Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Im
Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der
Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2
Schritten:
Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 -
Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.
Nachfolgend
werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne
einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und
Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der
jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im
Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen
Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet
werden.
Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):
Der Rat der Stadt Alzey hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2022 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 24a „Am Alzeyer Friedhof“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 6. Mai 2022.
Das Plangebiet befindet
sich im Norden von Alzey, nördlich der Berliner Straße zwischen Mainzer Straße
und Albiger Straße sowie südlich des Bahndamms. Das Gebiet über die Satzung zur
Aufhebung des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 16,8 ha. Die genaue
Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans soll der tatsächlichen Entwicklung in dem Gebiet, insbesondere des westlichen und südwestlichen Bereiches entsprochen werden. Ziel ist es, in den Bereichen entlang der Mainzer Straße und der westlichen Berliner Straße weitere Wohn- und Geschäftshäuser zuzulassen, insbesondere auf der Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf zur Aufhebungssatzung sowie die Begründung mit einem Artenschutzrechtlichem Bericht in der Zeit
vom
25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt – der
Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42 während der Dienststunden für
jedermann zu Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich, auch per Mail oder Fax oder in sonstiger Weise oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden oder nach telefonischer Anmeldung bei der unten genannten Dienststelle abgeben werden.
Es wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe nachstehend). Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten
siehe nachstehend) möglich.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme
ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“,
welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen
werden kann.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
25.09.2023 bis 27.10.2023
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 511
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-511
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Alzey hat am 13.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ (Stand 11/2021) zum Zweck einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) gebilligt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Alzey-Schafhausen
zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt
- im Norden
durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 24/3,
- im Osten durch
die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,
- im Süden durch
die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/1 bzw. Nr. 72 (Katharina- Mauer-Straße), - im Westen
durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,4 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30
und beinhaltet folgende Flurstücksnummern:
- 24/3
(teilweise), 26/3 (teilweise), 28/4 (teilweise), 28/7 (teilweise), 30 (teilweise),
31, 32, 33, 34, 35, 37/1 (teilweise), 82 (Fahrweg – teilweise), 83 (Pfaffenhalder
Weg).
Durch
den Bebauungsplan soll gem. § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in das beschleunigte Verfahren“ die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf
Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute
Ortsteile anschließen.
Da der Bebauungsplan eine Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 qm ausweist, wird er gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. D.h. gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung
vom 17.01.2022 bis 18.02.2022
auf der Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h. es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail (annette.schneider@alzey.de) an Frau Schneider.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B. per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben). Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe oben) möglich.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.
Verfahrensstand:
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. erneute Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
17.01.2022 - 18.02.2022
Kontakt:
Stadtverwaltung Alzey (Rathaus)
Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt
Zimmer 502
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
Telefon: 06731/ 495-502