Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Das neue KiTa-Gesetz bringt viele Neuerungen und Veränderungen mit sich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen deshalb aktuelle Informationen zur Verfügung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin für Kindertagesstätten, Frau Rebholz, sowie unsere zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Göttelmann und Frau Salomon, bei der Stadtverwaltung (Telefon 06731/495–116 oder -106) oder Ihre Kita-Leitung gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum neuen KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz
Was ändert sich? Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Rechtsanspruch, Mittagessen oder Fachkräftevereinbarung.
Erläuternde Kurzvideos Themen wie Bedarfsplanung, Personalbemessung oder Leitungsdeputate
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere
Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Das Besondere am „Haus des Kindes“ ist, dass Kinder
im Alter zwischen 1 Jahr und 14 Jahren unter einem Dach betreut werden.
Außer einer Krippengruppe, einer altersgemischten Gruppe, zwei geöffneten Gruppen und zwei Regelgruppen ist auch der Hort des
ASB für Schulkinder vorhanden. Wir sind in der glücklichen Lage eine integrierte
Waldgruppe anbieten zu können.
Für alle Altersgruppen bieten wir ausreichend Plätze an. Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Auch für die Verpflegung unserer Kleinen ist bestens gesorgt. Eine Hauswirtschafterin richtet mittags das frische, aus regionalen Produkten gekochte Essen für die Gruppen an.
Unsere Kindertagesstätte befindet sich zentral, aber dennoch ruhig in einer Seitenstraße gelegen, mitten im Herzen von Alzey. Warme Farben, ganz viel Holz in den lichtdurchfluteten Räumen sowie ein großzügiges Außengelände laden zum Spielen und Toben ein. In unserem „Haus des Kindes“ in der Pestalozzistraße, fühlen sich Kleine und Große wohl – gerne können sie sich selbst davon überzeugen.
Leitung: |
Frau Katja Müller-Pettersch |
Stellvertretende Leitung: |
Frau Christiane Thur |
Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wir bieten Platz für bis zu 120 Kinder,
die in 6 Gruppen aufgenommen werden können. Die Gruppen teilen sich wie folgt
auf:
Dem Haus des Kindes liegt die
Idee zugrunde, Eltern die Möglichkeit einer ganzheitlichen Betreuung ihrer
Kinder im Alter von 0-14 Jahren in einem Gebäude zu ermöglichen. Es soll ihnen
kurze Wege bieten und den Kindern einen leichten und harmonischen Übergang von
Kindertagesstätte in den Hort gewährleisten.
Die Arbeit im Haus des Kindes orientiert sich am Situationsansatz. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Kind mit seinen Interessen, Kompetenzen und Entwicklungsbedürfnissen.
Zu unserem Konzept gehört vor allem auch
die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Einbeziehung der Eltern und ihre
Kompetenzen sind von zentraler Bedeutung, denn Sie sind der wichtigste Begleiter ihrer Kinder. Sie sind Motor für
die Entwicklung und die Vermittlung von Werten, Bildungsvoraussetzungen und
Bildungsinhalten. Aus diesem Grund benötigen wir die Unterstützung der Eltern. Vor
dem Hintergrund, dass alle Familien vor die Herausforderung gestellt werden,
bei Veränderungen mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzuhaben, möchten wir
unseren Eltern die Möglichkeit geben, uns durch die aktive Mitarbeit zu
unterstützen und sich als lebendige Gemeinschaft, gemeinsam mit uns, um das Wohl
Ihrer/unserer Kinder zu bemühen.
Ein zusammenhängender sozialer Veränderungsprozess erfordert nicht nur generell Flexibilität und Anpassungsbereitschaft von den Eltern, sondern auch von einer Kindertagesstätte, die bereit sein muss, neue Wege zugehen. Wir sind dazu bereit, Sie auch?
Das Projekt „Waldkindergarten“ läuft seit dem Jahr 2008. Die Kinder werden täglich mit dem Bus in den Wald gefahren. Nach dänischem Vorbild, werden in dieser Gruppe bis 20 Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr jeden Morgen im Wald ihre elementaren Erfahrungen sammeln. Während ein herkömmlicher Waldkindergarten außer einem Bauwagen, einer Schutzhütte o.a. keinen festen Sitz hat, gehört eine integrierte Waldgruppe zu unserer festen Einrichtung.
JANUAR
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03.01.2023 |
1. Kita-Tag nach den Ferien |
FEBRUAR |
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MÄRZ |
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APRIL |
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14.04.2023 |
Betriebsausflug der Stadt Alzey - die Kita bleibt an diesem Tag geschlossen |
MAI |
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JUNI |
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JULI |
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AUGUST |
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SEPTEMBER |
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OKTOBER |
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NOVEMBER |
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DEZEMBER |
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1992 |
Eröffnung der Kindertagesstätte Pestalozzistraße in dem ehemaligen Pavillon der Albert-Schweitzer-Schule. |
2010
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Da im Jahr 2010 der bauliche Zustand des Gebäudes gravierende Mängel aufwies, hatte man sich dazu entschlossen, eine neu Einrichtung am selben Standort zu bauen. |
06.03.2012 |
Spatenstich mit offiziellem Baubeginn der neuen Kindertagesstätte mit Umbenennung der Einrichtung in Hanni Kipp – Haus des Kindes. |
22.08.2013 |
Offizielle Eröffnung der Kindertagesstätte Hanni Kipp – Haus des Kindes |
15.06.2020 |
Einweihung des Anbaus (insg. 500 m²) - der Anbau bietet Platz für zwei zusätzliche Gruppen |
18.08.2021 |
Verleihung der Landesklimaschutzplakette der Energieagentur Rheinland-Pfalz für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. |
Die
Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als
Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende
Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden
Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes
in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich
233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich
142 Esstage
Berechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00
€
142 Esstage x Kosten : 12 Monate =
46,50 €
90 Esstage x Kosten : 12 Monate
= 29,50 €
Veranlagt
werden die reinen Esstage der Kinder, d.h. Ferienzeiten sind grundsätzlich
beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
In Rheinland-Pfalz
haben seit dem 01.08.2010
Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag,
einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs.
1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich
auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist
der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten
Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat
ab dem 01.08.2013
„ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche
Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel
handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG
sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die
Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach
Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen
Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann
bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag
teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie
unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/
nachlesen.
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und
1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem
öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist
daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt
Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedene
Betreuungslösungen zu erarbeiten.
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und
Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen
können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig
sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie
einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch.
Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern
nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte:
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer
Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf
einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5
KitaG).
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger
der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit.
Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
Wir suchen ab Sommer 2022 eine*einen Teilnehmer*in (m/w/d)
im Freiwilligen Sozialen Jahr
für unsere Kindertagesstätte Hanni Kipp – Haus des Kindes in
Alzey!
Du hast Lust praktische Erfahrungen zu sammeln und Dich persönlich weiterzuentwickeln? Dann bewirb‘ Dich jetzt! Wir freuen uns auf Dich!