Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
 
 
Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Aktuelle Hinweise zum Kita-Betrieb:

Ab 01. Juli 2021 gültig - Das neue KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Das neue KiTa-Gesetz bringt viele Neuerungen und Veränderungen mit sich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen deshalb aktuelle Informationen zur Verfügung.

Bei Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin für Kindertagesstätten, Frau Rebholz, sowie unsere zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Göttelmann und Frau Salomon, bei der Stadtverwaltung (Telefon 06731/495–116 oder -106) oder Ihre Kita-Leitung gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum neuen KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Warum ein neues Gesetz? 

Was ändert sich? Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Rechtsanspruch, Mittagessen oder Fachkräftevereinbarung.

Erläuternde Kurzvideos Themen wie Bedarfsplanung, Personalbemessung oder Leitungsdeputate 

10 häufig gestellte Fragen

Vollständiger Gesetzestext in der Fassung vom 13.09.2019

Materialien zum Landesgesetz über die Weiterbildung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kitas und in Tagespflege

Wegweiser Kita & Corona für Eltern, Personal und Träger

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Kindertagesstätte Haus der Klänge

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.

Unsere Kindertagesstätte ist eine im September 2013 in Holzständer-bauweise eröffnete 6-gruppige Einrichtung im Alzeyer Westen, die sich architektonisch an das fallende Gelände anschmiegt.

Wenn Sie vor das Gebäude treten und Sie die großen, gläsernen Flügeltüren öffnen, gleitet Ihr Blick unweigerlich auf einen Flügel. Die musikalische Bildungsarbeit nimmt einen großen Anteil in unserer täglichen Arbeit mit den Kindern ein und bildet somit unseren Schwerpunkt. Deshalb heißen unsere Gruppen auch Glöckchen, Rasseln, Gitarren, Flöten, Klavier und Trommel, die Instrumente sind über den Gruppentüren erkennbar angebracht.

125 Kinder und 19 pädagogische Fachkräfte verbringen in unserer Kita gemeinsam den Tag.

In unseren hellen Gruppenräumen mit großen Panoramafenstern können die Kinder in jeweils einem Haupt-und Nebenraum zusammen spielen, basteln und viele andere tolle Dinge erleben. Unsere 3 Lichthöfe laden zum Spielen und sich bewegen an der frischen Luft ein.

Kita "Haus der Klänge"zoom
Kita "Haus der Klänge"zoom
Kita "Haus der Klänge"zoom
 

LEITUNG UND STELLVERTRETUNG

Leitung:

Herr Pascal Weber
Telefon: 06731/9009605

Stellvertretende Leitung:

Frau Claudia Albrecht
Telefon: 06731/9009605

ÖFFNUNGSZEITEN

Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

KONZEPTION

Musikalische Ausrichtung

Uns verbindet eine enge Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule Alzey-Worms, die aktiv an mehreren Tagen in der Woche in der Kita vertreten ist.

Uns ist das gemeinsame Singen und Musizieren sehr wichtig, getreu nach dem Motto: “MUSIK IST PROGRAMM“! Hier kommen die Kinder schon im Krippenalter in Kontakt und Berührung  mit Orff-Instrumenten, können  sie in die Hand nehmen und ausprobieren. Wir lieben bunte Töne die für eine  „unendliche Vielfalt der Musik“ (Leonard Bernstein) stehen und sich auch im Alltag der Kita widerspiegeln.

Die Vielfalt der Bildungsbereiche Sprache, Tanz, Bewegung, Naturwissenschaften, Motorik, Gestaltung von Gemeinschaften und Beziehungen, Wahrnehmung, künstlerische Ausdrucksformen, Medien, aber auch die Vielfalt der Kinder, die aus verschiedenen Kulturen stammen, die unterschiedliche (Mutter-)Sprachen sprechen und die Vielfalt der Teammitarbeiter.  Kinder und Erzieherinnen sollen in einen harmonischen Zusammenklang gebracht werden, den „richtigen Ton“ treffen, wo jeder sich wohlfühlt, respektiert und beachtet wird. Keine heile Welt, denn außer den hellen gibt es auch die dunklen Töne. Neben Streit und Weinen steht dann wieder Lachen und fröhlich sein. Die Musik dient sowohl als emotionales Barometer, als auch als Bildungsmedium.


Gliederung

Wir bieten Platz für bis zu 125 Kinder, die in 6 Gruppen aufgenommen werden können. Die Gruppen teilen sich wie folgt auf:

  • 3 Regelgruppen mit á 25 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
  • 1 geöffnete Kindergartengruppe mit je 25 Plätzen, davon bis zu 6 Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
  • 1 kleine altersgemischte Gruppe mit je 15 Plätzen, davon maximal sieben Plätze für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr pro Gruppe.
  • 1 Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr

Täglich machen wir die Erfahrung, dass Musik die Kinder vereint, sie leichter Kontakte knüpfen und sich sprachlich weiterentwickeln lässt.

