Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Mit
steigenden Temperaturen werden die öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet rege
genutzt. Obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass öffentliche
Anlagen pfleglich und ihrem Zweck entsprechend zur Erholung genutzt werden,
erreichen Polizei und Ordnungsbehörde immer wieder Beschwerden im Zusammenhang
mit der Nutzung der Anlagen, insbesondere in Hinblick auf Sachbeschädigungen,
Verunreinigungen und Ruhestörungen in den Abend- und Nachstunden, häufig
verbunden mit dem Konsum von Alkohol.
Die
Stadtverwaltung Alzey weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen
der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen
(Grünanlagensatzung) hin.
Wesentliche
Bestimmungen der Grünanlagensatzung sind unter anderem ein generelles Alkohol-
und Glasverbot auf Spiel- und Bolzplätzen, sowie das Verbot des Konsums
alkoholischer Getränke in städtischen Grünanlagen ab 22.00 Uhr.
Auch die
Beschädigung der öffentlichen Anlagen, sowie deren Verunreinigung ist ebenfalls
verboten.
Verstöße gegen
die Bestimmungen der Grünanlagensatzung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Polizei und der kommunale Vollzugsdienst der Stadt Alzey werden über die
Sommermonate die Einhaltung der Bestimmungen der Satzung verstärkt
kontrollieren und entsprechendes Fehlverhalten ahnden.
Zu den
städtischen Grünanlagen zählt unter anderem das Naherholungsgebiet am
Dauerstau, der Hexenpark und der Schlosspark.
Der
Gesamttext der Grünanlagensatzung sowie das offizielle Grünflächenverzeichnis
steht auf der Homepage der Stadt Alzey unter www.alzey.de unter der
Rubrik „Rathaus“ -> „Ortsrecht“ zum Download zur Verfügung.
Die
Stadtverwaltung Alzey bittet alle Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen
Grünanlagen um Beachtung und Einhaltung der geltenden Regelungen.
Vielen Dank!