Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
- guter Qualifizierter Sekundarabschluss I
Ausbildungsbeginn?
01.08.
Die 3-jährige Ausbildung umfasst das Erlernen
der Theorie und Praxis im ständigen Wechsel durch den wöchentlichen
Besuch der Berufschule bzw. des Lehrganges.
- An der Berufsbildenden Schule III in Mainz: In extra
eingerichteten "Verwaltungsklassen" an der BBS, werden die Azubis an 1-2
Tagen in der Woche unterrichtet. Vermittelt werden dabei u.a.
Kenntnisse in den Rechtgebieten Privatrecht, Dienst- und Arbeitsrecht,
Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Sozialhilferecht, Polizeirecht etc.
- Am Kommunalen Studieninstitut in Mainz: Ergänzend zum
Berufschulunterricht werden hier in 3 Lehrgängen die bereits in der
Berufschule erworbenen Kenntnisse von Verwaltungsmitarbeitern praxisnah
vertieft.
- Die Lehrgänge (Einführungs-, Haupt- und
Abschlusslehrgang) überschneiden sich zeitlich mit dem
Berufschulunterricht, sodass die angehenden Verwaltungsfachangestellten
(VfA) in der "heißen Phase" ihrer Ausbildung wöchentlich 3 Tage in Mainz
Unterricht haben.
- Während der
Ausbildungszeit lernen die Azubis sämtliche Aufgabengebiete einer
modernen Kommunalverwaltung kennen. Hierzu werden individuelle
Ausbildungspläne erstellt, aufgrund dessen die Azubis den einzelnen
Abteilungen bzw. Ämtern für jeweils ca. 3 Monate zur praktischen
Ausbildung zugewiesen werden.
Dies hat den Vorteil, dass die
Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung übergangslos in allen
Bereichen sachbearbeitend eingesetzt werden können.
- Außerdem ermöglicht
dieser abwechslungsreiche Ausbildungsverlauf den Auszubildenden, eigene
Neigungen zu erkennen und so sicherer ist die Richtung, die sie/er im
späteren Berufsleben einschlagen will (z.B.: Personalabteilung -
Ordnungsamt etc.), "herauszufiltern".
Nach bestandener
Abschlussprüfung sind die Auszubildenden (dann
"Verwaltungsfachangestellte" bzw. "VfA") in der Lage, alle Aufgaben, die
sich einer modernen Verwaltung stellen (beispielsweise: Berechnung und
Auszahlung von Sozialhilfe, Aufgaben im Bereich Umweltschutz,
Einwohnermeldeamt etc.) sachbearbeitend zu bewältigen.