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FAQ zum Thema Sicherheit und Ordnung in der Alzeyer Innenstadt


Die Diskussion über die Sicherheits- und Ordnungslage in Teilen der Alzeyer Innenstadt beschäftigt viele Menschen in unserer Stadt. Und das zu Recht. Wir nehmen diese Sorgen ernst und wollen hier transparent und ehrlich erklären, was die Stadt Alzey tut, wo die Grenzen liegen, warum – und was Bürgerinnen und Bürger tun können. Denn auch wenn nicht hinter allem, was stört, ein Verstoß steckt, der geahndet werden kann, heißt das nicht, dass Anwohnerinnen und Anwohner das einfach hinnehmen müssen. Auch die Stadt ist seit geraumer Zeit an den Konflikten dran, die sich in bestimmten Bereichen immer wieder zeigen. Das erklärte Ziel ist, dass das Miteinander in allen Teilen der Stadt funktioniert – und sich jede und jeder in seiner Heimat wohlfühlt, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Lage & Wahrnehmung

Ist Alzey unsicher geworden?

Zunächst ist festzuhalten: Die objektive Kriminalitätslage zeigt keine auffällige Verschlechterung gegenüber den Vorjahren. Die polizeilich erfassten Fallzahlen bewegen sich – gemessen an Größe und Einwohnerzahl der Stadt – seit Jahren konstant auf einem niedrigen Niveau. Bei den zuletzt öffentlich diskutierten Vorfällen – insbesondere bei körperlichen Auseinandersetzungen – handelte es sich nach bisherigem Kenntnisstand um Konflikte im persönlichen Umfeld der Beteiligten.

Das ändert aber nichts daran: Wer sich unwohl oder unsicher fühlt, hat ein reales Problem – auch wenn die Statistik ein anderes Bild zeigt. Für die Stadt gilt beides gleichzeitig und bildet die Grundlage für Maßnahmen der Ordnungsbehörden, der Sozialarbeit und weiterer Institutionen.

Warum fühlen sich manche Menschen trotzdem unwohler als früher?

Fakt ist: Das Sicherheitsgefühl entsteht nicht nur durch Straftaten. Es wird auch durch das beeinflusst, was man sieht und erlebt: Gruppen von Menschen an bestimmten Orten, Lautstärke am Abend, ungewohnte Situationen im öffentlichen Raum. Auch Sprachen und Gepflogenheiten, die von der gewohnten Norm abweichen, können ein mulmiges Gefühl auslösen. Das ist kein eingebildetes Problem! Aber es ist ein anderes Problem als Kriminalität – und es braucht deshalb auch andere Antworten.

Die Stadt Alzey nimmt dabei beides ernst, ohne zu relativieren: die Zahlen und Fakten ebenso wie das Gefühl der Menschen.

Sind die Vorfälle in der Antoniterstraße und der Ochslergasse ein Einzelphänomen?

Nein. Die Stadt Alzey weiß, dass es in diesen Bereichen in den vergangenen Jahren zu einer veränderten Nutzung des öffentlichen Raums gekommen ist. Es gibt dort Ruhestörungen, Konflikte und Situationen, die Anwohnerinnen und Anwohner belasten. Das wird nicht kleingeredet.

Bürgermeister Steffen Jung hat sich die Situation in der Antoniterstraße persönlich und wiederholt in den Abendstunden vor Ort angesehen. Seine Einschätzung: Die Sorgen vieler Anwohnenden sind nachvollziehbar und müssen ernst genommen werden. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind jedoch nur dort möglich, wo tatsächlich Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen. Das sorgt zum Teil für wachsende Unzufriedenheit – und das ist verständlich. Denn auch wenn nicht immer ein Rechtsverstoß vorliegt, bleibt das Problem spürbar. Das ist nicht nur für die Anwohnerinnen und Anwohner unbefriedigend, sondern auch für die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, die vor Ort häufig auf Erwartungen treffen, die sie rechtlich nicht immer erfüllen können.

