Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen. Der Antrag wird dort für Sie erstellt. Sie müssen den Antrag lediglich unterschreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Alzey- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt AlzeyGebühr 70€
Welche Fristen muss ich beachten?
Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.
Frist: 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie können Ihren Reisepass nicht direkt bei der Antragstellung mitnehmen, weil er in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wenn Sie den Reisepass dringend brauchen, können Sie einen Expresspass beantragen.
Wenn Sie nach Ihrer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft ins Ausland reisen möchten, können Sie den neuen Reisepass schon vorher beantragen. Sie erhalten ihn aber erst nach der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft – und nur, wenn Sie die Unterlagen zum neuen Namen vorlegen.
Für den Antrag benötigen Sie außerdem passende Unterlagen vom Standesamt zur Eheschließung.