09.03.2021
Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 - Landesweites Hygienekonzept für Wahlräume
Im Rahmen der aktuellen Corona-Situation findet die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 unter besonderen hygienetechnischen Voraussetzungen statt. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz hat hierzu ein landesweites Hygienekonzept für alle Wahllokale entwickelt, das selbstverständlich auch die Stadt Alzey vollumfänglich umsetzen wird.
Unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 folgende Hygienemaßnahmen vorgesehen:
- Der
Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5
Metern zu anderen Personen erlaubt. Der Mindestabstand ist auch im Wahlraum
einzuhalten.
- Alle
eintretenden Personen müssen sich bei Betreten des Wahlraums die Hände
desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden in den Wahlräumen
vorgehalten.
- Im
Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie im Wahlraum selbst gilt
grundsätzlich für alle anwesenden Personen die Maskenpflicht. Dies betrifft
sowohl die Wahlvorstände als auch alle Wahlberechtigten und ggf. die Wahlbeobachter/innen.
Nach der derzeit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes beinhaltet
diese das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Mundschutz).
- Eine
Ausnahme von der Maskenpflicht gilt nur Wahlberechtigte, die durch ärztliches
Attest nachweislich von der Maskenpflicht befreit sind. Das Attest ist bei
Betreten des Wahlraums unaufgefordert vorzulegen. Laut Mitteilung des Landeswahlleiters genügt hierbei der alleinige
Hinweis auf dem Attest, dass aus gesundheitlichen Gründen von einer Maskenpflicht
abgesehen werden soll, ausdrücklich nicht. Ergänzt sein sollte der medizinische
Hinweis, auf welcher Grundlage die Entbindung von der Maskenpflicht beruht.
- Der
Wahlraum ist regelmäßig zu durchlüften, um die Belastung mit Aerosolen zu
minimieren.
- Es
sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig in den Wahlräumen
aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahlkabinen) vorhanden sind. Der
Zugang zum Wahllokal wird seitens des Wahlvorstands gesteuert und es kann
hierbei zu Wartezeiten kommen. Nach der Stimmabgabe sollten die
Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sein denn, sie wollen die
Wahlhandlung beobachten.
- Die
Schreibstifte zur Kennzeichnung der Stimmzettel werden im so genannten
„rotierenden Verfahren“ mit den Stimmzetteln ausgegeben und nach Kennzeichnung
wieder zurückgegeben. Benutzte Schreibstifte werden vor jedem erneuten Gebrauch
desinfiziert.
- Nach
jeder Stimmabgabe wird der Tisch der Wahlkabine desinfiziert.
- Die
Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität
mitzuwirken. Soweit erforderlich, sollten sie vor der Aushändigung des
Stimmzettels aufgefordert werden, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur
Identitätsfeststellung kurzfristig abzunehmen. Dabei ist der Mindestabstand von
1,5 Metern zu anderen im Raum befindlichen Personen einzuhalten. Der
Wahlvorstand hat Wählern die Stimmabgabe solange zu verweigern, bis diese die
zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt
haben.
- Personen,
die die Wahl beobachten wollen, wird ein Freiraum im Wahlraum zugewiesen
werden, der die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen
gewährleistet. Der Freiraum gewährleistet eine Beobachtung der Wahlhandlung
sowie der späteren Auszählung und
Ergebnisermittlung. Die Öffentlichkeit der Wahl sowie der Ergebnisermittlung
wird hierdurch gewährleistet.
Für die Umsetzung der
Hygienemaßnahmen im jeweiligen Wahlvorstand ist der/die Wahlvorsteher/in oder
sein/ihre Stellverter/in zuständig.