Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Zuständig für die Stadt Alzey sind:
Schiedsfrau
Frau Monika
Gomez
Stellvertretende
Schiedsfrau
Frau Helga
Kaiser
Die Aufgaben der Schiedspersonen ergeben sich aus der Schiedsamtordnung. Die Schiedsperson ist „Schlichter“ in Privatklagedelikten (Strafsachen) in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat. Die Schiedsperson ist zum Zwecke des Sühneversuchs zuständige Vergleichsbehörde bei den Vergehen:
In zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art sind (z.B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüchen u.a.m.), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten. Schlichten ist besser als Richten. Mit Unterstützung der Schiedsperson finden die Parteien ihre eigene Lösung. Niemand gewinnt oder verliert. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten. Die Schiedsperson setzt den Sühnetermin fest und lädt die Parteien ein.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind bis auf weiteres die Sprechstunden kontaktlos möglich.
Die Büro-Sprechstunde findet in Zimmer 514 (5. OG) immer donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt.
E-Mail: schiedsamt@alzey.de
Telefon: 06731/495-534