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Aus dem Stadtrat: Alle wichtigen Entscheidungen der jüngsten Sitzung im Überblick


In seiner Sitzung am Montag, dem 17. November, hat der Alzeyer Stadtrat bedeutende Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt standen die Haushaltsplanung für das Jahr 2026, die Einrichtung eines Runden Tisches für den Wohnungsmarkt, die Errichtung eines Parkdecks in der Friedrichstraße sowie Maßnahmen zur Ordnung und Integration in der Innenstadt, zur projektbezogenen Jugendbeteiligung und zur Sportförderung.

Parkdeck Ecke Friedrichstraße / Spießgasse

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für die Umsetzung eines Parkdecks an der Ecke Friedrichstraße / Spießgasse zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist eine Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros GLASER Architekten.

Bei der Planung der Split-Level-Garage wurde der Geländeverlauf, die vorhandenen Zufahrten und die heterogene Nachbarbebauung berücksichtigt. Bei der Gestaltung wurde auf eine Anpassung an die Umgebung geachtet: Große Bäume ersetzen dabei die Fassadenbegrünung, die offene Streckmetallfassade erfüllt die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung und die Farbgebung nimmt Bezug auf die südliche Feldsteinmauer. Das Treppenhaus aus Sichtbeton wird im Entwurf durch eine geschuppte Glasfassade belüftet.

Bürgermeister Steffen Jung betonte: „Damit rücken wir dem seit Langem gehegten Wunsch nach einem Parkdeck an dieser Stelle ein Stück näher. Die Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, was auf der bisherigen Schotterfläche möglich ist: moderne Ladekapazitäten und ein zeitgemäßes Schranken- und Bezahlsystem. Im nächsten Schritt gilt es nun, ein geeignetes Bau- und Betreibermodell zu finden, um das Großprojekt umzusetzen und an dieser Stelle möglichst zeitnah rund 250 Stellplätze zu errichten.“

Verbesserung der öffentlichen Ordnung und Integration in der Innenstadt

Peter Baumgärtner, der Leiter des JUKU – Zentrum für Soziale Arbeit der Stadt Alzey –, und Pascal Lang, der Leiter des Sachgebiets Allgemeines Ordnungsrecht, berichteten im Stadtrat über Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Integration in der Innenstadt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zuzug bulgarischer Staatsangehöriger. Temporäre Aufenthalte und beengte Wohnverhältnisse führen seit Jahren zu einer verstärkten Nutzung öffentlicher Räume wie dem Kronenplatz, dem Museumsplatz, dem Obermarkt, der Spießgasse, der Oberen Antoniterstraße, der Dr.-Paeseler-Anlage und dem Jugendgelände „Am Herdry”. Damit einher gehen insbesondere in den Sommermonaten Beschwerden aus der Bevölkerung bezüglich Lärmbelästigungen, subjektiver Unsicherheitsgefühle, illegaler Müllablagerungen und Fehlverhaltens im Straßenverkehr.

Bisher führte das JUKU-Team verstärkt Präsenzgänge an kritischen Orten durch und zog dabei die Schul-, Kita- und Frauensozialarbeit, die Koordinationsstelle sowie den Beirat für Menschen mit Migrationshintergrund hinzu. So konnten auffällige Kinder und Jugendliche positiv eingebunden werden. Die Ordnungsbehörde verstärkt die Präsenz des Kommunalen Vollzugsdienstes, arbeitet eng mit der Abfallwirtschaft zusammen, spricht betroffene Gruppen direkt an und verteilt Informationsmaterialien in bulgarischer Sprache.

Zu den weiteren geplanten Maßnahmen gehören der Einsatz eines festen Streetworkers, verstärkte Abend- und Nachtkontrollen, eine personelle Verstärkung in der Verkehrsüberwachung sowie die feste Einbindung einer Dolmetscherin. Bei der Anmeldung neuer Einwohnerinnen und Einwohner wird künftig Informationsmaterial in der Landessprache ausgegeben. Durch regelmäßige Lagebesprechungen wird die Abstimmung der Maßnahmen mit allen beteiligten Akteuren und Behörden sichergestellt.

Bürgermeister Jung sagt: „Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die der Zuzug insbesondere bulgarischer Menschen mit sich bringt, und wir tun bereits sehr viel. Deshalb war es uns als Stadtvorstand auch wichtig, heute hierüber zu berichten und zu diskutieren. Erste Erfolge sind bereits sichtbar, dennoch liegt noch viel Arbeit vor uns. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement.“ Auch der für das Ordnungsrecht zuständige Beigeordnete Michael Lohmer versicherte, dass die Verwaltung an der Problematik arbeite, und führte einige weitere Beispiele an.

Rahmenkonzept projektbezogene Jugendbeteiligung

Der Stadtrat hat das Rahmenkonzept zur projektbezogenen Jugendbeteiligung verabschiedet. Grundlage hierfür sind der Beschluss vom 17. März 2025 sowie § 16c der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, der eine angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen vorschreibt. In Alzey ist die Koordinationsstelle für Vernetzung, Gestaltung und Zusammenleben zuständig.

Die Anlaufstelle Jugendbeteiligung ist im JUKU, dem Zentrum für Soziale Arbeit der Stadt Alzey, angesiedelt. Teilnehmen können Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Alzey oder einem der Stadtteile haben. Das Konzept sieht zwei Verfahren vor: Einerseits gibt es das Projektverfahren, bei dem Jugendliche Ideen einbringen, die dann von der Anlaufstelle auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Andererseits gibt es das Beteiligungsverfahren, bei dem Jugendliche angemessen in Planungen einbezogen und somit beteiligt werden.

