Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.

    Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.

    Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Alzey
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/­ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Alzey

      Gebühr: 37,50 € 

      Vorkasse: Nein  

      Reisepass für Antragsteller/­-innen unter 24 Jahren  


      Gebühr: 70,00 € 

      Vorkasse: Nein 

      Reisepass für Antragsteller/­-innen ab 24 Jahren 

      

      Gebühr: 59,50 € 

      Vorkasse: Nein 

      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren 

     

      Gebühr: 92,00 € 

      Vorkasse: Nein 

      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

    • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

    Frist: 3 Wochen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen