Mittelbeantragung Sportförderung

Sportförderung

Mittelbeantragung Sportförderung

Mit der neuen Satzung zur Sportförderung unterstreicht die Stadt Alzey die große Bedeutung, die Sport für Gesundheit, Jugendförderung, Integration und das gesellschaftliche Miteinander hat. Künftig werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben. Die Satzung umfasst mit Teil 1 die Förderung der Sportvereine sowie mit Teil 2 die Unterstützung von Investitionen in Sportstätten und Sportutensilien. Gefördert werden grundsätzlich Sportvereine mit Sitz in Alzey.

Im Rahmen der Förderung gemäß Teil 1 der Satzung erhält jeder antragstellende Verein – sofern genügend Haushaltsmittel bereitstehen – eine Grundförderung von 200 Euro. Zusätzlich erfolgt eine Förderung, die sich nach der Höhe der Mitgliederzahl richtet, wobei junge Mitglieder unter 18 Jahren besonders ins Gewicht fallen, um die Jugendarbeit der Vereine zu stärken. Die Anträge hierfür müssen jeweils bis zum 31. Januar online eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt spätestens bis zum 30. April.

Investitionen in Sportstätten und Sportutensilien können gemäß Teil 2 der Satzung ebenfalls unterstützt werden. Bei der Entscheidung spielen Aspekte wie Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, die Breitenwirkung des Projekts sowie eine mögliche Kofinanzierung eine wichtige Rolle. Anträge für diesen Bereich sind bis zum 31. August des Vorjahres online einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, und Zuwendungen im Bereich der Investitionsförderung erfolgen ausschließlich auf besonderen Beschluss. Die vollständige Satzung kann auf hier eingesehen werden.


Zu den Formularen: 

zurück