nicht.
Es empfiehlt sich daher:
- Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind.
- Informieren Sie sich über geeignete Einrichtungen.
- Vereinbaren Sie Besichtigungstermine.
- Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl.
- Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Dabei können insbesondere folgende Aufnahmekriterien berücksichtigt werden:
- Geschwisterkind in der Einrichtung
- Geburtsdatum, ältere Kinder werden nach Möglichkeit bevorzugt
- Alleinerziehende mit Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit der Eltern
- Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme
- Schulische, berufliche oder universitäre Ausbildung
- Bezug von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches
- Pädagogische Notwendigkeit, zum Beispiel zur Sicherung des Kindeswohls
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
- Was kostet das Essen?



















