Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Das
von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Büro Dr. Acocella - Stadt-
und Regionalplanung in 2010/2011 erarbeitete Einzelhandelskonzept 2011 wurde am 24.10.2011 vom Stadtrat beschlossen.
Am 21.01.2019 hat der Stadtrat das Einzelhandelsgutachten (Berichtsentwurf - Stand 07/2018) als Grundlage zur 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Stadt Alzey als Leitlinie für künftige einzelhandelsbezogene Planungen anerkannt und die darauf basierende 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Alzey (Einzelhandelskonzept 2019) mit dem darin abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich sowie dem Ergänzungsstandort und der Alzeyer Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das Einzelhandelskonzept ist ein strategisches Rahmenkonzept zur Erhaltung und Stärkung der durch die Landesplanung von Rheinland-Pfalz der Stadt Alzey zugewiesenen zentralörtlichen Funktion. Als Mittelzentrum übernimmt die Stadt Alzey neben der Eigenversorgung auch eine wichtige Versorgungsfunktion für einen Verflechtungsbereich (Mittelbereich).
Neben der Zentralität - einer vorrangig quantitativen Komponente - soll auch die Vielfalt an Funktionen, d.h. die im zentralen Versorgungsbereich von Alzey bestehende Mischung von Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur und Wohnen erhalten und gestärkt werden.
Die
unverwechselbare Identität des zentralen Versorgungsbereiches der
Innenstadt wird insbesondere durch die historischen Altstadtstrukturen
mit ihrer unverwechselbaren (Fachwerk-)Architektur geprägt, die es zu
erhalten und zu stärken gilt. Vor allem im Hinblick auf den zunehmenden
interkommunalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines
klaren Profils von wesentlicher Bedeutung - auch gegenüber
autokundenorientierten Einzelhandelsstandorten auf der "grünen Wiese"
ohne städtebauliche Qualitäten. Das äußere Erscheinungsbild (Städtebau
und Architektur) des zentralen Versorgungsbereiches gewinnt angesichts
der stetig zunehmenden, und nicht aufhaltbaren Filialisierung im Handel
und der damit i.d.R. verbundenen Uniformität der Waren- bzw.
Geschäftspräsentation an Gewicht.
Insbesondere
für weniger mobile Bevölkerungsgruppen ist eine Stadt der kurzen Wege
von wesentlicher Bedeutung, v.a. in Bezug auf die Nahversorgung. Zudem
wird dadurch überflüssiger Verkehr weitgehend vermieden und die dadurch
entstehenden Umweltbelastungen werden eingedämmt.
Die
Verkürzung der Wege dient auch einer flächendeckenden Versorgung mit
Gütern des kurzfristigen Bedarfs (Nahversorgung), insbesondere im
Bereich Nahrungs-/Genussmittel: Es soll eine wohnungsnahe Versorgung
ermöglicht werden.
Durch die konsequente Umsetzung des Konzepts als verbindlicher räumlicher Orientierungsrahmen für versorgungsstrukturrelevante Investitionen soll Planungs- und Investitionssicherheit (nicht Renditesicherheit) für Einzelhandelsbetriebe, Investoren und Grundstückseigentümer gewährleistet werden.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, die mit Hilfe des Baurechts geschaffenen Gewerbegebiete der eigentlichen Zielgruppe, nämlich dem Handwerk und dem produzierenden Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Diese können häufig nicht mit den preislichen Angeboten des Einzelhandels für Grund und Boden mithalten.
Ansprechpartner
Informationen zum Einzelhandelskonzept erhalten Sie von:
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Wirtschaftsförderung
Frau Elena Anesiadis
Tel. 06731/495-203
elena.anesiadis@alzey.de
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Stadtplanung
Frau Annette Schneider
Tel. 06731/495-503
annette.schneider@alzey.de