Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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09.03.2021

Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 - Landesweites Hygienekonzept für Wahlräume

Im Rahmen der aktuellen Corona-Situation findet die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 unter besonderen hygienetechnischen Voraussetzungen statt. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz hat hierzu ein landesweites Hygienekonzept für alle Wahllokale entwickelt, das selbstverständ­lich auch die Stadt Alzey vollumfänglich umsetzen wird.

Unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 folgende Hygienemaßnahmen vorgesehen:

  • Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt. Der Mindestabstand ist auch im Wahlraum einzuhalten.

  • Alle eintretenden Personen müssen sich bei Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden in den Wahlräumen vorgehalten.

  • Im Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie im Wahlraum selbst gilt grundsätzlich für alle anwesenden Personen die Maskenpflicht. Dies betrifft sowohl die Wahlvorstände als auch alle Wahlberechtigten und ggf. die Wahlbeobachter/innen. Nach der derzeit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes beinhaltet diese das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Mundschutz).

  • Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt nur Wahlberechtigte, die durch ärztliches Attest nachweislich von der Maskenpflicht befreit sind. Das Attest ist bei Betreten des Wahlraums unaufgefordert vorzulegen. Laut Mitteilung des Landeswahlleiters genügt hierbei der alleinige Hinweis auf dem Attest, dass aus gesundheitlichen Gründen von einer Maskenpflicht abgesehen werden soll, ausdrücklich nicht. Ergänzt sein sollte der medizinische Hinweis, auf welcher Grundlage die Entbindung von der Maskenpflicht beruht.

  • Der Wahlraum ist regelmäßig zu durchlüften, um die Belastung mit Aerosolen zu minimieren.

  • Es sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig in den Wahlräumen aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahlkabinen) vorhanden sind. Der Zugang zum Wahllokal wird seitens des Wahlvorstands gesteuert und es kann hierbei zu Wartezeiten kommen. Nach der Stimmabgabe sollten die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sein denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten.

  • Die Schreibstifte zur Kennzeichnung der Stimmzettel werden im so genannten „rotierenden Verfahren“ mit den Stimmzetteln ausgegeben und nach Kennzeichnung wieder zurückgegeben. Benutzte Schreibstifte werden vor jedem erneuten Gebrauch desinfiziert.

  • Nach jeder Stimmabgabe wird der Tisch der Wahlkabine desinfiziert.

  • Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, sollten sie vor der Aushändigung des Stimmzettels aufgefordert werden, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur Identitätsfeststellung kurzfristig abzunehmen. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen im Raum befindlichen Personen einzuhalten. Der Wahlvorstand hat Wählern die Stimmabgabe solange zu verweigern, bis diese die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt haben.

  • Personen, die die Wahl beobachten wollen, wird ein Freiraum im Wahlraum zugewiesen werden, der die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen gewährleistet. Der Freiraum gewährleistet eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der späteren Auszählung und Ergebnisermittlung. Die Öffentlichkeit der Wahl sowie der Ergebnisermittlung wird hierdurch gewährleistet.

Für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen im jeweiligen Wahlvorstand ist der/die Wahlvorsteher/in oder sein/ihre Stellverter/in zuständig.

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