Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Im
Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der
Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2
Schritten:
Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 -
Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.
Nachfolgend
werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne
einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und
Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der
jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im
Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen
Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet
werden.
Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):
a) Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zu a):
Der Rat der Stadt Alzey hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2022 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 24a „Am Alzeyer Friedhof“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten.
Das Plangebiet befindet sich im Norden von Alzey, nördlich der Berliner Straße zwischen Mainzer Straße und Albiger Straße sowie südlich des Bahndamms. Das Gebiet über die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 16,8 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans soll der tatsächlichen Entwicklung in dem Gebiet, insbesondere des westlichen und südwestlichen Bereiches entsprochen werden. Ziel ist es, in den Bereichen entlang der Mainzer Straße und der westlichen Berliner Straße weitere Wohn- und Geschäftshäuser zuzulassen, insbesondere auf der Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei.
zu b):
Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleit-planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung liegen der Vorentwurf zur Aufhebungssatzung sowie die Begründung in der Zeit
vom 16.05.2022 bis einschließlich 21.06.2022.
im Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt – der Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42 während der Dienststunden für jedermann zu Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich, auch per Mail oder durch Fax oder in sonstiger Weise oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden oder nach telefonischer Anmeldung bei der unten genannten Dienststelle abgeben werden.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten
siehe oben) möglich.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme
ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“,
welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen
werden kann.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
16.05.2022 bis 21.06.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 511
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-511
Verfahrensstand:
a) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Anhörung bzw. Beteiligung im Hinblick auf eine Überplanung / beabsichtigte Außerdienststellung von Wirtschaftswegen
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
15.08.2022 bis 16.09.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502 annette.schneider@alzey.de
Unterlagen:
Textliche Festsetzungen/Satzungstext
Begründung - Anlage 1: Kampfmittelvorerkundung
Begründung - Anlage 2a: Geotechnisches Gutachten (15.07.2019)
Begründung - Anlage 2b: Geotechnisches Gutachten (31.07.2019)
Begründung - Anlage 3: Verkehrsgutachten (06/2022)
Begründung - Anlage 4: Schalltechnisches Gutachten (06/2022)
Begründung - Anlage 5: Visualisierungen
Umweltbericht - Anlage 1: Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbericht - Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Umweltbericht - Anlage 3: Klimaökologisches Gutachten
Umweltbericht - Anlage 4: Verschattungsstudie Reptilienschutz (03/2022)
Genehmigungen sowie - nach Einschätzung der Stadt Alzey wesentliche - bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
2 Genehmigungsbescheide Obere Naturschutzbehörde (SGD Süd)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (24.05.2018
- 18.06.2018):
6 Stellungnahmen von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Offenlage-1 - 15.03.2021 - 23.04.2021):
27 Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit
a) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Anhörung bzw. Beteiligung im Hinblick auf eine Überplanung /
beabsichtigte Außerdienststellung von Wirtschaftswegen
Zu
a):
Der Rat der Stadt Alzey hat am 21.07.2022 den geänderten
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79d „Industriegebiet Ost – Erweiterung mit
Osttangente“ (Stand 07/2022) zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung
gebilligt.
Das
Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Osten der Gemarkung Alzey in Flur 31,
32 und 35 und wird begrenzt
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 78 ha und beinhaltet – neben zahlreichen
städtischen Parzellen (überwiegend Straßen, Wege, Gewässer, etc.) sowie dem
Einmündungsbereich der Gau-Odernheimer-Str. in die L 406 - folgende Parzellen:
Flur 31:
Nr. 97/3, 98/2, 99/2, 109/1, 109/2, 110, 111,
112, 113, 114, 115, 116/2, 117/2, 118/2, 120/2, 123/2, 124/2, 125/2, 126/2, 127/3
teilweise, 135, 136, 137, 138/3, 139, 140/1, 141, 142, 143/1, 143/2, 145, 146,
147, 200/5, 210, 211, 212, 225, 266 teilweise (L 406),
Flur 32:
Nr. 28, 29/1, 29/2, 29/3, 32/4, 32/6, 35, 36,
37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1 teilweise, 46/9 teilweise, 46/10 teilweise,
Flur 35:
Nr. 24/34, 24/35, 24/36, 25/3, 26/13, 99/19,
111/2, 112/1.