Der KVD ist deshalb weiterhin regelmäßig vor Ort – aktuell nahezu täglich – und pocht auf die Einhaltung der geltenden Regeln. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Ansammlung von Menschen ist ein Rechtsverstoß. Und nicht jeder Rechtsverstoß liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt.

Stimmt es, dass Menschen bestimmte Straßen in Alzey meiden?

Einzelne Rückmeldungen aus der Bevölkerung deuten darauf hin, dass manche Menschen bestimmte Bereiche anders wahrnehmen als früher. Gleichzeitig teilen nicht alle Alzeyer Bürgerinnen und Bürger diese Wahrnehmung – viele fühlen sich in der Innenstadt auch weiterhin sicher.

Uns ist wichtig zu betonen: Wir wollen keine Wahrnehmungen gegeneinander aufrechnen. Ziel ist es, die Ursachen von Problemen und Konflikten anzugehen. Denn am Ende sollen sich alle in ihrer Heimatstadt wohl- und sicherfühlen.

Was die Stadt tut

Was tut die Stadt Alzey konkret gegen Ruhestörungen, Müll und Poser?

Einiges befindet sich bereits in der Umsetzung und zeigt erste Erfolge. Andere Maßnahmen werden derzeit noch abgestimmt und vorbereitet – weil nachhaltige Wirkung wichtiger ist als schnelle Einzelschritte, die sich nicht als tragfähig erweisen.

  • Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) ist nach mehreren Neueinstellungen mit sechs Mitarbeitenden voll besetzt und kontrolliert regelmäßig bekannte Schwerpunkte. Ruhestörungen, Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung, Jugendschutz und illegale Müllablagerungen stehen gezielt im Fokus. Die obere Antoniterstraße, aber auch andere Plätze wie der Obermarkt, werden täglich bestreift – zum Teil mehrfach. Bei entsprechenden Verstößen werden Personen angesprochen und, wo erforderlich, Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt. Beim Thema Müll konnten bereits erste Verursacher ermittelt, Ablagerungen beseitigt und Bußgelder verhängt werden.
  • Die Verkehrsüberwachung wurde auf vier Mitarbeitende aufgestockt. Der Stadtrat hat dafür zwei zusätzliche Stellen genehmigt. Das konsequente Vorgehen gegen Falschparker – insbesondere auf Gehwegen und Rettungswegen – ist bereits spürbar.
  • Die Einsatzzeiten des KVD wurden ausgeweitet: Der Dienst ist werktags von 7 bis 24 Uhr und samstags von 16 bis 24 Uhr im Einsatz. Bei Personalausfällen oder in Urlaubszeiten kann es vereinzelt Einschränkungen geben – das kann sich bei entsprechendem Einsatzaufkommen auch auf die Erreichbarkeit unter der KVD-Rufnummer auswirken.
  • Dass der KVD aktiv ist, zeigen die Zahlen: Alleine im Monat Juli wurden im gesamten Stadtgebiet 39 Ruhestörungen beendet, 6 Platzverweise ausgesprochen und 4 Müllverfahren eingeleitet.
  • Beispiel Museums- und Kronenplatz: Vier Ruhestörungen nach 22 Uhr wurden konsequent beendet – in einem Fall musste auch ein Platzverweis ausgesprochen werden.
  • Die Verkehrsüberwachung hat im Monat Juli 1.700 Verstöße im ruhenden Verkehr geahndet.
  • Die aufsuchende Sozialarbeit ist seit vielen Monaten in die Thematik eingebunden und wird nach den Sommerferien ihre Präsenz weiter verstärken. Das JUKU-Team ist über die offenen Treffs nah an den Jugendlichen dran.
  • Die Polizei hat ihre Präsenz und Kontrollen in ausgewählten Bereichen bereits erhöht. So konnten in den vergangenen Wochen unter anderem mehrere E-Scooter sichergestellt werden, die gegen gesetzliche Vorgaben verstießen.
  • Parallel arbeitet die Stadt am Stadtentwicklungskonzept für das Sanierungsgebiet Innenstadt Nord, das auch die Antoniterstraße umfasst. Im Zuge dessen wird ein Quartiersmanagement eingerichtet – ein langfristiger Baustein für eine nachhaltige Verbesserung der Situation vor Ort.

Wann passiert mehr - und warum nicht sofort?

Viele Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung und zeigen erste Erfolge. Andere befinden sich in laufenden Abstimmungen zwischen Stadt, Polizei und weiteren zuständigen Stellen. Diese Abstimmungen brauchen Zeit – weil koordiniertes Vorgehen wirkungsvoller ist als Einzelmaßnahmen, die am Ende ins Leere laufen. Wir werden fortlaufend informieren.

Wie arbeiten Stadt und Polizei zusammen?

Die Zusammenarbeit findet sowohl auf Arbeits- als auch auf Leitungsebene statt. Bürgermeister Steffen Jung steht in direktem und regelmäßigem Austausch mit dem Leiter der Polizeiinspektion Alzey. Entwicklungen und Auffälligkeiten werden engmaschig gemeinsam bewertet, Zuständigkeiten geklärt und Maßnahmen abgestimmt. Stadt, Polizei und weitere Behörden arbeiten hier Hand in Hand.

Was ist mit dem Kriminalpräventionstrat - warum tagt der nicht mehr?

Das Gremium hat seit rund zehn Jahren nicht mehr getagt. Der Austausch zwischen Stadt, Polizei und weiteren Stellen hat seither in anderen, anlassbezogenen Formaten stattgefunden. Eine Neuausrichtung – möglicherweise unter Einbindung von Jugendhilfe, Sozialarbeit, Schulen, Vereinen, Gewerbe und weiteren Institutionen – wird derzeit ausdrücklich geprüft. Ob, in welcher Form und ab wann ein entsprechendes Gremium möglicherweise wieder eingerichtet wird, ist noch offen.

Was die Stadt nicht tun kann - und warum

Warum kann die Stadt keine Personengruppen aus dem öffentlichen Raum verweisen?

Weil das Grundgesetz dies nicht zulässt – und das gilt für alle Menschen gleichermaßen. Das Recht auf freie Bewegung im öffentlichen Raum ist ein Grundrecht. Wer sich auf einem öffentlichen Platz aufhält, ohne gegen Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen, darf das. Das ist keine Frage des politischen Willens. Das ist geltendes Recht.

Was gilt konkret für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Südosteuropa?

Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten haben auf Grundlage der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, zu wohnen und zu arbeiten. Dieses Recht gilt unabhängig von Herkunft, Pass oder Lebensstil.

Einschränkungen sind nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich – etwa bei schwerwiegenden Straftaten oder einer konkreten, nachgewiesenen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Allgemeines Missfallen oder ein Unsicherheitsgefühl reichen dafür rechtlich nicht aus.

Was ist mit Ruhestörungen - kann die Stadt da nicht einfach eingreifen?

Doch – und sie tut es. Ruhestörungen sind ordnungsrechtlich relevant, und der KVD ist berechtigt einzuschreiten. Im Juli wurden beispielsweise im Bereich Museums- und Kronenplatz vier Ruhestörungen gemeldet und konsequent beendet. In einem Fall war ein Platzverweis erforderlich und wurde durchgesetzt.

Wichtig zu wissen: Lärm im öffentlichen Raum gilt rechtlich erst ab 22 Uhr und erst bei Überschreitung gerichtlich festgelegter Dezibelgrenzen als Ruhestörung. Die bloße Anwesenheit von Personen und gelegentliches lautes Lachen sind nicht immer automatisch rechtswidrig. Um dies besser und kontrollieren zu können, wurden deshalb die personellen Kapazitäten des KVD ausgebaut und die Einsatzzeiten bis 24 Uhr ausgeweitet. Wer eine Ruhestörung erlebt, kann sich direkt an den KVD wenden.

Warum kann die Stadt keine dauerhaften Aufenthaltsverbote für bestimmte Orte aussprechen?

