Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 88 der Landesbauordnung für das Land Rheinland-Pfalz (LBauO) erlassen.
Im Stadtgebiet Alzey sind bisher folgende Gestaltungssatzungen erlassen worden:
Gestaltungssatzung Alzey-Innenstadt (2012)
Gestaltungssatzung Alzey-Innenstadt - 1. Änderung (04/2022)