Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Aktuelle Hinweise zum Kita-Betrieb:

Ab 01. Juli 2021 gültig - Das neue KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Das neue KiTa-Gesetz bringt viele Neuerungen und Veränderungen mit sich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen deshalb aktuelle Informationen zur Verfügung.

Bei Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin für Kindertagesstätten, Frau Rebholz, sowie unsere zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Göttelmann und Frau Salomon, bei der Stadtverwaltung (Telefon 06731/495–116 oder -106) oder Ihre Kita-Leitung gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum neuen KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Warum ein neues Gesetz? 

Was ändert sich? Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Rechtsanspruch, Mittagessen oder Fachkräftevereinbarung.

Erläuternde Kurzvideos Themen wie Bedarfsplanung, Personalbemessung oder Leitungsdeputate 

10 häufig gestellte Fragen

Vollständiger Gesetzestext in der Fassung vom 13.09.2019

Materialien zum Landesgesetz über die Weiterbildung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kitas und in Tagespflege

Wegweiser Kita & Corona für Eltern, Personal und Träger

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Kindertagesstätte Am Sonnenberg in Heimersheim

Wir freuen uns, dass sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.

Unsere Kindertagesstätte befindet sich in dem wunderschönen Dorf Alzey-Heimersheim. Ein Dorf, das durch seinen historischen Dorfcharakter bezaubert und durch rebenbewachsenen Hängen, dem „Sonnenberg“, eingerahmt wird. Die Lage unserer Einrichtung ist sehr zentral und in wenigen Gehminuten sind Sportplatz, Spielplatz, Weinberge und Winzerhöfe zu erreichen.

Bedingt durch die Größe unserer Einrichtung, haben wir einen sehr familiären Charakter, was sich unter anderem darin zeigt, dass zum Teil schon die dritte Generation einer Familie unsere Einrichtung besucht.

Wir sind eine zweigruppige Kindertagesstätte mit einer Regelgruppe und einer Gruppe mit kleiner Altersmischung.

Strahlende Kinderaugen, ein zufriedenes Lächeln und vor allen Dingen: Harmonie! Diesen Weg möchten wir mit Ihren Kindern gehen. Durch feinfühlige Zuwendung gegenüber dem Kind, möchten wir dessen Basiskompetenzen wie Sprache, Motorik sowie Sozialverhalten altersgerecht fördern. In unserer Einrichtung legen wir sehr viel Wert auf Bewegung und Natur. Wann immer das Wetter es erlaubt, nutzen wir unser Außengelände bzw. machen Spaziergänge. Einmal pro Woche ist für jede Gruppe ein fester Turntermin angesetzt.

Durch Bewegung machen die Kinder Erfahrungen mit ihrem eigenen Körper, können Grenzen austesten, erlangen Bewegungssicherheit und gewinnen an Selbstvertrauen. Durch mangelnde Bewegung kann es zu Haltungsschäden und Verhaltensauffälligkeiten kommen. Dem versuchen wir durch verschieden Angebote vorzubeugen.

Kita "Am Sonnenberg"zoom
Kita "Am Sonnenberg"zoom
Kita "Am Sonnenberg"zoom
Kita "Am Sonnenberg"zoom
 

LEITUNG

Leitung:

Frau Nanon Franz
Telefon: 06731/41195
E-Mail: nanon.franz@alzey.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

KONZEPTION

Wir bieten Platz für bis zu 40 Kinder, die in 2 Gruppen aufgenommen werden können. Die Gruppen teilen sich wie folgt auf:

  • 1 kleine Altersmischung mit 15 Plätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, davon maximal sieben Plätze für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr pro Gruppe.
  • 1 Regelgruppen mit 25 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Von den Plätzen für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleinritt sind 14 Plätze als Ganztagsgruppe ausgewiesen.

Wir arbeiten teiloffen, d.h. zu gewissen Zeiten sind die Kinder nicht an ihre festen Gruppen gebunden und können sich gegenseitig besuchen, um so neue Angebote, Spiele und auch Freundschaften zu finden.

Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Teepause) werden mit den Erzieherinnen gemeinsam eingenommen.

Die Eingewöhnung findet in Anlehnung an das Berliner und Münchner Modell statt, um den Übergang von Familie zu uns zu erleichtern. Es ist uns wichtig, eine stabile, vertrauensvolle, emotional verlässliche Beziehung entstehen zu lassen. Deshalb ist uns die Eingewöhnung sehr wichtig.

Unsere Arbeit richtet sich nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen von Rheinland-Pfalz. 

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind. Wir holen es da ab, wo es steht, erkennen seine Stärken, fördern und schätzen es in seiner Gesamtheit. Ein guter Kontakt und der regelmäßige Austausch zwischen den Eltern und der Kita ist uns dabei sehr wichtig. Eine gute Elternarbeit ist Voraussetzung, damit Sicherheit und Vertrauen auf allen Seiten gewährleistet ist.

Mit Hilfe von Beobachtung und Dokumentation halten wir in Wort und Bild auf kindgerechte Weise Bildungsprozesse des Kindes fest. Dieser Ordner (Portfolio) ist für das Kind und die Eltern jederzeit zugänglich. Dieser regt zum Betrachten und Reflektieren an, dient als Gesprächsgrundlage zwischen Eltern und Erziehern und vor allem vermittelt er dem Kind das Gefühl des Stolzes und der Wertschätzung.

Unsere Kita ist aufgeteilt in zwei Gruppenräume mit Puppenecke, Bauecke, Sitz- und Lesegelegenheit, Mal- und Basteltische, Schreib- Lernwerkstatt sowie einem Knettisch und eine Rutsche.

Außerdem gibt es noch eine Küche, ein Waschraum mit Wickeltisch, ein Schlafraum, einen Turnraum sowie ein neu gestaltetes Außengelände mit Klettermöglichkeiten, Wipptieren, eine Nestschaukel, Rutschen und Schaukeln, einen Kleinkinderbereich mit Matschblume, eine Baustelle mit Rutsche, einen Weidentunnel, eine Wasserpumpe mit Wasserlauf. Auch gibt es verschiedene Möglichkeiten im Sand zu spielen oder verschiedene Fahrzeuge auszuprobieren.

Das Kind steht bei unserer Arbeit immer im Mittelpunkt. Ziele unserer pädagogischen Arbeit sind: 

  • Vertrauen aufbauen
  • Geborgenheit und Sicherheit vermitteln
  • Bedürfnisse berücksichtigen  
  • Positives Sozialverhalten fördern  
  • Gesamtentwicklung fördern
  • Freiräume ermöglichen
  • Tradition und Wertvorstellungen vermitteln
  • Persönlichkeit wertschätzen und akzeptieren
  • Zur Kreativität und Phantasie anregen
  • Grenzen setzen
  • Positive Atmosphäre schaffen Umweltbewusstsein unterstützen

ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN

Zu unserem Konzept gehört vor allem auch die Zusammenarbeit mit Eltern. Eltern sind von zentraler Bedeutung, denn sie sind der wichtigsten Begleiter ihrer Kinder. Sie sind Motor für die  Entwicklung und der Vermittlung von Werten, Bildungsvoraussetzungen und Bildungsinhalten. Aus diesem Grund benötigen wir ihre Unterstützung. Vor dem Hintergrund, dass alle Familien vor die Herausforderung gestellt werden, bei Veränderungen mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzuhaben, möchten wir unseren Eltern die Möglichkeit geben, durch aktive Mitarbeit uns zu unterstützen und als lebendige Gemeinschaft, gemeinsam mit uns, sich um das wohl Ihrer/unserer Kinder zu bemühen.

