Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
23.12.2020
Ende Dezember 2020 versendet die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferdehalter/innen und erstmals an Halter/innen von Bienen und Hummeln.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2021 (Stichtag) in Ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel oder Bienen- oder Hummelvölker mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus oder online im Internet!
Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse.
Für 2021 ist nach langer Pause für Bienen und Hummeln die Melde- und Beitragspflicht wieder eingeführt worden.
Haben Sie als Pferdehalter oder Imker keinen Meldebogen erhalten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.
Wenn Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2021 melden, werden die für 2020 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind die nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für jene Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und Beitrag bezahlen.
Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.
In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferdebesitzer/in oder -eigentümer/in und Imker/in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller sind nicht rechtens.
Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.
Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt worden. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.
Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, wenn noch nicht geschehen. Dann können Sie alle TSK-Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse spart damit viel Papier und Arbeit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.
Geflügel muss nicht an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Die Tierseuchenkassenbeiträge 2021 haben sich gegenüber 2020 nicht verändert. Allerdings wird für Imker/innen nach langer Beitragsfreiheit erstmals wieder ein Beitrag von pauschal 10,00 EUR pro Bestand erhoben.
Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2020 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen. Diese erhöht sich leider um 10,5 Prozent aufgrund der Entgeltsteigerung für die TKB durch das Entsorgungsunternehmen SecAnim Südwest GmbH.
Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2021.
Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!
Dr. Roland Labohm
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
E-Mail: tsk@lwk-rlp.de
Internet: www.tsk-rlp.de
Telefon: 0671 793 1212
Tierseuchenkassenbeiträge 2021:
Pferde/ Esel 1,00 EUR pro Tier
Rinder 6,00 EUR pro Tier
Schafe über 9 Monate 0,70 EUR pro Tier
Ziegen über 9 Monate 2,50 EUR pro Tier
Schweine 10,00 EUR pro Bestand unabhängig von der Tierzahl
Bienen/Hummeln 10,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl
Mindestbeitrag: 10,00 EUR pro Tierhaltung
Tierhaltereigenanteil an Tierkörperbeseitigungskosten pro Tier 2021:
Pferd 26,77 EUR Sau/ Eber 5,36 EUR
Fohlen 7,14 EUR Mastschwein 5,36 EUR
Kuh/Bulle über 2 Jahre 32,72 EUR Mastferkel 1,49 EUR
Rind 1 bis 2 Jahre 23,80 EUR Saugferkel o. Totgeburt 0,07 EUR
Rind 3 Monate bis 1 Jahr 11,90 EUR Schaf/Ziege 2,69 EUR
Kalb bis 3 Monate 4,17 EUR Lamm (Schaf o. Ziege) 0,72 EUR