Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Das neue KiTa-Gesetz bringt viele Neuerungen und Veränderungen mit sich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen deshalb aktuelle Informationen zur Verfügung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin für Kindertagesstätten, Frau Rebholz, sowie unsere zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Göttelmann und Frau Salomon, bei der Stadtverwaltung (Telefon 06731/495–116 oder -106) oder Ihre Kita-Leitung gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum neuen KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz
Was ändert sich? Übersicht zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Rechtsanspruch, Mittagessen oder Fachkräftevereinbarung.
Erläuternde Kurzvideos Themen wie Bedarfsplanung, Personalbemessung oder Leitungsdeputate
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Unsere Kindertagesstätte ist eine im September 2013
in Holzständer-bauweise eröffnete 6-gruppige Einrichtung im Alzeyer Westen, die
sich architektonisch an das fallende Gelände anschmiegt.
Wenn Sie vor das Gebäude treten und Sie die großen,
gläsernen Flügeltüren öffnen, gleitet Ihr Blick unweigerlich auf einen
Flügel. Die musikalische Bildungsarbeit nimmt einen großen Anteil in
unserer täglichen
Arbeit mit den Kindern ein und bildet somit unseren Schwerpunkt. Deshalb
heißen unsere Gruppen auch
Glöckchen, Rasseln, Gitarren, Flöten, Klavier und Trommel, die
Instrumente sind
über den Gruppentüren erkennbar angebracht.
125 Kinder und 19 pädagogische Fachkräfte verbringen in unserer Kita gemeinsam den Tag.
In unseren hellen Gruppenräumen mit großen Panoramafenstern können die Kinder in jeweils einem Haupt-und Nebenraum zusammen spielen, basteln und viele andere tolle Dinge erleben. Unsere 3 Lichthöfe laden zum Spielen und sich bewegen an der frischen Luft ein.
Kommissarische Leitung: |
Frau Deniz Arac-Krämer |
Stellvertretende Leitung:
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N. N. |
Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Uns
verbindet eine enge Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule Alzey-Worms, die
aktiv an mehreren Tagen in der Woche in der Kita vertreten ist.
Uns ist das
gemeinsame Singen und Musizieren sehr wichtig, getreu nach dem Motto: “MUSIK
IST PROGRAMM“! Hier kommen die Kinder schon im Krippenalter in Kontakt und
Berührung mit Orff-Instrumenten,
können sie in die Hand nehmen und
ausprobieren.
Wir
lieben bunte Töne die für eine
„unendliche Vielfalt der Musik“ (Leonard Bernstein) stehen und sich auch
im Alltag der Kita widerspiegeln.
Die Vielfalt der Bildungsbereiche Sprache, Tanz, Bewegung, Naturwissenschaften, Motorik, Gestaltung von Gemeinschaften und Beziehungen, Wahrnehmung, künstlerische Ausdrucksformen, Medien, aber auch die Vielfalt der Kinder, die aus verschiedenen Kulturen stammen, die unterschiedliche (Mutter-)Sprachen sprechen und die Vielfalt der Teammitarbeiter. Kinder und Erzieherinnen sollen in einen harmonischen Zusammenklang gebracht werden, den „richtigen Ton“ treffen, wo jeder sich wohlfühlt, respektiert und beachtet wird. Keine heile Welt, denn außer den hellen gibt es auch die dunklen Töne. Neben Streit und Weinen steht dann wieder Lachen und fröhlich sein. Die Musik dient sowohl als emotionales Barometer, als auch als Bildungsmedium.
Wir bieten Platz für bis zu 125 Kinder,
die in 6 Gruppen aufgenommen werden
können. Die Gruppen teilen sich wie folgt auf:
Täglich machen wir die Erfahrung, dass
Musik die Kinder vereint, sie leichter Kontakte knüpfen und sich sprachlich
weiterentwickeln lässt.
Kombiniert mit anderen Bildungselementen wie z.B. Bewegung und Kreativität entsteht so ein ganzheitliches Paket, so dass die Kinder auf Ihr weiteres Leben gut vorbereitet sind und sie zu starken, selbstbewussten Menschen heranwachsen lässt.
Uns ist es wichtig, dass:
Aus diesem Grund ist unser Ziel, eine „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Eltern und Familie aufzubauen. Wir möchten die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung mit den Eltern teilen. Kindergartenarbeit kann ohne intensive Zusammenarbeit mit Eltern nicht erfolgreich sein.
JANUAR
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02.01. - 03.01.2023
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Desinfektionstage - die Kita bleibt geschlossen
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04.01.2023
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1. Kita-Tag nach den Weihnachtsferien
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FEBRUAR
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16.02.2023
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Fastnachtsfeier
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MÄRZ
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13.03.2023
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Team-Supervision - die Kita bleibt an diesem Tag geschlossen
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APRIL
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06.04.2023
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Osterfeier
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14.04.2023
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Betriebsausflug der Stadt Alzey - die Kita bleibt an diesem Tag geschlossen
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MAI
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19.05.2023
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Brückentag - die Kita bleibt an diesem Tag geschlossen
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JUNI |
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09.06.2023
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Brückentag - die Kita bleibt an diesem Tag geschlossen
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17.06.2023
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Elternsprechtag (hauptsächlich für die Eltern, deren Kinder von Januar bis Ende Juni geboren sind)
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19.06. - 21.06.2023
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Die Fotografin ist im Haus!
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JULI
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08.07.2023
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Schulkinder-Abschlussfest |
AUGUST |
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11.08.2023
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letzter Kita-Tag vor den Sommerferien
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14.08. - 01.09.2023
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Sommerferien
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SEPTEMBER |
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04.09. - 05.09.2023
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Desinfektionstage - die Kita bleibt an beiden Tagen geschlossen
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06.09.2023
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1. Kita-Tag nach den Sommerferien
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OKTOBER
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NOVEMBER
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DEZEMBER
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22.12. - 29.12.2023
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Weihnachtsferien
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JANUAR
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02.01. - 03.01.2024 |
Desinfektionstage – die Kita bleibt an beiden
Tagen
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04.01.2024 |
1. Kita-Tag nach den Weihnachtsferien |
Liebe Eltern,
zu allen Terminen werden Sie auch nochmals gesondert eine Einladung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass je nach Pandemielage noch folgende Termine und Schließzeiten dazukommen können:
In den Grundzügen ist diese Jahresplanung als verbindlich zu betrachten, kleinere Änderungen können bei Bedarf jedoch von uns vorgenommen werden!
01.09.2013 |
offizielle Eröffnung |
Die
Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als
Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende
Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden
Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes
in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich
233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich
142 Esstage
Berechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate = 46,50 €
90 Esstage x Kosten : 12 Monate = 29,50 €
Veranlagt
werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich
beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
In Rheinland-Pfalz
haben seit dem 01.08.2010
Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag,
einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs.
1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich
auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist
der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten
Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat
ab dem 01.08.2013
„ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige
tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller
Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG
sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die
Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach
Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen
Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann
bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag
teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie
unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/
nachlesen.
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und
1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem
öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist
daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt
Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedenen
Betreuungslösungen zu erarbeiten.
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und
Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen
können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig
sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie
einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch. Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern
nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte:
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer
Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf
einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5
KitaG).
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger
der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
Wir suchen ab Sommer 2023 eine*einen Teilnehmer*in (m/w/d)
im Freiwilligen Sozialen Jahr
für unsere Kindertagesstätte Haus der Klänge in
Alzey!
Du hast Lust praktische Erfahrungen zu sammeln und Dich persönlich weiterzuentwickeln? Dann bewirb‘ Dich jetzt! Wir freuen uns auf Dich!