TERMINE

2023

JANUAR

 


  

FEBRUAR

 


 

MÄRZ

 

 

 

APRIL

 


 

MAI

 


 

JUNI

 


  

JULI

 


  

AUGUST

 

11.08.2023 

letzter Kita-Tag vor den Sommerferien - die Kita schließt um 12 Uhr 

14. 08. - 01.09.2023

Sommerferien 

SEPTEMBER

 

04.09. + 05.09.2023 

Desinfektionstag

06.09.2023 

1. Kita-Tag nach den Sommerfeien

OKTOBER

 


 

NOVEMBER

 

10.11.2023

St. Martin

DEZEMBER

 

06.12.2023

Nikolausfeier

21.12. - 29.12.20233

Weihnachtsferien

JANUAR 2024

 

02.01. + 03.01.2024

Desinfektionstage

04.01.2024

1. Kita-Tag nach den Ferien

Wir bieten an:

  • Turnen
  • Spaziergänge
  • Vorschulgruppe „Tigerenten“ (plus Besuche von Krankenhaus, Bücherei, Polizei, Museum, Fußgängertraining, ADAC, Abschlussausflug mit Übernachtung)
  • Sprachförderprogramm
  • Singkreis mit beiden Gruppen
  • Wissenschaftliche Experimente
  • Kita-Zeitung „Schnick-Schnack“
  • Ein großes Ereignis im Jahr (Sommerfest, Tag der offenen Tür)
  • Familienwandertage
  • Gestaltung des Martinsumzuges
  • Beteiligung am Dorfweihnachtsmarkt
  • Beteiligung am Kinderfastnachtsumzug
  • Nikolausfeier – Weihnachtsfeier
  • Gemeinsame Koch- und Backaktionen
  • Computer mit Lernprogramm für die Tigerenten
  • Elterncafé

CHRONIK

1969

Planung der Kindertagesstätte

1970

Bauphase mit dem Architekten Herrn Eichler (Alzey-Weinheim)

1971

Eröffnung unserer Kita mit zwei Regelgruppen

2005

Bau eines Weidentunnels

2007 (2. Halbjahr)

Umstellung einer Regelgruppe in eine Familiengruppe mit 15 Kindern und Ganztagsbetreuung

2010

Teilausbau unseres Außengeländes

2014

 Fertigstellung Umbau und Erneuerung des Außengeländes

2014 (April)

Offizielle Einweihung unseres Außengeländes

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Was kostet das Essen?

Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes in Rechnung gebracht.

Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:

Verpflegungstage:
ganztags         durchschnittlich  233 Esstage
8 Tage             durchschnittlich    90 Esstage
9-12 Tage        durchschnittlich  142 Esstage

Berechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate =         76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate =         46,50 €  
  90 Esstage x Kosten : 12 Monate =         29,50 €  

Veranlagt werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.

  • Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

In Rheinland-Pfalz haben seit dem 01.08.2010 Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag, einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).

Bundesweit hat ab dem 01.08.2013 „ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.  


  • Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?

Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag.

Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/ nachlesen.  


  • Was ist, wenn keine Plätze frei sind?

Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und 1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedene Betreuungslösungen zu erarbeiten.            


  • In welcher Kita melde ich mein Kind an?

Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas  Zeit für den Besuch.

Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5 KitaG).

  • Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?

Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien  können zu Grunde gelegt werden:  

  • Geschwisterkind, hat die Familie bereits ein Kind in der Einrichtung
  • Geburtsdatum, ältere Kinder werden zuerst genommen
  • Alleinerziehende Berufstätige
  • Erwerbstätigkeit der Eltern,
  • Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. sich in Schul- oder
  • Hochschulausbildung befindend,
  • Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches oder pädagogische Notwendigkeit (Gewährleistung des Kindeswohls durch entsprechende Förderung)  

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.

FSJ

KONTAKT

Logo: Tourismus in Rheinhessen - zu www.rheinhessen.de
Logo: Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz - zu www.alzeyer-land.de
Logo: Wartbergbad und Schwimmhalle Alzey - zu www.schwimmbad-alzey.de
Logo: DA CAPO Festival Alzey - zu www.dacapo-alzey.de
 
 
 
 

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