Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
13.04.2021
Der Schutz und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger stehen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln Bund, Länder und Gemeinden entschlossen. Ziel der Maßnahmen ist die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Aktuelle Informationen zur Lage und zu den beschlossenen Maßnahmen und den entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie
>> im Informationsportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de
>> im Informationsportal des Landkreises-Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt am 22. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft.
BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG RHEINLAND-PFALZ:
NEU:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 9) Formular Bescheinigung über Ergebnis des PoC-Antigentests
Anlage 2 (zu § 23 Abs. 3) Musterallgemeinverfügung Inzidenz über 50
Anlage 3 (zu § 23 Abs. 4) Musterallgemeinverfügung Inzidenz über 100
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 5) Musterallgemeinverfügung Inizdenz über 200
Änderung der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 31. März 2021
Begründung der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 31. März 2021
ERGÄNZENDE DOKUMENTE:
Auslegungshilfe vom 07.04.2021
RECHTSGRUNDLAGEN:
Weitere Veröffentlichungen zu den Rechtsverordnungen sowie außer Kraft getretene Rechtsverordnungen
ALLGEMEINVERFÜGUNG DES lANDKREISES ALZEY-WORMS:
Was ist neu ab dem 22. März 2021?
Alle Details finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Impfungen in den rheinland-pfälzischen Impfzentren starteten am 7.
Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes
priorisierte Gruppe, insbesondere der Über-80-Jährigen.
Die
Terminvergabe für die Impftermine für Rheinland-Pfälzerinnen und
Rheinland-Pfälzer mit höchster Impf-Priorität erfolgt seit dem 4. Januar 2021
entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800/5758100 oder über
die Internetseite www.impftermin.rlp.de.
Benutzen Sie wenn möglich die Registrierung auf der Internetseite.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Albiger Straße 27 d
55232 Alzey
Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Da RLP vom Bund nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, gelten drei wesentliche Priorisierungen, nach denen die Impfstoffvergabe zunächst erfolgt.
Zu welcher Gruppe Sie gehören, sehen Sie auf dem Schaubild links.
Ab 08. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Dafür werden im ganzen Land Schnellteststationen eingerichtet.
In der Stadt Alzey werden aktuell in folgenden Praxen und Apotheken Abstriche genommen:
Die Teststelle des
DRK-Kreisverbands, Albiger Straße 33, 55232 Alzey testet dienstags und
donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Die Teststelle der Stadt Alzey (Wartbergstadion) in der Kaiserstraße ist immer montags und mittwochs von 17 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) mit.
Weitere Informationen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Seit 16.06.2020 steht die Corona-Warn-App des Bundes zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Download gibt es auf der Internetseite www.corona-warn-app.de.
Wir möchten Sie auf die fremdsprachlichen Informationen auf der Corona-Informationsseite der Landesregierung hinweisen:
Diese sind aktualisiert und in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch,
Türkisch, Farsi/Dari, Arabisch und Rumänisch verfügbar.
Die
Hotline des Gesundheitsamtes, Rufnummer (06731) 408-7039, ist auch weiterhin zu
den bisherigen Service-Zeiten zu erreichen:
Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag bis Mittwoch, 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
Samstag,
Sonntag und an Feiertagen von 10:00 bis 15:00 Uhr.
Kontakt:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
(06731) 408-0
(06731) 408-84444
info@alzey-worms.de
Informationen zum Schulbetrieb und den Bereich der Kindertagesstätten finden Sie hier.
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur aktuellen Situation durch das Coronavirus finden Sie hier.
Um den wirtschaftlichen Schaden der Corona-Pandemie so gut es geht zu begrenzen hat die Politik schnell reagiert und diverse Hilfsprogramme aufgesetzt.
Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben bundesweit und auch
in Rheinland-Pfalz komplett verändert.
Die Bundes- und Landesregierung ebenso die Kommunen
sowie private Initiativen und Einrichtungen haben Maßnahmen erarbeitet,
die Kulturszene zu unterstützen. Mit dem Programm „Im Fokus. 6 Punkte
für die Kultur“ hat die Landesregierung ein 15,5 Millionen Euro
umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt.
Eine Liste der aktuell wichtigsten Fragen und Antworten unserer Landesregierung finden Sie hier.
Die aktuellen Fallzahlen zu Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz.
Tagesaktuelle Fallzahlen auch zu Deutschland und den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.
Viele Nachbarn sind durch die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus auf die Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen. Insbesondere ältere und immungeschwächte Personen müssen vor einer Ansteckung geschützt werden.
Tragen Sie einen Teil dazu bei! Hängen Sie diesen Zettel in den Hausflur und tragen Sie sich in die Liste ein. Nachbarn, die Unterstützung benötigen, können sich dann bei Ihnen melden.
Vor dem Quartiersbüro in der Hagenstraße 29 liegt der Aushang auch zum Mitnehmen aus.
Wir alle können etwas tun, tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei!
