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09.11.2020
Am 22.08.2020 fand die Anliegerversammlung bzgl. der endgültigen Herstellung der Straßen im Neubaugebiet "Mauchenheimer Weg, 2. BA" statt, in der den Grundstückseigentümern die technischen und beitragsrechtlichen Aspekte der endgültigen Straßenherstellung präsentiert wurden. Zwischenzeitlich haben sich hierzu allerdings folgende Änderungen ergeben:
I. Technischer Teil
In der Anliegerversammlung wurde zur Oberflächegestaltung der neu herzustellenden Straßenzüge vorgestellt, dass die überwiegend überfahrbaren Bereiche in Asphalt und die Randstreifen in Pflaster gebaut werden sollen.
Nach Vorliegen und Auswertung der Bodengutachten vom September 2020 und der dringenden Empfehlung des Bodengutachters kann die Ausführung von Pflasterflächen auf dem vorhandenen Baugrund nicht befürwortet werden.
Aufgrund erhöhter Feinanteile in den bereits vorhandenen Tragschichten, sowie der divergierenden Festigkeit des anstehenden Bodens, ist die Ausführung mit Pflaster gänzlich ungeeignet, da die erhöhten Feinanteile den Wasserabfluss des Oberflächenwassers in die darunterliegenden Schichten verhindern. In der Summe sind die erhöhten Feinanteile erklärbar durch die Verschmutzungen während der Liegezeit, dem Schwerlastverkehr, sowie den lagernden Schüttgütern (Sand, Schotter, Zement, Kalk etc.) während der Hochbaumaßnahmen.
In Bezug auf die Kosten verhalten sich beide Bauweisen neutral. Gemäß der Kostenschätzung bewegen sich beide Ausführungen (Pflaster/Asphalt zu Asphalt gesamt) im gleichen Rahmen in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro reine Baukosten.
Ein kompletter Austausch des Frostschutzmaterials, sowie die Ertüchtigung des Planums zur Durchführung der Pflasterbauweise würde überschlägig mit ca. 900.000 Euro zusätzlich zu Buche schlagen. Aus diesen Gründen werden gemäß Beschluss des Ausschusses für Bauen vom 08.10.2020 die vorgesehenen Pflasterflächen ebenfalls in Asphaltbauweise ausgeführt.
II. Beitragsrechtlicher Teil
Zur beitragsrechtlichen Vorgehensweise hatte die Stadt Alzey vorgeschlagen, die Erschließungsbeiträge alternativ zur straßenweisen Abrechnung im Rahmen einer Erschließungseinheit durch Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für das komplette Wohngebiet abzurechnen. Hierzu wurden den Eigentümern auch mitgeteilt, dass diese Erschließungseinheit nur zum Tragen kommen könne, wenn der Solidargedanke in dem Neubaugebiet mit großer Mehrheit überwiegt. Es wurde in der Anliegerversammlung insbesondere darauf hingewiesen, dass die Margit-Manz-Straße aufgrund ihrer Breite nach der endgültigen Straßenherstellung den größten Teil der Parkflächen und Bäumen ausweisen wird, welche dann aber dem gesamten Baugebiet zu Gute kommen wird.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung aufgrund aller bereits jetzt erfolgten Rückmeldungen aus dem Wohngebiet und noch bevor hierzu eine Aufforderung ausgesprochen wurde allerdings feststellen müssen, dass eine Solidargemeinschaft in dem Neubaugebiet leider nicht zustande kommen wird. Der Ausschuss für Bauen hat daher mit Beschluss vom 08.10.2020 entschieden, dass nun eine straßenweise Abrechnung des Erschließungsbeitrages erfolgen wird.
Weiter wurden die Grundstückseigentümer in der Anliegerversammlung darüber informiert, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Erschließungsbeitrag über Ablöseverträge abzugelten. Die Möglichkeit der Ablösung des Erschließungsbeitrages möchte die Stadt Alzey trotz der straßenweisen Einzelabrechnung natürlich auch weiterhin anbieten. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses (voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021) werden wir daher die Ablöseverträge nach straßenweiser Einzelabrechnung unter Mitteilung der Termine für die Ablösegespräche an die Eigentümer senden. Anschließend können hierzu Beratungstermine bei der Beitragsabteilung der Stadt Alzey vereinbaren.
gez. Christoph Burkhard
Bürgermeister