Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Der Biber ist das größte europäische Nagetier. Europaweit im 19. Jahrhundert vom Aussterben bedroht, ist der Europäische Biber wieder auf dem Vormarsch. In Rheinland-Pfalz sind die ersten natürlich eingewanderten Biber wieder unterwegs.
Im
Bereich der Renaturierung an der Selz südlich von Schafhausen sind die Biber
schon im zweiten Winter aktiv. Es wurde beobachtet, dass durch die aktuellen Bautätigkeiten der
Wasserspiegel dort angestiegen ist. Interessierte und teilweise auch besorgte
Bürgerinnen und Bürger haben sich bei der Stadt, bei den Naturschutzbehörden beim Kreis
und der Struktur- und Genehmigungsdirektion und auch beim Selzverband daraufhin gemeldet.
In einem gemeinsamen Pressetermin am 16.12.2021 informiert die Stadt über die Bibervorkommen und Bürgermeister Christoph Burkhard berichtet, dass die Stadt Alzey vor rund 10 Jahren die
Renaturierungsmaßnahme südlich Schafhausen finanziert
hat, damit wurde auch ein sogenannter Ausgleich der Wasserführung erreicht. Das
heißt, es wurde Rückhaltevolumen für anfallendes Regenwasser geschaffen. Dies
ist erforderlich, wenn Bauflächen neu entwickelt werden und damit eine
zusätzliche Flächenversiegelung einhergeht.
Die Fläche hat sich in der Zeit
seit der Umsetzung sehr gut entwickelt. Die Ansiedlung der Biber zeigt, dass
hier der richtige Weg beschritten wurde und wird. Die Natur darf sich
entwickeln und wird zunehmend für vielfältige Arten attraktiv. Mit der
Tätigkeit der Biber wird sich die Fläche weiter entwickeln.
Das
Biberzentrum Rheinland-Pfalz der GNOR e.V. (www.biber-rlp.de) hat eine
Informationstafel entwickelt und erstellt, welche in Höhe der Pfortmühle
am Weg aufgestellt wurde. Auf
der Infotafel kann man die wichtigsten Informationen über den Biber
nachlesen. Durch zahlreiche Gespräche mit den Fachleuten (Frau Venske
und Herr Denné) vom Rheinland-Pfälzischen Biberzentrum haben Frau
Michaela Drossard (Stadt Alzey, Fachbereich Umwelt und Natur) und Frau
Luise Walther (Kreis Alzey-Worms, Naturschutzbehörde) schon viele
Informationen erhalten.
Die Fachleute vom Biberzentrum beobachten die Vorkommen des Bibers in Rheinland-Pfalz schon seit
rund 20
Jahren. Die unter Artenschutz stehenden Tiere breiten sich wieder
stärker aus,
früher waren sie aufgrund der Bejagung (wegen des Fells, Fleischs und
des
Bibergeils) fast ausgerottet. Das Biberzentrum dokumentiert die
Vorkommen.
Es ist nicht bekannt, um wie viele Tiere es sich am Standort in Schafhausen handelt,
die Tiere sind dämmerungs- bzw. nachtaktiv. Ihre Spuren sind anhand der
Dammbauten und der typischen Fraßspuren an Gehölzen in Ufernähe zu entdecken.
In der wärmeren Jahreszeit ernähren Biber sich von krautigen Pflanzen, es
wird auch gerne mal ein nahegelegener Maisacker besucht. Im Winter werden Bäume
angenagt, die dann bei (stärkerem) Wind umfallen. Die Biber fressen die Rinde
und Knospen der frischen Äste. Außerdem beziehen sie daraus auch das Baumaterial
für Dämme und die Biberburg, deren Eingang immer unter dem Wasserspiegel liegt.
Die ersten Biberspuren wurden vor zwei Jahren am Alzeyer Dauerstau bemerkt. Dort sind aktuell nur wenig Spuren von Biberaktivitäten zu beobachten. Die Biber sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Dazu gehört auch der Schutz ihres Lebensraumes, und damit die Bauwerke des Bibers. Von den Wegen aus sind interessante Beobachtungen des Damms und der Fraßspuren an Bäumen möglich. Die Bevölkerung wird gebeten, auf weitere Erkundungen und Störungen der Tiere zu verzichten.
Wichtiger Hinweis:
Die
streng geschützte Tierart des Bibers umfasst nach der Bundesartenschutzverordnung in
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz den eigentlichen Schutz der Tiere,
aber auch den Schutz ihres Lebensraumes. Demnach dürfen neben
Beeinträchtigungen der Tiere auch keine Eingriffe in den Lebensraum erfolgen
(Störung, Beschädigung oder Zerstörung z.B. des Biberdammes). Solche
naturschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten/ Straftatbestände können mit
deutlichen Bußgeldern geahndet werden.
Auszug aus dem
Bundesnaturschutzgesetz:
§
44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und
Pflanzenarten