Coronahilfe-Alzey:
Alzeyer SPD:
Hilfsangebot des Ortsbeirates:
Heimersheimer helfen:
Ortsvorsteher Olaf Wilhelm
(06731) 1724
(0171) 2315045
olafwilhelm@t-online.de
Die Galerie im Burggrafiat bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Das Museum Alzey ist ab Samstag, 27.03.2021 wieder geschlossen. Die Museumsleitung und das Team sind telefonisch unter der Rufnummer 06731/498896 erreichbar.
Ein Besuch der Bücherei zum Ausleihen und Zurückgeben der
Medien ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den regulären
Öffnungszeiten möglich.
Das Team
der Stadtbücherei ist per Mail unter buecherei@alzey.de oder telefonisch unter
06731/547862 zu den üblichen Öffnungszeiten gerne für Sie da.
In den Räumen der Bücherei gelten die allgemeinen Hygienerichtlinien sowie Maskenpflicht.
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch und Samstag von 9.30 bis 12.30 Uhr
Kontakt:
Stadtbücherei Alzey
Schlossgasse 11
55232 Alzey
Telefon 06731/547862
buecherei@alzey.de
Ein Besuch der
Tourist Information Alzeyer Land & Rheinhessische Schweiz ist nur nach vorheriger
Terminvereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten möglich.
Das Team der Tourist Information ist per Mail unter touristinfo@alzey.de oder telefonisch unter 06731/499364 zu den üblichen Öffnungszeiten gerne für Sie da.
In den Räumen der Tourist Information gelten die
allgemeinen Hygienerichtlinien sowie Maskenpflicht.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 17.00 Uhr
Kontakt:
Tourist Information Alzeyer Land & Rheinhessische Schweiz
Antoniterstraße 41
55232 Alzey
Telefon 06731/499364
touristinfo@alzey.de
www.alzeyer-land.de
Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer funktionsfähigen Stadtverwaltung. Wir danken für Ihr Verständnis.
Besucher des Rathauses sind verpflichtet eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen!
Alle hierzu erforderlichen Informationen finden Sie hier: Kontaktliste
Auszug aus der 18. CoBeLVO:
An Zusammenkünften von
Personen anlässlich Bestattungen dürfen als Trauergäste folgende Personen
teilnehmen:
1.
die Ehegattin oder der Ehegatte, die
Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der
Verstorbenen oder des Verstorbenen,
2.
Personen,
die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad
verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen
oder Lebenspartner, und
3.
Personen
eines weiteren Hausstands.
Über den Personenkreis
nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt
ist, dass die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 eingehalten wird. Es gilt die
Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4.
Die Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof in Alzey kann für die Durchführung von Trauerfeiern genutzt werden. Für die Durchführung der Trauerfeiern gelten die Bestimmungen für die Durchführung von Gottesdiensten entsprechend.
Die Trauerhallen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen sind geschlossen. Die Trauerfeiern finden dort im Rahmen der Beisetzungen an den Gräbern statt.
Auszug aus der 18. CoBeLVO:
An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der
Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung
notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen
teilnehmen:
1.
Personen, die mit einem der
Eheschließenden im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren
Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
2.
Personen
eines weiteren Hausstands.
Es gilt für alle anwesenden Personen mit Ausnahme der Eheschließenden die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4.
Feierlichkeiten im Foyer, im Hochzeitspavillon oder vor den Eingängen des Rathaus können leider nicht zugelassen werden.
Erreichbarkeit des Kommunalen Vollzugsdienstes im Hinblick auf die Kontrolle der derzeitigen konktaktreduzierenden Maßnahmen:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der kommunale Vollzugsdienst derzeit regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs.
Der Vollzugsdienst ist für Meldungen der Bürgerinnen und Bürger während der regelmäßigen Dienstzeiten unter der Rufnummer 06731 / 495-495 erreichbar.
Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten geben Sie Ihre Meldungen bitte unter Tel. 06731/911-0 an die Polizeiinspektion Alzey weiter.
Erreichbarkeit des Standesamts:
Für die Beurkundung bzw. die Zurückstellung der Beurkundung von Sterbefällen ist eine Rufbereitschaft unter 06731/495-656 für das Standesamt eingerichtet.
Die Rufbereitschaft dient ausschließlich dazu
Das Ministerium des Innern und für Sport weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes (BestG) eine Leiche frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden darf. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Es ist jedoch zulässig, dass die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes die Bestattung auch vor Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes anordnen kann, wenn gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind.
Auch bei an COVID-19 Verstorbenen besteht noch ein Infektionsrisiko. Um dieses Risiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen und Krematorien möglichst gering zu halten, sollen die Verstorbenen schnellstmöglich erdbestattet oder eingeäschert werden.
Für die Bestattung sieht das Bestattungsgesetz eine schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes vor. Die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes darf die Bestattungsgenehmigung erst erteilen, nachdem ihr der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung vorgelegt worden ist mit einem Vermerk des Standesamts, unter welcher Nummer der Sterbefall im Sterbebuch oder im Verzeichnis der angezeigten, aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle eingetragen ist.
Durch die Einrichtung der Rufbereitschaft kann gewährleistet werden, dass die Sterbefälle, die sich an Wochenenden und Feiertagen ereignen, zeitnah angezeigt und in der Folge die für die Bestattungsgenehmigungen erforderlichen Sterbeurkunden oder die Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung ausgestellt werden können.