Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Bauen der Stadt Alzey hat am 04.02.2021
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79d „Industriegebiet Ost – Erweiterung mit
Osttangente“ in Alzey zum Zweck der öffentlichen Auslegung gebilligt. Das
Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Osten der Gemarkung Alzey in Flur 31,
32 und 35 und wird begrenzt
- im
Norden bzw. Nordwesten durch die Selz (südliche Grenze der Parzellen Flur 36
Nr. 79/15 sowie Flur 31 Nr. 203/6, 203/7, 207 und 257) bzw. die L 406 (südliche
Grenze der Parzellen Flur 31 Nr. 9/3 und 266),
- im
Osten durch die östliche Grenze der Parzellen Flur 31 Nr. 224, 212 bzw. 126/2,
135 und 147,
- im
Süden bzw. Südosten durch die nördliche Grenze der Parzellen Gemarkung
Gau-Heppenheim, Flur 2 Nr. 71 (Gemeindegrenze Alzey), Gemarkung Alzey Flur 32
Nr. 76 und Gemarkung Dautenheim Flur 4 Nr. 83 (Langer Rechweg) sowie die
Rudolf-Diesel-Straße (nördliche Grenze der Parzellen Flur 35 Nr. 34/10, Flur 32
Nr. 26/2 und 27/2),
- im
Westen bzw. Südwesten durch die westliche Grenze der Parzellen Flur 32 Nr. 69/2
(Fahrweg), durch die östliche Grenze der Parzellen Flur 32 Nr. 32/3 und 32/5
(Otto-Lilienthal-Straße) sowie Nr. 27/5 und 27/3 (Lufthansa Aero) bzw. Flur 35
Nr. 24/33 (Toom-Baumarkt).
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 78 ha und beinhaltet – neben zahlreichen
städtischen Parzellen (überwiegend Straßen, Wege, Gewässer, etc.) sowie dem
Einmündungsbereich der Gau-Odernheimer-Str. in die L 406 - folgende Parzellen:
- Flur 31: Nr. 97/3, 98/2, 99/2, 109/1, 109/2, 110, 111,
112, 113, 114, 115, 116/2, 117/2, 118/2, 120/2, 123/2, 124/2, 125/2, 126/2,
135, 136, 137, 138/3, 139, 140/1, 141, 142, 143/1, 143/2, 145, 146, 147, 200/5,
210, 211, 212, 225, 266 teilweise (L 406),
- Flur 32: Nr. 28, 29/1, 29/2, 29/3, 32/4, 32/6, 35, 36,
37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1 teilweise, 46/9 teilweise,
Flur 35: Nr. 24/31, 25/3, 26/13 sowie 99/16.
Neben
dem Plangebiet werden im Bebauungsplan noch folgende Teilgeltungsbereiche für
externe Kompensationsmaßnahmen (PIK: produktionsintegrierte
Kompensationsmaßnahmen; CEF: vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) ausgewiesen:
- Der
Teilgeltungsbereich 79d_PIK-1 (ca. 13.869 qm) liegt im Norden der Gemarkung
Alzey in Flur 18 und beinhaltet die Parzellen Nr. 23, 24/1 sowie 24/2.
- Der
Teilgeltungsbereich 79d_PIK-2 (ca. 12.220 qm) liegt im Norden der Gemarkung
Alzey in Flur 18 und beinhaltet die Parzelle Nr. 58 und 59.
- Der
Teilgeltungsbereich 79d_PIK-3 (ca. 18.750 qm) liegt im Westen der Gemarkung Alzey
in Flur 38 und beinhaltet die Parzellen Nr. 21 und 22.
Ø Der
Teilgeltungsbereich 79d_PIK-4 (ca. 16.138 qm) liegt im Westen der Gemarkung
Alzey in Flur 38 und beinhaltet die Parzelle Nr. 56.
- Der
Teilgeltungsbereich 79d_CEF-1 (ca. 6.274 qm) liegt zwischen der L 406 und der
Selz westlich der Pfortmühle, in der Gemarkung Alzey in Flur 31 und beinhaltet
die Parzelle Nr. 263.
- Der
Teilgeltungsbereich 79d_CEF-2 (ca. 8.231 qm) liegt zwischen der L 406 und der
Selz westlich der Pfortmühle, in der Gemarkung Alzey in Flur 31 und beinhaltet
einen Teilbereich der Parzelle Nr. 253.