Dauerhafte Aufenthaltsverbote für einzelne Personen oder Personengruppen sind nach deutschem Recht nicht möglich. Lediglich zeitlich befristete Aufenthaltsverbote bei Veranstaltungen für Personen, die dort bereits durch Verstöße aufgefallen sind, sind ein rechtlich mögliches Instrument – und werden genutzt, wo es zulässig ist.

Was ist mit Immobilien, wo sehr viele Menschen ein- und ausgehen – sind das Problemhäuser?

Der Stadt sind entsprechende Schilderungen aus der Nachbarschaft bekannt. Konkrete Hinweise auf mögliche Missstände werden durch die jeweils zuständigen Stellen geprüft. Auch hier steht man in regelmäßigem und engem Austausch mit den zuständigen Behörden, beispielsweise der Bauaufsicht des Landkreises. Pauschale Einordnungen einzelner Gebäude nimmt die Stadt nicht vor. Soweit Hinweise auf entsprechende Verstöße vorliegen, werden diese selbstverständlich verifiziert und an die zuständigen Behörde zur weiteren Prüfung weitergeleitet

Warum gibt es keine Videoüberwachung in der Innenstadt?

Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist datenschutzrechtlich nur dort zulässig, wo konkrete Hinweise auf Straftaten vorliegen. Aufnahmen von Personengruppen, die zusammenstehen und keine Regeln verletzen, wären rechtlich nicht zu begründen – und würden den Anwohnerinnen und Anwohnern keine spürbare Verbesserung bringen.

Hinzu kommt: Kameraüberwachung ist nach Einschätzung von Fachleuten nur dann wirksam, wenn Bilder in Echtzeit gesichtet werden. Das ist personell und finanziell nicht leistbar – und selbst in Großstädten zeigen die Erfahrungen, dass Kameras allein kein Mehr an Sicherheit schaffen. In wie weit sich hier durch neue technische Lösungen, etwa durch Einsatz künstlicher Intelligenz, in den nächsten Jahren andere Möglichkeiten ergeben, wird seitens der Verwaltung beobachtet.

Werden gewerberechtliche Kontrollen in den Ladengeschäften und der Gastronomie durchgeführt?

Ja. Das Gewerbeamt führt regelmäßige Kontrollen durch und geht Hinweisen nach, die rechtlich relevant sind. So konnten in der Vergangenheit bei Kontrollen unter anderem nicht zugelassene Spielautomaten sichergestellt werden.

Wird eine Alkoholverbotszone geprüft?

Das Thema wurde intern diskutiert. Nach aktuellem Stand gibt es jedoch keinen hinreichenden Anlass für eine Alkoholverbotszone: Übermäßiger Alkoholkonsum spielt bei den Phänomenen vor Ort keine maßgebliche Rolle – und ist damit auch nicht ursächlich für die geschilderten Probleme. Hinzu kommt, dass eine Alkoholverbotszone in der Innenstadt weitreichende Konsequenzen für Stadtfeste und andere Veranstaltungen hätte, die das Stadtleben bereichern und von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geschätzt werden. Ein Instrument, das die Falschen trifft und die Richtigen einschränkt, ist kein sinnvolles Mittel.

Häufige Vorwürfe & Missverständnisse

Stimmt es, dass die Stadt wegsieht oder nichts tut?

Nein – dieser Vorwurf ist schlicht falsch. Der KVD wurde personell verstärkt und ist aktuell täglich in den entsprechenden Teilen der Stadt präsent. Die Verkehrsüberwachung wurde aufgestockt, die aufsuchende Sozialarbeit eingebunden und die Zusammenarbeit mit der Polizei weiter intensiviert. Weitere konkrete Maßnahmen befinden sich in Abstimmung.

Bürgermeister Steffen Jung hat sich die Situation persönlich und wiederholt in den Abendstunden vor Ort angesehen. Das Thema ist damit auch Chefsache: Der Bürgermeister ist persönlich in die Gespräche eingebunden und erhält täglich die Einsatzberichte des KVD, die in das weitere Vorgehen einfließen. Auch hat er sich in den vergangenen Tagen erneut persönlich mit dem Leiter der Polizeiinspektion, dem Ordnungsamt, der Sozialarbeit, dem Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund und mit Anwohnenden ausgetauscht.

