Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Der Biber an der Selz

Der Biber ist das größte europäische Nagetier. Europaweit im 19. Jahrhundert vom Aussterben bedroht, ist der Europäische Biber wieder auf dem Vormarsch. In Rheinland-Pfalz sind die ersten natürlich eingewanderten Biber wieder unterwegs.

Im Bereich der Renaturierung an der Selz südlich von Schafhausen sind die Biber schon im zweiten Winter aktiv. Es wurde beobachtet, dass durch die aktuellen Bautätigkeiten der Wasserspiegel dort angestiegen ist. Interessierte und teilweise auch besorgte Bürgerinnen und Bürger haben sich bei der Stadt, bei den Naturschutzbehörden beim Kreis und der Struktur- und Genehmigungsdirektion und auch beim Selzverband daraufhin gemeldet.

In einem gemeinsamen Pressetermin am 16.12.2021 informiert die Stadt über die Bibervorkommen und Bürgermeister Christoph Burkhard berichtet, dass die Stadt Alzey vor rund 10 Jahren die Renaturierungsmaßnahme südlich Schafhausen finanziert hat, damit wurde auch ein sogenannter Ausgleich der Wasserführung erreicht. Das heißt, es wurde Rückhaltevolumen für anfallendes Regenwasser geschaffen. Dies ist erforderlich, wenn Bauflächen neu entwickelt werden und damit eine zusätzliche Flächenversiegelung einhergeht.

Vorstellung der neuen Biber-Informationstafel in Alzey-Schafhausen (v.l.n.r.: Bürgermeister Christoph Burkhard, Frau Luise Walther (Kreisverwaltung Alzey-Worms) und Frau Michaela Drossard (Stadtverwaltung Alzey) zoom
Vorstellung der neuen Biber-Informationstafel in Alzey-Schafhausen (v.l.n.r.: Bürgermeister Christoph Burkhard, Frau Luise Walther (Kreisverwaltung Alzey-Worms) und Frau Michaela Drossard (Stadtverwaltung Alzey)
 

Die Fläche hat sich in der Zeit seit der Umsetzung sehr gut entwickelt. Die Ansiedlung der Biber zeigt, dass hier der richtige Weg beschritten wurde und wird. Die Natur darf sich entwickeln und wird zunehmend für vielfältige Arten attraktiv. Mit der Tätigkeit der Biber wird sich die Fläche weiter entwickeln.

Das Biberzentrum Rheinland-Pfalz der GNOR e.V. (www.biber-rlp.de) hat eine Informationstafel entwickelt und erstellt, welche in Höhe der Pfortmühle am Weg aufgestellt wurde. Auf der Infotafel kann man die wichtigsten Informationen über den Biber nachlesen. Durch zahlreiche Gespräche mit den Fachleuten (Frau Venske und Herr Denné) vom Rheinland-Pfälzischen Biberzentrum haben Frau Michaela Drossard (Stadt Alzey, Fachbereich Umwelt und Natur) und Frau Luise Walther (Kreis Alzey-Worms, Naturschutzbehörde) schon viele Informationen erhalten. Die Fachleute vom Biberzentrum beobachten die Vorkommen des Bibers in Rheinland-Pfalz schon seit rund 20 Jahren. Die unter Artenschutz stehenden Tiere breiten sich wieder stärker aus, früher waren sie aufgrund der Bejagung (wegen des Fells, Fleischs und des Bibergeils) fast ausgerottet. Das Biberzentrum dokumentiert die Vorkommen.

Es ist nicht bekannt, um wie viele Tiere es sich am Standort in Schafhausen handelt, die Tiere sind dämmerungs- bzw. nachtaktiv. Ihre Spuren sind anhand der Dammbauten und der typischen Fraßspuren an Gehölzen in Ufernähe zu entdecken. In der wärmeren Jahreszeit ernähren Biber sich von krautigen Pflanzen, es wird auch gerne mal ein nahegelegener Maisacker besucht. Im Winter werden Bäume angenagt, die dann bei (stärkerem) Wind umfallen. Die Biber fressen die Rinde und Knospen der frischen Äste. Außerdem beziehen sie daraus auch das Baumaterial für Dämme und die Biberburg, deren Eingang immer unter dem Wasserspiegel liegt.

Die ersten Biberspuren wurden vor zwei Jahren am Alzeyer Dauerstau bemerkt. Dort sind aktuell nur wenig Spuren von Biberaktivitäten zu beobachten. Die Biber sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Dazu gehört auch der Schutz ihres Lebensraumes, und damit die Bauwerke des Bibers. Von den Wegen aus sind interessante Beobachtungen des Damms und der Fraßspuren an Bäumen möglich. Die Bevölkerung wird gebeten, auf weitere Erkundungen und Störungen der Tiere zu verzichten.

Wichtiger Hinweis:

Die streng geschützte Tierart des Bibers umfasst nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz den eigentlichen Schutz der Tiere, aber auch den Schutz ihres Lebensraumes. Demnach dürfen neben Beeinträchtigungen der Tiere auch keine Eingriffe in den Lebensraum erfolgen (Störung, Beschädigung oder Zerstörung z.B. des Biberdammes). Solche naturschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten/ Straftatbestände können mit deutlichen Bußgeldern geahndet werden.

Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz:

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

  • (1) Es ist verboten,

    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,


    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,


    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,


    4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
    (Zugriffsverbote).

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