Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Die Stadt Alzey bittet um Ihre Unterstützung: Für
verschiedene Wahlen und Abstimmungen, z.B. zum Bundestag, zum Landtag, für die
Europawahl sowie für verschiedene Kommunalwahlen werden regelmäßig freiwillige
Wahlhelfer*innen gesucht.
Hauptaufgabe der Wahlvorstände ist die Überwachung der
Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses für den entsprechenden
Stimmbezirk.
Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum reibungslosen
Ablauf der Wahl und zur Feststellung der Ergebnisse.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Helfer ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.
Weiterhin honoriert die Stadt Alzey den Einsatz der Wahlhelfer*innen mit einer „Dankeschön-Veranstaltung“ bzw. einem kleinen Dankeschön in Form eines Gutscheins.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Situation finden Wahlen unter besonderen hygienetechnischen Voraussetzungen statt. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz hat hierzu ein landesweites Hygienekonzept für alle Wahllokale entwickelt, dass selbstverständlich auch die Stadt Alzey vollumfänglich umsetzen wird.
Die Wahlhelfer*innen werden rechtzeitig vor der Wahl noch
einmal über die jeweils geltenden Hygienemaßnahmen informiert, können jedoch
versichert sein, dass die Stadt Alzey bei der Vorbereitung der jeweiligen Wahl
jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Wahlhelfer*innen
sowie der Wähler*innen dienen ergreifen wird.
Auch werden die Wahlvorsteher*innen noch einmal entsprechend bezüglich der Umsetzung des Hygienekonzeptes des Landeswahlleiters geschult.
Haben
Sie Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand?
Dann melden Sie sich
gerne bei der Stadtverwaltung Alzey unter der Rufnummer 06731/495-201 oder unter der E-Mail wahlen@alzey.de oder verwenden Sie das nachfolgende Formular.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Gemeindeverwaltung ist befugt, personenbezogene Daten zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Personen, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Der Betroffene ist über das Widerspruchsrecht zu unterrichten. Im Einzelnen dürfen folgende Daten verarbeitet werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion sowie die Art der Wahl, für die der Betroffene eingesetzt wurde.
Bei
Rückfragen können Sie sich telefonisch unter der Durchwahl 06731/495-201 oder 06731/495-211 oder
unter der E-Mail-Adresse wahlen@alzey.de
an die Stadtverwaltung wenden.
Postanschrift:
Stadtverwaltung Alzey
Wahlbüro
Ernst-Ludwig-Str. 42
55232 Alzey