Kombiniert mit anderen Bildungselementen wie z.B. Bewegung und Kreativität entsteht so ein ganzheitliches Paket, so dass die Kinder auf Ihr weiteres Leben gut vorbereitet sind und sie zu starken, selbstbewussten Menschen heranwachsen lässt.

ZUSAMMENARBEIT MIT ELTERN, ELTERNBEIRAT

Uns ist es wichtig, dass:

  • Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt
  • Ihr Kind fähig ist in einer Gemeinschaft zu bestehen und zu leben (Entwicklung von sozialer Kompetenz)
  • Ihr Kind gerne zu uns in die Kita kommt und sich wohlfühlt
  • Ihr Kind ernst genommen wird und eigene Erfahrungen sammelt  

Aus diesem Grund ist unser Ziel, eine „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Eltern und Familie aufzubauen. Wir möchten die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung mit den Eltern teilen. Kindergartenarbeit kann ohne intensive Zusammenarbeit mit Eltern nicht erfolgreich sein.

TERMINE

2023

NOVEMBER

 



DEZEMBER

 

22.12.2023 - 29.12.2023

Weihnachtsferien

2024

JANUAR

 

02.01.2024 - 03.01.2024 

Desinfektionstage – die Kita bleibt an beiden Tagen geschlossen 

04.01.2024

1. Kita-Tag nach den Weihnachtsferien

FEBRUAR

 

 


MÄRZ

 

 

 

APRIL

 

 

 

MAI

 

 

 

JUNI

 

 

 

JULI

 

 


AUGUST

 

 

 

SEPTEMBER

 

 

 

OKTOBER

 



NOVEMBER

 



DEZEMBER

 

 

 

Liebe Eltern,

zu allen Terminen werden Sie auch nochmals gesondert eine Einladung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass je nach Pandemielage noch folgende Termine und Schließzeiten dazukommen können:

  • Abschlussausflug + Übernachtung der Vorschulkinder
  • Betriebsausflug der Stadtverwaltung Alzey
  • Gesundheitsnachmittag der Erzieher*innen
  • Personalversammlung der Stadtverwaltung Alzey

In den Grundzügen ist diese Jahresplanung als verbindlich zu betrachten, kleinere Änderungen können bei Bedarf jedoch von uns vorgenommen werden!

YOUTUBE-KANAL

Liebe Kinder und liebe Eltern,

herzlich willkommen auf dem YouTube-Kanal der Kita "Haus der Klänge" in Alzey. 

Bitte hier klicken, dann kommt ihr direkt zu unserem YouTube-Kanal.

Wir möchten Euch dazu einladen, mit uns gemeinsam zu singen, zu musizieren, zu basteln und vieles mehr!

Wir freuen uns auf Euch und hoffen, es wird Euch genauso viel Spaß bereiten wie uns!

CHRONIK

01.09.2013

offizielle Eröffnung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Was kostet das Essen?

Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes in Rechnung gebracht.

Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:

Verpflegungstage:
ganztags        durchschnittlich 233 Esstage
8 Tage            durchschnittlich   90 Esstage
9-12 Tage      durchschnittlich 142 Esstage  

Berechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate =        76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate =        46,50 €  
90   Esstage x Kosten : 12 Monate =        29,50 €  

Veranlagt werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.


  • Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

In Rheinland-Pfalz haben seit dem 01.08.2010 Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag, einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).

Bundesweit hat ab dem 01.08.2013 „ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.  


  • Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?

Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/ nachlesen.  


  • Was ist, wenn keine Plätze frei sind?

Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und 1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedenen Betreuungslösungen zu erarbeiten.  


  • In welcher Kita melde ich mein Kind an?

Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas  Zeit für den Besuch. Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5 KitaG).


  • Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?

Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien  können zu Grunde gelegt werden:  

  • Geschwisterkind, hat die Familie bereits ein Kind in der Einrichtung
  • Geburtsdatum, ältere Kinder werden zuerst genommen
  • Alleinerziehende Berufstätige
  • Erwerbstätigkeit der Eltern,
  • Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. sich in Schul- oder
  • Hochschulausbildung befindend,
  • Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches oder pädagogische Notwendigkeit (Gewährleistung des Kindeswohls durch entsprechende Förderung)  

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.

FSJ

KONTAKT

Logo: Tourismus in Rheinhessen - zu www.rheinhessen.de
Logo: Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz - zu www.alzeyer-land.de
Logo: Wartbergbad und Schwimmhalle Alzey - zu www.schwimmbad-alzey.de
Logo: DA CAPO Festival Alzey - zu www.dacapo-alzey.de
 
 
 
 

© 2014-2023 Stadt Alzey - Alle Rechte vorbehalten
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© 2023 Alzeyer Beteiligungs- und Veranstaltungs-GmbH - Alle Rechte vorbehalten
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