Hinweise für Besucherinnen und Besucher des Rathauses
- Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Persönliche
Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind deshalb leider nicht
möglich. Die Mitarbeitenden sind zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail
zu erreichen. Kontakte der städtischen Mitarbeiter*innen
- Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können auch über den
Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 42) übermittelt werden.
- 3G-Zutrittsbeschränkungen
in der Stadtverwaltung Alzey und allen städtischen Gebäuden und
Einrichtungen: Einlass nur noch für
Geimpfte, Genesene oder Getestete. Ein gültiger Nachweis über den Impf-
bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger negativer Test, der nicht älter
als 24 Stunden sein darf und von einer Teststelle durchgeführt worden
sein muss, ist vorzulegen. Soweit die Nachweiskontrolle nicht bereits am
Eingang erfolgen kann, kontrollieren die Mitarbeitenden
die Nachweise vor Beginn von Terminen und Besprechungen. Bei
elektronischen Nachweisen kann die Kontrolle über die CovPassCheck-App
erfolgen.
- Die Öffnungszeiten des Rathauses werden bis auf Weiteres nicht eingeschränkt.
- Es erfolgt eine Kontakterfassung (per Luca-App) vor Ort.
- Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen.
- Besucherinnen und Besucher dürfen das Verwaltungsgebäude ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung (medizinischen
Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken des Standards KN 95, N 95 oder
FFP2) betreten. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu
beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.