Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Die Schiedspersonen der Stadt Alzey sind Herr Jürgen Bergmann und in seiner Stellvertretung Frau Helga Kaiser.
Die Aufgaben der Schiedspersonen ergeben sich aus der Schiedsmannsordnung. Die Schiedsperson ist zum Zwecke des Sühneversuchs zuständige Vergleichsbehörde bei den Vergehen:
Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten. Die Schiedsperson setzt den Sühnetermin fest und lädt die Parteien ein.
Die Sprechstunden finden donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr und nach
Vereinbarung im Büro Zimmer 514 des Rathauses,
Ernst-Ludwig-Straße 42, 55232 Alzey statt.