Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Sie haben Interesse an der deutschen Rechtsprechung mitzuwirken? Dann könnte Sie das hier
interessieren - die Stadtverwaltung Alzey sucht Kandidatinnen und Kandidaten,
die für das Amt des Schöffen bei der kommenden Schöffenwahl kandidieren
möchten. Die nächste Amtsperiode, beginnt am 01. Januar 2019 und endet am 31.
Dezember 2023. Gesucht werden insgesamt
21 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Alzey als Vertreter des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Stadtrat schlägt 42 Kandidaten, das sind doppelt so
viele, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim
Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die
Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Zur Wahl stellen können sich alle
Bürgerinnen und Bürger die in der Gemeinde wohnen, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
sind und zu Beginn der neuen Amtsperiode, dem 01. Januar 2019, mindestens 25
Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich für
das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 28. Mai 2018 bei der
Stadtverwaltung Alzey, Zentrale Dienste, Zimmer 204, Telefon 06731/495204,
bewerben. Interessenten erhalten dann ein Formular zugesandt oder
ausgehändigt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann
auch von der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und
Schöffen www.schoeffenwahl.de
heruntergeladen werden. Um dem verantwortungsvollen Amt eines Schöffen gerecht
zu werden, sollten Sie über Eigenschaften wie Unparteilichkeit,
Selbstständigkeit, ein gutes Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit,
körperliche Eignung (anstrengender Sitzungsdienst) sowie eine gute
Auffassungsgabe und Menschenkenntnis, in hohem Maße verfügen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe
mitbringen muss kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus beruflicher
Erfahrung rekrutieren. Von Schöffen wird außerdem erwartet, dass sie sich
angesichts ihrer Verantwortung über ihre Rechte und Pflichten weiterbilden.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Schöffen sind dazu
verpflichtet an mindestens 12 Sitzungen pro Kalenderjahr teilzunehmen.
Verdienstausfall sowie die Fahrtkosten werden den Schöffen erstattet. Außerdem sind Sie in besonderem Maße davor geschützt, dass ihnen durch die Ausübung ihres Ehrenamtes ein Nachteil entsteht.