Stimmt es, dass das Ordnungsamt kaum Befugnisse hat?

Nein – aber seine Befugnisse sind gesetzlich klar begrenzt. Der KVD kann bei Ruhestörungen, Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung, Jugendschutzfragen, illegalem Parken und weiteren Ordnungswidrigkeiten handeln. Er ist keine Strafverfolgungsbehörde und kann keine Aufgaben übernehmen, die gesetzlich anderen Behörden wie der Polizei oder dem Jugendamt zugewiesen sind. Gibt es Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorkommnisse, informiert der KVD die Polizei umgehend bzw. zieht diese unmittelbar hinzu.

Ist das Problem in der Innenstadt ein Migrationsproblem?

Herkunft ist kein Ordnungsproblem! Das zeigen Generationen von Migrantinnen und Migranten, die bestens in die Stadtgesellschaft integriert sind – und Dinge wie Ruhestörungen oder Vermüllung selbst in Gesprächen mit der Verwaltung kritisieren. Pauschale Verurteilungen bringen hier nichts. Das eigentliche Problem ist konkretes Fehlverhalten von Personen.

Die Stadt Alzey unterscheidet klar: Wer gegen geltende Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen – unabhängig von Herkunft oder Hintergrund. Wer sich im Rahmen des Rechts verhält, hat auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden – ebenfalls unabhängig davon, woher er oder sie kommt.

Gleichzeitig ist es kein Rassismus, zu sagen: Im öffentlichen Raum gibt es Situationen, die Anwohnerinnen und Anwohner belasten. Diese Situationen müssen mit den Mitteln, die das Recht zur Verfügung stellt, angegangen werden.

Warum reagiert die Stadt erst jetzt - das Problem gibt es doch schon länger?

Der Eindruck, die Stadt reagiere erst jetzt, ist nicht korrekt. KVD, Sozialarbeit und weitere Stellen sind schon länger an der Thematik dran. Hinzu kommt: Beschwerden, Vorfälle und Gruppierungen an bekannten Plätzen bewegen sich in Wellen und betreffen wechselnde Akteure. Diese Muster zu erkennen, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, erfordert Zeit und sorgfältige Abstimmung.

Was die Personalausstattung betrifft: Die Stadt Alzey verfügt im Bereich KVD und Verkehrsüberwachung gemessen an ihrer Größe mittlerweile über deutlich mehr Personal, als es der Standard vorsieht. Das zeigt, dass das Problem auch vom Stadtrat erkannt wurde und konsequent dagegen gesteuert wird. Die neu geschaffenen Stellen mussten zunächst durch entsprechendes qualifiziertes Personal besetzt werden. Die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner sind dabei manchmal nicht deckungsgleich mit dem, was personell und rechtlich möglich ist – das sagt die Stadt offen.

Was Bürgerinnen und Bürger tun können

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme beobachte?

Der KVD ist werktags von 7 bis 24 Uhr und samstags von 16 bis 24 Uhr erreichbar – telefonisch unter 06731 495-495. Hinweise werden, sofern es die Einsatzlage zulässt, umgehend bearbeitet. Wenn die Kolleginnen und Kollegen gerade im Einsatz sind, folgt ein Rückruf während der Dienstzeit. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes sowie an Sonntagen ist die Polizeiinspektion Alzey bei Ruhestörungen, Beobachtungen möglicher Straftaten oder akuten Situationen unter der 06731 911-0 erreichbar.

Beim Thema illegale Müllablagerungen steht ebenfalls der KVD zur Verfügung, alternativ der Mängelmelder der Stadt Alzey unter www.alzey.de.

Was passiert mit meiner Meldung?

Alle Meldungen werden gesichtet, bewertet und entsprechend bearbeitet. Sie fließen in das Gesamtlagebild ein und tragen dazu bei, Schwerpunkte und Tendenzen zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Wer meldet, leistet einen konkreten Beitrag – auch wenn nicht jede Meldung unmittelbar zu einem sichtbaren Ergebnis führt.

