Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
14.01.2021
Am Sonntag, 14.03.2021 wird in Rheinland-Pfalz
der 18. Landtag gewählt. Hierbei bestimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger mit ihrer Erststimme ihren Wahlkreisbewerber.
Mit der Zweitstimme
entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2021:
Weitere Informationen des Landeswahlleiters finden Sie unter:
Sobald die Beantragung von Briefwahl möglich ist, finden Sie hier nähere Informationen.
Bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie, sobald das Briefwahlbüro geöffnet ist, die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung,
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Website/Homepage der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeinde-verwaltung,
4. per Fax oder
5. durch einfache Email an die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass wegen der Corona-Pandemie die Stimmberechtigte nur einzeln bzw. in kleinen Gruppen in das Briefwahlbüro eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Briefwahlbüro bzw. Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Alzey schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Im
Rahmen der aktuellen Corona-Situation findet die Wahl unter besonderen
hygienetechnischen Voraussetzungen statt.
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
hat hierzu ein landesweites Hygienekonzept für alle Wahllokale entwickelt, das
selbstverständlich auch die Stadt Alzey vollumfänglich umsetzen wird.
Der
Landeswahlleiter sieht, sofern sich die Infektionslage nicht dramatisch
verschlechtert, eine Urnenwahl in den jeweiligen Wahllokalen vor.
Wir weisen
bereits jetzt darauf hin, dass es beim Einlass zu den Wahllokalen zu
Verzögerungen kommen kann, da die Wahlberechtigten im Rahmen der
Corona-Situation nur einzeln oder in kleinen Gruppen ins Wahllokal eingelassen
werden können.
Sie
haben jedoch selbstverständlich, wie bei jeder Wahl, die Möglichkeit, auf
verschiedenen Wegen Briefwahl zu beantragen. Diese kann auch problemlos online,
per E-Mail, schriftlich oder per Fax, d.h. kontaktlos beantragt werden – Sie
müssen hierzu also nicht zwingend ins Briefwahlbüro kommen. Nähere
Informationen hierzu finden Sie unter der Kategorie Briefwahl.
Sie
können versichert sein, dass die Stadt Alzey bei der Vorbereitung der Wahl
jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Wähler*innen sowie
der Wahlhelfer*innen dienen, ergreifen wird.
Tagesaktuelle Informationen, auch zur Briefwahl, können Sie der städt. Homepage entnehmen. Weiterhin werden wichtige Informationen in Form von Pressemitteilungen an die lokale Presse weitergegeben.
Gegebenenfalls wird das Briefwahlbüro für diese Wahl zur besseren Steuerung des Publikumsverkehrs aus dem Rathaus ausgelagert – auch hierzu finden Sie aktuelle Informationen auf der Homepage und in der Presse.
Stimmberechtigt bei Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landtag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Seine 101 Mitglieder werden auf fünf Jahre vom Volk gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind:
Die wichtigsten Gebiete, auf denen das Land Gesetze erlassen kann, sind:
Alles rund um die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landtages erfahren Sie auf dieser Seite:
Sie haben Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand?
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt:
Bei
Rückfragen können Sie sich telefonisch unter der Durchwahl 06731/495-201 oder 06731/495-211 oder
unter der E-Mail-Adresse wahlen@alzey.de
an die Stadtverwaltung wenden.
Postanschrift:
Stadtverwaltung Alzey
Wahlbüro
Ernst-Ludwig-Str. 42
55232 Alzey