Neben
dem Plangebiet werden im Bebauungsplan noch folgende Teilgeltungsbereiche für
externe Kompensationsmaßnahmen (PIK: produktionsintegrierte
Kompensationsmaßnahmen; CEF: vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) ausgewiesen:
Außerdem
wird der naturschutzrechtliche Ausgleich durch Kompensationsmaßnahmen auf
folgender Fläche außerhalb der Planungshoheit der Stadt Alzey gewährleistet:
Durch
den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden „Industriegebiets Ost“
sowie für den Bau einer großräumigen Entlastungsstraße („Osttangente“) zur
Erschließung weiterer Gewerbeflächen geschaffen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die erneute öffentliche Auslegung (Offenlage-2) mit Einsichtnahme im
Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes,
bestehend aus
a) der Planzeichnung
b) dem Satzungstext,
c) der Begründung sowie dem Umweltbericht
(beides inkl. Anlagen),
vom 15.08.2022 bis 16.09.2022
auf der
Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird
gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h.
es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine
Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger
Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache
wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail ( annette.schneider@alzey.de ) an Frau Schneider.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B. per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten
siehe oben) möglich.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene
Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt
Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
# Umweltbericht
(Dörhöfer & Partner, 07/2022)
Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1
zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so
v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans
berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen
Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit
einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es
derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose
über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei
Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensation
in Form von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs, Produktionsintegrierter
Kompensationsmaßnahmen (PIK) in den externen Teilgeltungsbereichen PIK-1 bis
PIK-4 bzw. auf einer vertraglich zu sichernden Fläche in der Gemarkung
Framersheim PIK-5, CEF-Maßnahmen in den externen Teilgeltungsbereichen CEF-1
und CEF-2), einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der
Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der
Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle
oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von
verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine
Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der
Ergebnisse der Umweltprüfung.
# Fachgutachten:
- Anlage 1 zum Umweltbericht: Artenschutzrechtliche Prüfung (Büro Viriditas Thomas Merz, 11/2018)
Die Artenschutzrechtliche Prüfung enthält u.a. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, eine Bestandsaufnahme in Form einer Standortcharakterisierung, eine Biotoptypenkartierung mit kartografischer Darstellung und eine Beschreibung des Bestands. Insbesondere wird das Vorkommen streng bzw. europarechtlich geschützter Arten geprüft und anhand einer Konfliktanalyse wird die Betroffenheit streng bzw. europarechtlich geschützter Arten im Hinblick auf die Planung ermittelt. Im Falle einer Betroffenheit werden erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG skizziert.
-
Anlage 2 zum Umweltbericht: Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag (Büro Viriditas Thomas Merz, 07/2020)
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält - neben
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und einer Kurzcharakteristik des
Plangebiets – v.a. Aussagen zur Betroffenheit der im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Prüfung im Plangebiet nachgewiesenen streng geschützten
Arten (Zauneidechsen, Wechselkröten, Knoblauchkröte, Feldvogelarten, Fledermäuse).
Es werden Möglichkeiten zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände der streng geschützten Arten aufgezeigt und Maßnahmen zur
Gewährleistung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des
Lebensraumes und zum Schutz der Individuen streng geschützter Arten
vorgeschlagen (CEF-Maßnahmen zur Umsiedlung betroffener Tiere, Schutzmaßnahmen
im Rahmen der Erschließung und Bebauung). Außerdem werden Aussagen zum
Monitoring und zum Risikomanagement getroffen.
-
Anlage 3 zum Umweltbericht: Klimaökologisches Gutachten
(Lohmeyer GmbH, 04/2020)
Das Klimaökologische Gutachten enthält u.a. eine
Beschreibung des Untersuchungsgebiets, eine Erfassung der Meteorologischen
Daten, Kaltluftsimulationen, Windfeldberechnungen, Ermittlung der Thermischen
Verhältnisse am Tag, Ergebnisse der Kaltluftsimulationen sowie der
Windfeldberechnungen sowie Planungsempfehlungen.