Die Anlaufstelle unterstützt zudem bei der Akquise von Mitteln. Die Kosten werden über den Etat des JUKU-Zentrums gedeckt. Alle Vorgänge werden dokumentiert und es wird jährlich ein Bericht an den Stadtrat erstellt.

Satzung zur Sportförderung Alzeyer Vereine

Im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, ein einheitliches System zur Sportförderung zu entwickeln. Nun hat das Gremium die entsprechende Satzung beschlossen, sodass ab 2026 verbindliche und transparente Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen an Alzeyer Sportvereine gelten.

Die bislang uneinheitliche Förderpraxis wird durch die neue Satzung mit klaren Regeln ersetzt. Künftig erhalten alle förderberechtigten Vereine eine jährliche Grundpauschale und eine Förderung, deren Höhe sich nach der Mitgliederzahl richtet. Dabei werden Kinder und Jugendliche stärker berücksichtigt. Ergänzend definiert die Satzung Kriterien für die Förderung von Sportstätten, Sportgeräten und notwendigen Investitionen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit oder die Breitenwirkung für mehrere Zielgruppen.

Die neuen Vorgaben schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für Förderentscheidungen und tragen dazu bei, die vorhandenen Haushaltsmittel fair zu verteilen. Die neuen Regeln greifen zum Jahresbeginn 2026. Anträge sind jeweils bis zum 31. Januar einzureichen, Auszahlungen erfolgen bis Ende April. Für Sportstätten und größere Investitionen gelten ergänzende Kriterien sowie ein gesondertes Antragsverfahren.

Haushaltsplan 2026: Vorstellung Entwurf und Vorberatung

Stadtkämmerer Falk Schuler hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026 präsentiert. Über diesen wird in der Dezembersitzung abgestimmt. Bürgermeister Jung erklärte dazu: „Trotz Konsolidierungsmaßnahmen weist der Entwurf ein Defizit auf. Das zeigt, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen bei steigenden Aufgaben nicht mehr ausreicht. Alzey ist dabei kein Einzelfall. Viele Städte kämpfen damit. Positiv stimmt mich, dass wir erfahrungsgemäß beim Jahresabschluss besser abschließen als der Entwurf vermuten lässt. Daher bin ich zuversichtlich, dass das Minus im Jahr 2026 geringer ausfallen wird als jetzt angenommen. Mit Blick auf das IG Ost sind wir außerdem optimistisch, dass sich die Haushaltssituation in Alzey in den nächsten Jahren bessern wird.“

Der Ergebnishaushalt weist Erträge in Höhe von 55,3 Millionen Euro sowie Aufwendungen in Höhe von 58 Millionen Euro aus. Das Jahresdefizit beläuft sich somit auf 2,7 Millionen Euro. Geplant sind Investitionen in Höhe von 20,3 Millionen Euro, unter anderem für die Fertigstellung des neuen Baubetriebshofes, die Sanierung der Schlossgasse 12–18, den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im IG Ost, die Beschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr, den Straßenausbau, den Radwegeausbau, die Stadtsanierung und die Sanierung der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule.

Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen werden im Jahr 2026 auch Steueranpassungen erforderlich sein. So ist im Haushalt eine moderate Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer auf den Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Kommunen vorgesehen.

Die Hundesteuer soll erstmals seit 2015 wieder angepasst werden. Auch die Straßenreinigungsgebühren, die seit Jahren nicht mehr kostendeckend sind, werden leicht erhöht. 

„Bei allen Kraftanstrengungen für einen annähernd ausgeglichenen Haushalt ist uns die Sozialverträglichkeit aller Anpassungen wichtig“, erklärt Jung. Dies gelte insbesondere bei den Anpassungen im Hinblick auf die Grundsteuer B, bei der auch die Einführung differenzierter Hebesätze geprüft wird.

Runder Tisch „Wohnraum in Alzey – bezahlbar, nachhaltig, zukunftsfähig für alle“

Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund hat die Einrichtung eines Runden Tisches beantragt, um sozial gerechte und nachhaltige Lösungen für die angespannte Wohnraumsituation in Alzey zu erarbeiten. In dem Antrag heißt es, Wohnraum solle für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, ihrem sozialen Status oder ihrer Lebenssituation.

Ziel des Runden Tisches ist es, die kommunale Wohnraumpolitik sozial gerecht und inklusiv weiterzuentwickeln. Er soll darüber hinaus Transparenz über Bauprojekte schaffen, sozialverträgliche Lösungen fördern, Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodelle diskutieren, Sanierungspotenziale identifizieren und eine diskriminierungsfreie Vergabepraxis stärken.

Zu den Teilnehmenden zählen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, des Beirats, der Stadtratsfraktionen, der Alzeyer Baugesellschaft (ABG) sowie der Sozialverbände. Die erste Sitzung ist für das erste Quartal 2026 geplant.

Bürgermeister Jung erklärt: „Die Stadt und die Alzeyer Baugesellschaft arbeiten bereits intensiv daran, bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Der Runde Tisch hilft dabei, Bedarfe zu erkennen und gemeinsame Strategien für eine zukunftsfähige Wohnraumentwicklung zu erarbeiten.“ Zu den laufenden Projekten zählen 38 neue Wohnungen in der Bahnhofstraße, 21 weitere geplante Wohnungen und 31 Einheiten am Bendenweg. Darüber hinaus sind seitens der ABG über 200 weitere Wohnungen in Planung. Darunter befinden sich seniorengerechte Wohnungen und ein Auszubildendenwohnheim. Die Mietpreise bei den Objekten der ABG werden zwischen 7,00 und 8,10 Euro pro Quadratmeter liegen. Sie sind vorrangig für Menschen mit Wohnberechtigungsschein gedacht.

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