Außerdem
wird der naturschutzrechtliche Ausgleich durch Kompensationsmaßnahmen auf
folgender Fläche außerhalb der Planungshoheit der Stadt Alzey gewährleistet:
- PIK-Pfandfläche
auf der Gemarkung Framersheim, Flur 2 Nr. 111 (ca. 33.170 qm)
Durch
den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden „Industriegebiets Ost“
sowie für den Bau einer großräumigen Entlastungsstraße („Osttangente“) zur
Erschließung weiterer Gewerbeflächen geschaffen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus durch eine
Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Somit wird der Entwurf des Bauleitplanes,
bestehend aus
a) der Planzeichnung
b) dem Satzungstext,
c) der Begründung sowie dem Umweltbericht
(beides inkl. Anlagen),
vom 15.03.2021 bis 23.04.2021
auf der
Internetseite der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ergänzend dazu wird
gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht, d.h.
es besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine
Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger
Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache
wenden sie sich bitte telefonisch (Telefon 06731/495-502) oder per Mail (annette.schneider@alzey.de) an Frau Schneider.
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf telefonisch (während
der Dienststunden) zur Niederschrift oder schriftlich - auch elektronisch z.B.
per Fax oder Mail oder in sonstiger Weise - abgeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Aufgrund der
Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen möglichst
per Mail einzureichen (Kontaktdaten siehe oben).
Die Abgabe von Erklärungen zur
Niederschrift bei der Behörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten
siehe oben) möglich.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene
Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt
Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
- Umweltbericht (Dörhöfer & Partner, 02/2021):Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1
zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so
v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans
berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen
Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit
einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es
derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose
über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei
Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensation
in Form von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs, Produktionsintegrierter
Kompensationsmaßnahmen (PIK) in den externen Teilgeltungsbereichen PIK-1 bis
PIK-4 bzw. auf einer vertraglich zu sichernden Fläche in der Gemarkung
Framersheim PIK-5, CEF-Maßnahmen in den externen Teilgeltungsbereichen CEF-1
und CEF-2), einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der
Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der
Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle
oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von
verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine
Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der
Ergebnisse der Umweltprüfung.
- Anlage 1 zum Umweltbericht: Artenschutzrechtliche
Prüfung (Büro Viriditas Thomas Merz, 11/2018):Die Artenschutzrechtliche Prüfung enthält u.a.
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, eine Bestandsaufnahme in Form
einer Standortcharakterisierung, eine Biotoptypenkartierung mit kartografischer
Darstellung und eine Beschreibung des Bestands. Insbesondere wird das Vorkommen
streng bzw. europarechtlich geschützter Arten geprüft und anhand einer
Konfliktanalyse wird die Betroffenheit streng bzw. europarechtlich geschützter
Arten im Hinblick auf die Planung ermittelt. Im Falle einer Betroffenheit werden
erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG skizziert.
- Anlage 2 zum Umweltbericht: Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag (Büro Viriditas Thomas Merz, 07/2020):Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält - neben
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und einer Kurzcharakteristik des
Plangebiets – v.a. Aussagen zur Betroffenheit der im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Prüfung im Plangebiet nachgewiesenen streng geschützten
Arten (Zauneidechsen, Wechselkröten, Knoblauchkröte, Feldvogelarten,
Fledermäuse). Es werden Möglichkeiten zur Vermeidung des Eintretens
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände der streng geschützten Arten
aufgezeigt und Maßnahmen zur Gewährleistung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität des Lebensraumes und zum Schutz der Individuen streng
geschützter Arten vorgeschlagen (CEF-Maßnahmen zur Umsiedlung betroffener
Tiere, Schutzmaßnahmen im Rahmen der Erschließung und Bebauung). Außerdem
werden Aussagen zum Monitoring und zum Risikomanagement getroffen.
- Anlage 3 zum Umweltbericht: Klimaökologisches Gutachten
(Lohmeyer GmbH, 04/2020): Das Klimaökologische Gutachten enthält u.a. eine
Beschreibung des Untersuchungsgebiets, eine Erfassung der Meteorologischen
Daten, Kaltluftsimulationen, Windfeldberechnungen, Ermittlung der Thermischen
Verhältnisse am Tag, Ergebnisse der Kaltluftsimulationen sowie der Windfeldberechnungen
sowie Planungsempfehlungen.
- Anlage 1 zur Begründung: Kampfmittelvorerkundung
(LUFTBILDDATENBANK DR. CARLS GMBH, 11/2017):Die Kampfmittelvorerkundung liefert anhand einer
Auswertung historischer Luftaufnahmen sowie schriftlicher Quellen Erkenntnisse
über eine mögliche Belastung mit Kampfmitteln.
- Anlage 2 zur Begründung: Zwei Geotechnische Gutachten
(IBG Ingenieurbüro für Geotechnik, 07/2019): Die geotechnischen Gutachten enthalten u. a. Aussagen zu
den durchgeführten Untersuchungen, zur geografischen Lage und Topografie des
Plangebiets, zur Erdbebenzone, zu den Untergrundverhältnissen, zur
Hangstabilität, den Bodenkennwerten, zum geologischen Schichtenaufbau, zur
abfalltechnischen Beurteilung, zu den Grundwasserverhältnissen und zur Untergrunddurchlässigkeit
und zur Tragfähigkeit des Untergrunds. Zudem wurden aus diesen Ergebnissen
geotechnische Folgerungen zur Gründung und zum Schutz vor Wasser
(Bauwerksabdichtung) abgeleitet und Hinweise zur Bauausführung gegeben. Außerdem
werden Empfehlungen zum Aufbau der Verkehrsflächen bzw. des Brückenbauwerks und
Aussagen zur Versickerungsfähigkeit/Wasserdurchlässigkeit getroffen.
- Anlage 3 zur Begründung: Verkehrsgutachten (HEINZ +
FEIER GmbH, 10/2019):Das Verkehrsgutachten enthält u.a. Aussagen zur
bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastung sowie
Leistungsfähigkeitsberechnungen der Straßen und Knotenpunkte.
- Anlage 4 zur Begründung: Schalltechnisches Gutachten
(GSB Schalltechnisches Beratungsbüro, 06/2020):Das schalltechnische Gutachten enthält u.a. Aussagen zu
bestehenden und zu den künftig zu erwartenden Schallquellen / - Emissionen
(Gewerbelärm und Verkehrslärm) und zu den daraus zu erwartenden Auswirkungen
auf schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes; es erfolgt eine
Bestimmung der Emissionskontingente für die Teilflächen des Plangebiets, als
Grundlage für die Festsetzung im Bebauungsplan zur Vermeidung schalltechnischer
Konflikte.
Genehmigungen bzw. Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Hinweise
bzw. Anregungen) von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange
liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
- SGD Süd Neustadt
(Bescheide vom 17.02.2020 bzw. 18.09.2020): Ausnahmegenehmigungen von den
Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für die Umsiedlung von Zauneidechsen
(Lacerta agilis)
- EWR Netz GmbH
(Stellungnahme vom 16.07.2018): Hinweise auf Leitungsbestand sowie Mindestabstände
zu Leitungstrassen bei Anpflanzungen
- SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (Stellungnahme vom 19.07.2018): Gewässer- und Hochwasserschutz,
Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser),
Bodenschutz
- Kreisverwaltung
Alzey-Worms (Stellungnahme vom 27.07.2018): Emissionsschutz, Artenschutz,
Dachbegrünung
- Landesbetrieb Mobilität (Stellungnahme vom
19.07.2018): Zulässigkeit von Zufahrten und Zugängen zu Landesstraßen, Belange
des Immissions- und Schallschutzes
- Landesamt für
Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (Stellungnahme vom 30.07.2018):
Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, Radonprognose
- NABU Regionalstelle
Rheinhessen-Nahe (Stellungnahme vom 31.07.2018): Umweltbericht, Artenschutz, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Freiflächengestaltung,
Beleuchtung
- Deutsche Telekom
Technik GmbH (Stellungnahme vom 31.07.2018): Allgemeine Hinweise zu
Baumstandorten und Leitungstrassen
- Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz (Stellungnahme vom 02.08.2018): Anbindung landwirtschaftlicher
Flächen, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
- Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
(Stellungnahme vom 01.08.2018): Schutzstreifen für vorhandene Leitungen i. V.
m. Leitungsrechten, Löschwasserversorgung bzw. –bereitstellung
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von
Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“,
welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden
kann.
Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der
Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de einsehbar.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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