Reservierung eines Trautermins
Der gewünschte Trautermin kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten beim Standesamt vorreserviert werden.
Die Vorreservierung bedeutet, dass der gewünschte Termin zunächst für Sie freigehalten wird. Eine Eheschließung kann an diesem Termin jedoch nur stattfinden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen nach der Anmeldung der Eheschließung abschließend geprüft und erfüllt sind.
Die Trautermine für das Folgejahr werden jeweils zum 1. September auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Termine an Wochentagen können bereits vor dem 1. September angefragt und vorreserviert werden. Samstagstermine können erst ab dem 1. September reserviert werden.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige und bei im Ausland getroffenen Entscheidungen:
Bei ausländischen Staatsangehörigen sowie bei Deutschen, bei denen im Ausland relevante Entscheidungen getroffen wurden (z. B. Scheidungen), ist häufig ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. eine Anerkennung der ausländischen Scheidung erforderlich.
Eine Vorreservierung des Trautermins ist auch in diesen Fällen möglich. Eine endgültige Bestätigung des Trautermins kann jedoch erst erfolgen, wenn das erforderliche Verfahren abgeschlossen und alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft sind.
Da diese Verfahren beim Oberlandesgericht Koblenz in der Regel mindestens einen Monat in Anspruch nehmen, sollte dies bei der Terminplanung berücksichtigt werden.
Reservierungen unter Angabe falscher oder unvollständiger Daten sind nicht verbindlich. Eine Eheschließung kann nur erfolgen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Standesamt.
