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Bewohnerparken in Alzey wird neu geregelt


Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass in Kürze die neuen Bewohnerparkquartiere Nord und Süd eingerichtet werden. Mit der Neugliederung des bisherigen Bewohnerparkgebietes wird das Bewohnerparken übersichtlicher gestaltet und insbesondere an die geltende Rechtslage angepasst.

Die Bildung der beiden Bewohnerparkbezirke wurde durch den Ausschuss für Bürgerdienste im Januar auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Mit der Einführung der Quartiere werden die bisherigen Bewohnerparkbereiche neu geordnet und teilweise erweitert.

Das zukünftige Bewohnerparkquartier Nord umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Weinrufstraße, sowie "Am Damm" und Raugrafenstraße und damit insbesondere die Parkflächen in der Flonheimer Straße, der "Unteren Schanzenstraße", der Rodensteinerstraße (bis zur Einmündung Obere Schanzenstraße), der Ruprechtstraße sowie der Münch-Braun-Straße.

Das zukünftige Bewohnerparkquartier Süd umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Ernst-Ludwig-Straße, sowie Friedrichstraße und Kästrich und damit insbesondere die Parkflächen im Distelhof, der Augustinerstraße, der Löwengasse, der Neugasse, der Selzgasse, Kästrich, sowie die Straße "An der Hexenbleiche". In der Hellgasse und in der Spießgasse, sowie im westlichen Teil der Hexenbleiche wird für die Bewohner des Quartiers Süd das Parken über die angegebene Höchstparkdauer hinaus zugelassen.

Bewohnerinnen und Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis können künftig alle durch Beschilderung ausgewiesenen Bewohnerparkflächen innerhalb ihres jeweiligen Quartiers nutzen. Die Beschilderung in den betroffenen Straßen wird entsprechend angepasst. Die bisher ausgestellten Bewohnerparkausweise behalten während einer Übergangszeit ihre Gültigkeit.

Die Inhaberinnen und Inhaber der derzeit gültigen Bewohnerparkausweise werden von der Stadtverwaltung rechtzeitig und gesondert über den Austausch ihrer Parkausweise informiert. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Beschilderung nach ihrer Aufstellung zu beachten.

Im Zuge der Neuordnung der Quartiere werden auch die bisherigen Parkzeitbeschränkungen in der Innenstadt angepasst und einheitlich geregelt. Dort wo das Parken mit Parkscheibe derzeit ganztätig nur für ein oder zwei Stunden zugelassen ist, wird die Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe auf Werktage bzw. den Zeitraum von Montag bis Freitag und jeweils auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr beschränkt.

Damit können sowohl die gebührenpflichtigen Parkplätze als auch diejenigen, die zwischen 18 und 8 Uhr nur mit Parkscheibe genutzt werden dürfen, sowie an Sonntagen ohne Zahlung einer Gebühr bzw. der Nutzung einer Parkscheibe genutzt werden.

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