-
Anlage 4 zum Umweltbericht: Verschattungsstudie
Reptilienschutz (Beschattung von Zauneidechsenlebensräumen durch die geplante
Bebauung; Büro Viriditas Thomas Merz, 03/2022)
Im Gutachten zur Beschattung von
Zauneidechsenlebensräumen werden die Auswirkungen des Schattenwurfes durch die
geplante Bebauung auf die Reptilienlebensräume anhand eines 3D-Geländemodells
überprüft und mögliche Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
erarbeitet.
-
Anlage 1 zur Begründung: Kampfmittelvorerkundung
(LUFTBILDDATENBANK DR. CARLS GMBH, 11/2017)
Die Kampfmittelvorerkundung liefert anhand einer
Auswertung historischer Luftaufnahmen sowie schriftlicher Quellen Erkenntnisse
über eine mögliche Belastung mit Kampfmitteln.
-
Anlage 2 zur Begründung: Zwei Geotechnische Gutachten
(IBG Ingenieurbüro für Geotechnik, 07/2019)
Die geotechnischen Gutachten enthalten u. a. Aussagen zu
den durchgeführten Untersuchungen, zur geografischen Lage und Topografie des
Plangebiets, zur Erdbebenzone, zu den Untergrundverhältnissen, zur
Hangstabilität, den Bodenkennwerten, zum geologischen Schichtenaufbau, zur
abfalltechnischen Beurteilung, zu den Grundwasserverhältnissen und zur
Untergrunddurchlässigkeit und zur Tragfähigkeit des Untergrunds. Zudem wurden
aus diesen Ergebnissen geotechnische Folgerungen zur Gründung und zum Schutz
vor Wasser (Bauwerksabdichtung) abgeleitet und Hinweise zur Bauausführung
gegeben. Außerdem werden Empfehlungen zum Aufbau der Verkehrsflächen bzw. des
Brückenbauwerks und Aussagen zur Versickerungsfähigkeit/Wasserdurchlässigkeit
getroffen.
-
Anlage 3 zur Begründung: Verkehrsgutachten (HEINZ +
FEIER GmbH, 06/2022)
Das Verkehrsgutachten enthält u.a. Aussagen zur
bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastung sowie
Leistungsfähigkeitsberechnungen der Straßen und Knotenpunkte.
-
Anlage 4 zur Begründung: Schalltechnisches Gutachten
(GSB Schalltechnisches Beratungsbüro, 06/2022)
Das schalltechnische Gutachten enthält u.a. Aussagen zu
bestehenden und zu den künftig zu erwartenden Schallquellen / - Emissionen
(Gewerbelärm und Verkehrslärm) und zu den daraus zu erwartenden Auswirkungen
auf schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes; es erfolgt eine
Bestimmung der Emissionskontingente für die Teilflächen des Plangebiets, als
Grundlage für die Festsetzung im Bebauungsplan zur Vermeidung schalltechnischer
Konflikte.
-
Anlage 5 zur Begründung: Visualisierungen (EGA, 07/2022)
In den Visualisierungen (bestehend aus Visualisierungen aus einer Präsentation für den Stadtrat vom 09.03.2022 sowie Visualisierungen zu den Kulturdenkmälern „Mohrenmühle“ und „Atzelmühle“) werden mögliche zukünftige Baukörper im Plangebiet in Verbindung mit den vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen auf den öffentlichen Grünflächen aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt.
