Braut und Bräutigam von hinten

Heiraten in Alzey

Unterlagen für die Anmeldung z. Eheschließung

1. Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - nicht älter als 6 Monate. (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt) 
     

2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk - nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim ihrem Eheschließungsstandesamt)
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, sollte das Standesamt der Eheschließung die Auflösung noch nicht eingetragen haben
  • bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der früheren Ehepartners/Ehepartnerin.

 

3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner bereits gemeinsame Kinder haben:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate), in der Sie beide als Eltern eingetragen sind, sowie die Nachweise der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.

 

Hinweis:

Aufgrund der Komplexität bilden wir in dieser Übersicht lediglich die Standardfälle ab. In abweichenden Situationen, insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Alzey (Stadt), um alle erforderlichen Informationen zu erhalten.


Gebühren

Dienstleistung

Gebühr

Anmeldung der Eheschließung

57,00 €

Anmeldung der Eheschließung mit Prüfung ausländischem Recht

140,00 €

Durchführung der Eheschließung in den Amtsräumen während der Öffnungszeiten

55,00 €

Durchführung der Eheschließung in den Amtsräumen außerhalb der Öffnungszeiten

140,00 €

Durchführung der Eheschließung in Außenstelle während der Öffnungszeiten

140,00 €

Durchführung der Eheschließung in Außenstelle außerhalb der Öffnungszeiten

210,00 €

Urkunden (erste) / begl. Registerausdruck

15,00 €

Jede weitere Urkunde

7,50 €

Bescheinigung über die Namensführung                             

15,00 €

Erklärung zur Namensführung

28,50 €

Ermächtigung (die Ehe wurde bei einem anderen Standesamt angemeldet)

40,00 €

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