Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes hat der Bürgermeister bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.
Im Nachgang hierzu sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Alzey zu veröffentlichen.