# Genehmigungen
sowie - nach Einschätzung der Stadt Alzey wesentliche - bereits vorliegende
umweltbezogene Stellungnahmen:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug bzw. schlagwortartige Charakterisierung der behandelten Umweltthemen |
---|---|
Bescheide der SGD Süd (Neustadt) vom 17.02.2020 bzw. 18.09.2020 | Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für die Umsiedlung von Zauneidechsen (Lacerta agilis) |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung: - 6 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Naturschutzverbänden | - Gewässer- und Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser), - Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, Radonprognose - Emissionsschutz, Immissionsschutz, - Artenschutz, - Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Freiflächengestaltung, Beleuchtung) |
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Offenlage-1): - 27 Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit - 13 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Natur-schutzverbänden | Gewässer- und Hochwasserschutz, Hochwassergefährdung, - Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser), - Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, Radonprognose - Immissionsschutz, - Artenschutz, - Klimaschutz, - Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Freiflächengestaltung, Beleuchtung) - Flächenverbrauch, Neuversiegelung, - Landschaftsbild, - Verkehrsbelastung, - Beeinträchtigung der Selz / bestehender Renaturierungsbereiche |
Zu b):
Bei Wirtschaftswegen, die in einem
Flurbereinigungsverfahren entstanden sind, sind die Regelungen des jeweiligen
Flurbereinigungsplanes zu beachten. Daher muss, wenn diese Wege mit einem
Bebauungsplan überplant werden sollen, eine Außerdienststellung bzw. eine
Änderung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes erfolgen, auch
unabhängig davon, ob sie künftig wieder als Wirtschaftswege festgesetzt werden
oder nicht.
Durch den Bebauungsplan Nr. 79d werden die nachfolgend
aufgelisteten Wirtschaftswegeparzellen ganz oder teilweise überplant, die im
Flurbereinigungsverfahren Alzey A 653 (Besitzübergang: 1957) bzw.
Alzey-Schafhausen Az.: 543-04-4362 (Besitzübergang 1996) entstanden sind:
1. Flur 31 Nr.
226, 209 und 200/2 (Teil des Langwiesenwegs); 97/2, 165/1, 223, 208
(teilweise), 209 (teilweise); 201/1, 201/2, 206, 256 (Teil des Schafhäuser
Wegs); 198 und 193 (teilweise) (Teil des Leichtwegs); 197/1 (Tränkweg); 194 (Teil
der ehemaligen Holzstraße); 195.
2. Flur 32 Nr.
72/2 und 72/3 (Teil des Leichtwegs); 73 und 74 (Teil des Langwiesenwegs); 71/3
(Teil der ehemaligen Holzstraße); 75 und 76 (teilweise) (Heppenheimer Weg),
64/9, 64/15, 69/2.
3. Flur 35 Nr.
24/25 und 24/27 (jeweils teilweise), 99/18, 99/19, 111/2, 112/1, 112/2, 111/3
(teilweise, Teil der Rudolf-Diesel-Straße).
Daher soll im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 79d die Ausserdienststellung / Änderung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes aller o.g. Wirtschaftswege bzw. Teilstücke erfolgen. Die von der Überplanung / beabsichtigten Außerdienststellung betroffenen Wirtschaftswege im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79d können dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden.
Übersichtsplan Flurbereinigung
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang das
Bestandsinteresse der Teilnehmer der Flurbereinigung, insbesondere an einem
durch einen Wirtschaftsweg vermittelten konkreten Erschließungsvorteil, mit den
für die Änderung sprechenden öffentlichen oder sonstigen Belangen abzuwägen.
Die Stadt Alzey ist sich in diesem Zusammenhang bewusst,
dass die Erhaltung der Wege für die ehemalige Teilnehmergemeinschaft ein hohes
Gut darstellt, nicht zuletzt, weil die Wirtschaftswege wesentlich über ihre
Flächenabzüge ermöglicht wurden. Dem steht jedoch die kommunale Aufgabe
gegenüber, Gewerbeflächen für die Erweiterung bestehender und die Neuansiedlung
von Gewerbebetrieben bereitzustellen. Dieser kommunalen Daseinsvorsorge kommt
aus kommunaler Sicht ein ebenso hohes Gewicht zu.
Die Stadt Alzey hat sich daher eingehend mit der
Erforderlichkeit der betroffenen Wege für den landwirtschaftlichen Verkehr
auseinandergesetzt und die Interessenslage an einem Fortbestehen der einzelnen
Wege eingehend geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Kapitel 4.5
(Überplanung / beabsichtigte Außerdienststellung von Wirtschaftswegen durch
Satzung) der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79d näher erläutert.
