Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Mit
Beschluss vom 12.12.2016 hat der Stadtrat die Satzung zur Erhebung von
wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Alzey
beschlossen, die zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist.
Gegen
diese Satzung wurde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RLP) mit
Datum vom 14.12.2017 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, über das das OVG
RLP mit Urteil vom 30.10.2018
(Az. 6 C 11920/17.OVG) entschieden hat.
Aufgrund des
Urteiles hat der Stadtrat Alzey mit Beschluss vom 15.04.2019 nun die 1.
Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen, die
rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft tritt.
Frau Nastasia Wetzel
06731/ 495 - 508
nastasia.wetzel@alzey.de