Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Beamtin/Beamter?
Ja, die Bewerber/Bewerberinnen werden zu Beginn der Ausbildung zu Anwärter/innen ernannt ("Beamtenverhältnis auf Widerruf").
Ausbildungsbeginn?
01.07.
Sonstiges
Die 2-jährige abwechslungsreiche Ausbildung
(der sogenannte Vorbereitungsdienst) gliedert sich in die Erlernung der
Theorie und der Praxis.
Zwischen den Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung. Hierbei werden die Anwärter in den täglichen Geschäftsablauf der Verwaltung integriert und können so das erworbene Wissen umsetzen. Die Ausbildung wird gerade in diesen praktischen Ausbildungsbschnitten sehr abwechslungsreich, da möglichst viele der sehr unterschiedlichen Aufgabengebiete einer modernen Verwaltung einbezogen werden.
Mit Bestehen der
Abschlussprüfung erwirbt der/die Anwärter/in die Befähigung für den
mittleren nichttechnischen Dienst und ist berechtigt, die
Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt" zu führen.
Sie/er kann dann im gesamten Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung (Beispielsweise: Sozial-, Jugend-, Ordnungsamt; Wirtschaft und Umweltschutz; Bauverwaltung etc.) sachbearbeitend eingesetzt werden.
Nähere Informationen können Sie erfahren: