Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 den Lärmaktionsplan gemäß Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG des Europäischen Parlaments) und gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47d BImSchG) beschlossen.
Die Lärmaktionsplanung umfasst einen Erläuterungsbericht und Karten,
die die besonders lärmbelasteten Wohnquartiere darstellen. Auf dieser Grundlage
wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche zur Minderung der
Lärmbelastung beitragen können.
Es wurden alle Straßen mit mehr als 6 Mio Kfz pro Jahr untersucht, dazu gehören die BAB 61, die BAB 63, die Schafhäuser Straße, Nibelungenstraße, Römerstraße (B 271), die Mainzer Straße, Berliner Straße, Weinrufstraße und Kreuznacher Straße.
Der
Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung (3. Stufe) mit den strategischen
Lärmkarten wird im Fachbereich 4 – Bauen und Umwelt – der
Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42, während der Dienststunden für
jedermann zur Einsichtnahme bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft gegeben.
Hier
kann der Lärmaktionsplan und die Karten eingesehen werden: