Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Die
Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42, 55232 Alzey, ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den
nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des
Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.alzey.de.
Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine BITV-Selbstbewertung durchgeführt und Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte
sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach
Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020
erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer
Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit der
Webseite von www.alzey.de wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Alzey
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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telefonisch oder per Fax kontaktieren:
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Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey
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Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren
der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes
Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter
für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes
Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
0 61 31 / 16 53 42
0 61 31 / 16 17 53 42
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
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