Da alle wichtigen Wegebeziehungen durch das Plangebiet
hindurch grundsätzlich erhalten bleiben und die Bewirtschaftung der direkt an
das Plangebiet angrenzenden (aber ausserhalb des Plangebiets liegenden)
landwirtschaftlichen Flächen über bestehende Wirtschaftswege ausserhalb des
Plangebiets – in Verbindung mit einem neugeplanten 4 m breiten Wendeweg
innerhalb des Plangebiets entlang der östlichen Plangebietsgrenze –
sichergestellt werden kann, werden die Belange der Landwirtschaft nicht
unangemessen beeinträchtigt.
Somit wird dem Erhalt der Wegeparzellen als exklusive
Wege der Landwirtschaft gegenüber dem Belang der kommunalen Daseinsvorsorge
(Bereitstellung von Gewerbeflächen für die Erweiterung bestehender und die
Neuansiedlung von Gewerbebetrieben) kein
Vorrang eingeräumt.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Zu
a):
Der
Rat der Stadt Alzey hat am 18.01.2021 für einen Bereich im direkten Anschluss
an das bestehende Gelände der Rheinhessen-Fachklinik die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 100 mit der Bezeichnung „Erweiterung
Rheinhessen-Fachklinik“ beschlossen.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Alzey in Flur 34,
südwestlich des bestehenden Geländes der Rheinhessen-Fachklinik und wird
begrenzt
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 7,3 ha und beinhaltet die Parzellen Flur
34 Nr. 27/1 und 28.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Rheinhessen-Fachklinik geschaffen werden.
Zu b):
Die Stadt will die Öffentlichkeit frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten.
Entsprechend § 3 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die sonst übliche öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus
durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Vorentwurf des Bauleitplanes,
bestehend aus
a) der Planzeichnung,
b) dem Satzungstext,
c) der Begründung (inkl. Anlagen)
vom 29.03.2021 bis 30.04.2021
nachfolgend zur Einsichtnahme
bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird
gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h.
es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine
Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger
Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache
wenden sie sich bitte telefonisch oder per Mail an Frau Schneider (06731/495-502;
annette.schneider@alzey.de).
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während
der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B.
per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten
siehe oben) möglich.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme
ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“,
welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen
werden kann.
Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der
Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
29.03.2021 bis 30.04.2021
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502
Durchführung
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche
Auslegung)
Der
Ausschuss für Bauen der Stadt Alzey hat am 09.09.2021 den Entwurf der 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zweck der öffentlichen Auslegung
gebilligt.
Gegenstand
der 10. Änderung ist die Umwidmung eines ca. 7,3 ha großen Bereichs
(überwiegend Flächen für die Landwirtschaft) im Südwesten des bestehenden
Klinikgeländes der Rheinhessen-Fachklinik in ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Klinik“.
Die
genaue Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Planzeichnung zu
entnehmen.
Entsprechend
§ 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung mit
Einsichtnahme im Rathaus durch eine
Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes,
bestehend aus
a) der Planzeichnung
b) der Begründung sowie dem Umweltbericht (beides inkl. Anlagen),
vom 08.11.2021 bis 10.12.2021
auf der
Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird
gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h.
es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine
Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger
Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder
Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch oder per Mail an Frau
Schneider (Telefon 06731/495-502; annette.schneider@alzey.de).
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während
der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B.
per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(Kontaktdaten siehe oben) möglich.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene
Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt
Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
- Umweltbericht (Dörhöfer & Partner, 08/2021)
Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1
zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so
v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans
berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen
Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit
einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es
derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose
über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei
Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
(Kompensation), einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der
Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der
Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle
oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von
verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine
Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der
Ergebnisse der Umweltprüfung.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Hinweise bzw.
Anregungen) von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu
folgenden Themenblöcken vor:
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“,
welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen
werden kann.
Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der
Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
08.11.2021 bis 10.12.2021
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Alzey hat am 13.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ (Stand 11/2021) zum Zweck einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) gebilligt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Alzey-Schafhausen
zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt
- im Norden
durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 24/3,
- im Osten durch
die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,
- im Süden durch
die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/1 bzw. Nr. 72 (Katharina- Mauer-Straße), - im Westen
durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,4 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30
und beinhaltet folgende Flurstücksnummern:
- 24/3
(teilweise), 26/3 (teilweise), 28/4 (teilweise), 28/7 (teilweise), 30 (teilweise),
31, 32, 33, 34, 35, 37/1 (teilweise), 82 (Fahrweg – teilweise), 83 (Pfaffenhalder
Weg).
