Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Bauleitpläne im Verfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Allgemeines zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch):

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:  

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
    Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben.

  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
    Die ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.  

Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet werden. 

Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):

Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren:

Bebauungsplan Nr. 24a "Am Alzeyer Friedhof" in Alzey - Aufhebungsverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Alzey hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2022 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 24a „Am Alzeyer Friedhof“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 6. Mai 2022.

Das Plangebiet befindet sich im Norden von Alzey, nördlich der Berliner Straße zwischen Mainzer Straße und Albiger Straße sowie südlich des Bahndamms. Das Gebiet über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 16,8 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans soll der tatsächlichen Entwicklung in dem Gebiet, insbesondere des westlichen und südwestlichen Bereiches entsprochen werden. Ziel ist es, in den Bereichen entlang der Mainzer Straße und der westlichen Berliner Straße weitere Wohn- und Geschäftshäuser zuzulassen, insbesondere auf der Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf zur Aufhebungssatzung sowie die Begründung mit einem Artenschutzrechtlichem Bericht in der Zeit

vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023

im Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt – der Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42 während der Dienststunden für jedermann zu Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich, auch per Mail oder Fax oder in sonstiger Weise oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden oder nach telefonischer Anmeldung bei der unten genannten Dienststelle abgeben werden.

Es wird darum gebeten, Einwendungen möglichst per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe nachstehend). Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe nachstehend) möglich.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.

Verfahrensstand:

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

Zeitraum:
25.09.2023 bis 27.10.2023

Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt

Zimmer 511
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey

Telefon: 06731/ 495-511

anja.jurthe-podolak@alzey.de

 

Bebauungsplan Nr. 33a "Pfaffenhalder Weg"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Alzey hat am 13.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ (Stand 11/2021) zum Zweck einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Alzey-Schafhausen zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt

- im Norden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 24/3,

- im Osten durch die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,

- im Süden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/1 bzw. Nr. 72 (Katharina- Mauer-Straße), - im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,4 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30 und beinhaltet folgende Flurstücksnummern:

- 24/3 (teilweise), 26/3 (teilweise), 28/4 (teilweise), 28/7 (teilweise), 30 (teilweise), 31, 32, 33, 34, 35, 37/1 (teilweise), 82 (Fahrweg – teilweise), 83 (Pfaffenhalder Weg).

Durch den Bebauungsplan soll gem. § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Da der Bebauungsplan eine Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 qm ausweist, wird er gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. D.h. gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung

vom 17.01.2022 bis 18.02.2022

auf der Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Ergänzend dazu wird gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h. es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail (annette.schneider@alzey.de) an Frau Schneider.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B. per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe oben) möglich.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.

Verfahrensstand:

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. erneute Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.

Zeitraum:

17.01.2022 - 18.02.2022

Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt

Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey

Telefon: 06731/ 495-502

annette.schneider@alzey.de

 

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Logo: Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz - zu www.alzeyer-land.de
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