Kann ich als Anwohnerin oder Anwohner aktiv zur Verbesserung beitragen?

Ja – und das ist ausdrücklich erwünscht. Besonders hilfreich: Wer Auffälligkeiten regelmäßig dokumentiert – wann, was, wo – und diese Aufzeichnungen der Verwaltung zur Verfügung stellt, hilft der Ordnungsbehörde, ein klares und belastbares Lagebild zu entwickeln. Das ist eine konkrete Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung der Situation beizutragen.

Feste Anwohnerveranstaltungen sind derzeit noch nicht etabliert. Die Neuauflage eines Kriminalpräventionsrates wird geprüft – weitere Informationen folgen, sobald konkrete Entscheidungen getroffen sind. Alle Beteiligten sind in der Zwischenzeit auch weiterhin direkt ansprechbar.

Wie geht es nun weiter? Welche Schritte folgen als nächstes?

Eines ist klar: Schnelle Lösungen kann und wird es hier nicht geben. Die Situation, die viele Anwohnerinnen und Anwohner belastet, ist über Jahre gewachsen und vielschichtig – sie lässt sich nicht in wenigen Tagen oder Wochen auflösen. Das mag erstmal unbefriedigend sein, aber falsche Versprechen helfen niemandem.

Was wir fest zusagen können: Alle Hebel, die zur Verfügung stehen, werden in Bewegung gesetzt. Konkret sind das unter anderem Schritte:

  • Die aufsuchende Sozialarbeit verstärkt nach den Sommerferien ihre Präsenz im Stadtgebiet und sucht gezielt das Gespräch mit den Menschen vor Ort.
  • Die Abstimmungen zwischen Stadt, Polizei und weiteren Behörden werden fortgesetzt und intensiviert – mit dem Ziel, koordinierte Maßnahmen zu entwickeln, die nachhaltig wirken.
  • Das frei zugängliche und kostenlose Innenstadt-WLAN wird im Rahmen einer Testphase ab 19 Uhr abgeschaltet. Hintergrund: Im Bereich der betroffenen Plätze wurde das WLAN als Aufenthaltsanreiz identifiziert – die Abschaltung in den Abendstunden ist eine der Maßnahmen, die im Rahmen des Gesamtpakets erprobt werden.
  • Das Quartiersmanagement im Sanierungsgebiet Innenstadt Nord wird eingerichtet und bildet einen langfristigen Baustein für eine strukturelle Verbesserung der Situation in der Antoniterstraße und ihrem Umfeld.
  • Der Stadtrat wird im Herbst über den aktuellen Stand aller Maßnahmen informiert und in die weiteren Entscheidungen eingebunden.

Das Ziel dahinter ist so einfach wie es anspruchsvoll: ein Miteinander, das für alle funktioniert – für alteingesessene Anwohnerinnen und Anwohner genauso wie für alle anderen, die in diesem Teil der Stadt leben, arbeiten oder unterwegs sind. Daran arbeitet die Stadt Alzey gemeinsam mit Polizei, Sozialarbeit, Behörden und den Menschen vor Ort.

Fazit

Die Sorgen und Nöte der Alzeyer Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen – das ist keine Floskel, sondern Grundlage des Handelns. Ja, es gibt Situationen im öffentlichen Raum, die belasten und stören. Und ja, nicht alles lässt sich mit den Mitteln des Ordnungsrechts lösen. Aber: Die Stadt Alzey schaut nicht weg. Sie handelt – im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, koordiniert mit Polizei, Sozialarbeit und weiteren Behörden, und mit dem klaren Ziel, dass sich alle Menschen in dieser Stadt sicher und wohl fühlen. Denn ein gutes Miteinander gelingt nur dann, wenn niemand das Gefühl hat, mit seinen Sorgen allein gelassen zu werden. Daran arbeiten wir – gemeinsam!

Das persönliche Statement des Bürgermeisters zu diesem Thema finden Sie hier: Statement Bürgermeister

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