Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadt Alzey die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*(siehe unter 1.5: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.alzey.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Stadtverwaltung Alzey ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unter 1.5: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadtverwaltung Alzey bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Alzey und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Stadtverwaltung Alzey über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)*(siehe unter 1.5: [3]) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Stadtverwaltung Alzey übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Voraussetzungen
Absenderangaben Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Stadtverwaltung Alzey senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogener Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL: http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
Nutzung von Dokumenten der Stadtverwaltung Alzey
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Alzey, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Kai Domke unter der Rufnummer 06731/495-307 oder per E-Mail kai.domke@alzey.de zur Verfügung.
[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Stadtverwaltung Alzey bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.