Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Das neue KiTa-Gesetz bringt viele Neuerungen und Veränderungen mit sich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen deshalb aktuelle Informationen zur Verfügung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin für Kindertagesstätten, Frau Rebholz, sowie unsere zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Göttelmann und Frau Salomon, bei der Stadtverwaltung (Telefon 06731/495–116 oder -106) oder Ihre Kita-Leitung gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum neuen KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz
Was ändert sich? Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Rechtsanspruch, Mittagessen oder Fachkräftevereinbarung.
Erläuternde Kurzvideos Themen wie Bedarfsplanung, Personalbemessung oder Leitungsdeputate
Wir freuen uns, dass sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Unsere Kindertagesstätte befindet
sich in dem wunderschönen Dorf Alzey-Heimersheim. Ein Dorf, das durch seinen historischen
Dorfcharakter bezaubert und durch rebenbewachsenen Hängen, dem „Sonnenberg“,
eingerahmt wird. Die Lage unserer Einrichtung ist sehr zentral und in wenigen
Gehminuten sind Sportplatz, Spielplatz, Weinberge und Winzerhöfe zu erreichen.
Bedingt durch die Größe unserer Einrichtung, haben wir einen sehr familiären
Charakter, was sich unter anderem darin zeigt, dass zum Teil schon die dritte
Generation einer Familie unsere Einrichtung besucht.
Wir sind eine zweigruppige
Kindertagesstätte mit einer Regelgruppe und einer Gruppe mit kleiner Altersmischung.
Strahlende Kinderaugen, ein zufriedenes Lächeln und vor allen Dingen: Harmonie! Diesen Weg möchten wir mit Ihren Kindern gehen. Durch feinfühlige Zuwendung gegenüber dem Kind, möchten wir dessen Basiskompetenzen wie Sprache, Motorik sowie Sozialverhalten altersgerecht fördern. In unserer Einrichtung legen wir sehr viel Wert auf Bewegung und Natur. Wann immer das Wetter es erlaubt, nutzen wir unser Außengelände bzw. machen Spaziergänge. Einmal pro Woche ist für jede Gruppe ein fester Turntermin angesetzt.
Durch Bewegung machen die Kinder Erfahrungen mit ihrem eigenen Körper, können Grenzen austesten, erlangen Bewegungssicherheit und gewinnen an Selbstvertrauen. Durch mangelnde Bewegung kann es zu Haltungsschäden und Verhaltensauffälligkeiten kommen. Dem versuchen wir durch verschieden Angebote vorzubeugen.
Leitung: |
Frau Nanon Franz |
Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wir bieten Platz für bis zu 40 Kinder,
die in 2 Gruppen aufgenommen werden können. Die Gruppen teilen sich wie folgt
auf:
Von den Plätzen für Kinder ab 1 Jahr bis
zum Schuleinritt sind 14 Plätze als Ganztagsgruppe ausgewiesen.
Wir arbeiten teiloffen, d.h. zu gewissen
Zeiten sind die Kinder nicht an ihre festen Gruppen gebunden und können sich
gegenseitig besuchen, um so neue Angebote, Spiele und auch Freundschaften zu
finden.
Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen
und Teepause) werden mit den Erzieherinnen gemeinsam eingenommen.
Die Eingewöhnung findet in Anlehnung an das
Berliner und Münchner Modell statt, um den Übergang von Familie zu uns zu erleichtern. Es
ist uns wichtig, eine stabile, vertrauensvolle, emotional verlässliche
Beziehung entstehen zu lassen. Deshalb ist uns die Eingewöhnung sehr wichtig.
Unsere Arbeit richtet sich nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen von Rheinland-Pfalz.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit
steht das Kind. Wir holen es da ab, wo es steht, erkennen seine Stärken,
fördern und schätzen es in seiner Gesamtheit. Ein guter Kontakt und der
regelmäßige Austausch zwischen den Eltern und der Kita ist uns dabei sehr
wichtig. Eine gute Elternarbeit ist Voraussetzung, damit Sicherheit und
Vertrauen auf allen Seiten gewährleistet ist.
Mit Hilfe von Beobachtung und
Dokumentation halten wir in Wort und Bild auf kindgerechte Weise
Bildungsprozesse des Kindes fest. Dieser Ordner (Portfolio) ist für das Kind
und die Eltern jederzeit zugänglich. Dieser regt zum Betrachten und
Reflektieren an, dient als Gesprächsgrundlage zwischen Eltern und Erziehern und
vor allem vermittelt er dem Kind das Gefühl des Stolzes und der Wertschätzung.