Durch
den Bebauungsplan soll gem. § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in das beschleunigte Verfahren“ die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf
Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute
Ortsteile anschließen.
Da der Bebauungsplan eine Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 qm ausweist, wird er gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. D.h. gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung
vom 17.01.2022 bis 18.02.2022
auf der Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h. es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail (annette.schneider@alzey.de) an Frau Schneider.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B. per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe oben) möglich.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.
Verfahrensstand:
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. erneute Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
17.01.2022 - 18.02.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
25.07.2022 - 31.08.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus) Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42 55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502 annette.schneider@alzey.de
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79b-1.Ä „Industriegebiet Ost – Südlich der Selz - Bereich Mitte – 1. Änderung“ in Alzey öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79b-1.Ä besteht aus dem Teilgeltungsbereich (A) (Teilgeltungsbereich 79b-2 mit Externen Kompensationsmaßnahmen K-2 alt) und dem Teilgeltungsbereich (B) (Externe Kompensationsmaßnahmen K-2 neu).
Der Teilgeltungsbereich (A) (ca. 8.295 qm) liegt in der Gemarkung Alzey südöstlich des Industriegebiets-Ost und beinhaltet das Flurstück Flur 32, Nr. 51/1.
Der Teilgeltungsbereich (B) (ca. 8.776 qm) liegt in der Gemarkung Heimersheim östlich der A 61 direkt an der Gemarkungsgrenze zu Alzey und beinhaltet das Flurstück Flur 14, Nr. 241.
Die genaue Abgrenzung der beiden Teilgeltungsbereiche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Durch den Bebauungsplan Nr. 79b-1.Ä sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen im Teilgeltungsbereich (B) anstelle von Teilgeltungsbereich (A) geschaffen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit integriertem Umweltbericht
vom 25.07.2022 bis 31.08.2022
auf der Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h. es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail (annette.schneider@alzey.de) an Frau Schneider.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B. per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe oben) möglich.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Hinweisen bzw. Anregungen) von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wird der Entwurf der 1. Ergänzungssatzung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 19b "Am Kalkofen - Sonnenberg" in Alzey öffentlich
ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzungsatzung umfasst das Plangebiet (A) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19b „Am Kalkofen - Sonnenberg“, liegt in der Gemarkung Alzey nördlich der Robert-Koch-Straße und hat eine Größe von ca. 3,66 ha.
Er beinhaltet – nach
Herstellung der Erschließungsstraßen und der Parzellierung der Baugrundstücke -
alle Parzellen im Bereich der Straßen „Am Kalkofen“, Lore-Walb-Straße,
Liselotte-Rosenthal-Straße und Ludwig-Baum-Straße sowie die folgenden Parzellen
im Bereich der Robert-Koch-Straße: Flurstücke Nr. 76/75, 76/76, 76/84, 76/85 in
Flur 18.
Die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen.
Durch die 1.
Ergänzungssatzung sollen die Straßenausbauhöhen (die als Bezugspunkte für die
Höhe baulicher Anlagen dienen) korrigiert werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung
ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die
Beteiligung der Öffentlichkeit mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes,
bestehend aus der 1. Ergänzungssatzung sowie der Begründung mit integriertem
Umweltbericht
vom 25.04.2022 bis 27.05.2022
auf der
Internetseite der Stadt Alzey unter
„www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ zur Einsichtnahme
bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird
gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h.
es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine
Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger
Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder
Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder
per Mail ( annette.schneider@alzey.de ) an Frau Schneider.
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während
der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B.
per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(Kontaktdaten siehe oben) möglich.
Hinweis
Datenschutz
Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz
Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der
Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB
(Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt
Alzey abgerufen werden kann.
Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der
Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
25.04.2022 - 27.05.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus) Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42 55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502 annette.schneider@alzey.de