Unterlagen für die Anmeldung z. Eheschließung
1. Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - nicht älter als 6 Monate. (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk - nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim ihrem Eheschließungsstandesamt)
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, sollte das Standesamt der Eheschließung die Auflösung noch nicht eingetragen haben
- bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der früheren Ehepartners/Ehepartnerin.
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner bereits gemeinsame Kinder haben:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate), in der Sie beide als Eltern eingetragen sind, sowie die Nachweise der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
Hinweis:
Aufgrund der Komplexität bilden wir in dieser Übersicht lediglich die Standardfälle ab. In abweichenden Situationen, insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Alzey (Stadt), um alle erforderlichen Informationen zu erhalten.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
Anmeldung der Eheschließung | 57,00 € |
Anmeldung der Eheschließung mit Prüfung ausländischem Recht | 140,00 € |
Durchführung der Eheschließung in den Amtsräumen während der Öffnungszeiten | 55,00 € |
Durchführung der Eheschließung in den Amtsräumen außerhalb der Öffnungszeiten | 140,00 € |
Durchführung der Eheschließung in Außenstelle während der Öffnungszeiten | 140,00 € |
Durchführung der Eheschließung in Außenstelle außerhalb der Öffnungszeiten | 210,00 € |
Urkunden (erste) / begl. Registerausdruck | 15,00 € |
Jede weitere Urkunde | 7,50 € |
Bescheinigung über die Namensführung | 15,00 € |
Erklärung zur Namensführung | 28,50 € |
Ermächtigung (die Ehe wurde bei einem anderen Standesamt angemeldet) | 40,00 € |