Unsere Kita ist aufgeteilt in
zwei Gruppenräume mit Puppenecke, Bauecke, Sitz- und Lesegelegenheit, Mal- und
Basteltische, Schreib- Lernwerkstatt sowie einem Knettisch und eine Rutsche.
Außerdem gibt es noch eine Küche,
ein Waschraum mit Wickeltisch, ein Schlafraum, einen Turnraum sowie ein neu gestaltetes
Außengelände mit Klettermöglichkeiten, Wipptieren, eine Nestschaukel, Rutschen
und Schaukeln, einen Kleinkinderbereich mit Matschblume, eine Baustelle mit
Rutsche, einen Weidentunnel, eine Wasserpumpe mit Wasserlauf. Auch gibt es
verschiedene Möglichkeiten im Sand zu spielen oder verschiedene Fahrzeuge
auszuprobieren.
Das Kind steht bei unserer Arbeit immer im Mittelpunkt. Ziele unserer pädagogischen Arbeit sind:
Zu unserem Konzept gehört vor allem auch
die Zusammenarbeit mit Eltern. Eltern sind von zentraler Bedeutung, denn sie
sind der wichtigsten Begleiter ihrer Kinder. Sie sind Motor für die Entwicklung und der Vermittlung von Werten,
Bildungsvoraussetzungen und Bildungsinhalten. Aus diesem Grund benötigen wir
ihre Unterstützung. Vor dem Hintergrund, dass alle Familien vor die
Herausforderung gestellt werden, bei Veränderungen mitzuwirken, beziehungsweise
daran teilzuhaben, möchten wir unseren Eltern die Möglichkeit geben, durch
aktive Mitarbeit uns zu unterstützen und als lebendige Gemeinschaft, gemeinsam
mit uns, sich um das wohl Ihrer/unserer Kinder zu bemühen.
JANUAR
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FEBRUAR |
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MÄRZ
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APRIL
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MAI
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JUNI
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JULI
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AUGUST
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11.08.2023
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letzter Kita-Tag vor den Sommerferien - die Kita schließt um 12 Uhr
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14. 08. - 01.09.2023
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Sommerferien
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SEPTEMBER
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04.09. + 05.09.2023
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Desinfektionstag
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06.09.2023
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1. Kita-Tag nach den Sommerfeien
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OKTOBER
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NOVEMBER
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10.11.2023 |
St. Martin
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DEZEMBER
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06.12.2023 |
Nikolausfeier |
21.12. - 29.12.20233 |
Weihnachtsferien
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JANUAR 2024
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02.01. + 03.01.2024
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Desinfektionstage
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04.01.2024
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1. Kita-Tag nach den Ferien
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Wir bieten an:
1969 |
Planung
der Kindertagesstätte |
1970
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Bauphase mit dem
Architekten Herrn Eichler (Alzey-Weinheim) |
1971 |
Eröffnung unserer Kita
mit zwei Regelgruppen |
2005 |
Bau
eines Weidentunnels |
2007 (2. Halbjahr)
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Umstellung einer Regelgruppe in eine
Familiengruppe mit 15 Kindern und Ganztagsbetreuung |
2010 |
Teilausbau unseres Außengeländes |
2014
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Fertigstellung Umbau und Erneuerung des Außengeländes |
2014 (April)
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Offizielle
Einweihung unseres Außengeländes
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Die
Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als
Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende
Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden
Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes
in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich
233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich
142 Esstage
Berechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate = 46,50 €
90 Esstage
x Kosten : 12 Monate = 29,50 €
Veranlagt
werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich
beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
In Rheinland-Pfalz
haben seit dem 01.08.2010
Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag,
einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs.
1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich
auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist
der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten
Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat
ab dem 01.08.2013
„ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche
Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel
handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG
sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die
Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach
Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen
Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er
kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag
teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie
unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/
nachlesen.
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und
1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem
öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist
daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt
Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedene
Betreuungslösungen zu erarbeiten.
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und
Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen
können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig
sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie
einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch.
Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern
nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte:
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer
Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf
einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5
KitaG).
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger
der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.