Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Welche Gebühren fallen an?
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt AlzeyRegionaler Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain
Der Regionale Handwerkerparkausweis erleichtert Handwerksbetrieben den Arbeitsalltag. Mit ihm können Handwerkerinnen und Handwerker direkt an ihren Einsatzorten parken - auch in Bereichen mit Parkscheinpflicht oder begrenzter Parkdauer. Die Ausnahmegenehmigung gilt in vielen Städten und Gemeinden in der Metropolregion Frankfurt RheinMain. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass Baustellen schneller erreicht werden können.
So funktioniert's:
Sie üben ein Handwerk, ein handwerksähnliches Gewerbe oder eine vergleichbare Tätigkeit aus und
- haben Ihren Haupt- oder Nebensitz im Gültigkeitsbereich,
- sind bei der zuständigen Handwerkskammer oder IHK registriert,
- haben ein Geschäftsfahrzeug mit Branding bis maximal 4t und
- das Fahrzeug ist auf die Firma oder den/die Inhaber/in zugelassen.
Allgemeine Fragen zum Handwerkerparkausweis:
Eine klare Übersicht zu den Voraussetzungen, den Parkregelungen und allen teilnehmenden Städten und Gemeinden sowie die Kontaktdaten der zuständigen Behörden finden Sie online unter: www.ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis