Pferd und Brunnen auf dem Alzeyer Roßmarkt
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Anliegerversammlung zur endgültigen Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Am Mauchenheimer Weg"

24.08.2020

Am Samstag, 22.08.2020 fand in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule von 11.00 bis 19.00 Uhr eine Anliegerversammlung bezüglich der endgültigen Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Am Mauchenheimer Weg“, 2. Bauabschnitt für alle Grundstückseigentümer statt.

Die von der Verwaltung unter Beachtung der derzeit geltenden Coronaregeln akribisch organisierte und von den Anliegern des Baugebietes sehr gut besuchte Veranstaltung musste aufgrund der derzeit geltenden Vorschriften in drei Gruppen aufgeteilt stattfinden.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Christoph Burkhard präsentierte das beauftragte Ingenieurbüro die Planung der Straßen des Gebietes. Im Anschluss hieran informierte die Verwaltung über die beitragsrechtliche Seite. Hierbei wurden unter anderem die möglichen Abrechnungsmodalitäten vorgestellt.

Anliegerversammlung Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule © Stadtverwaltung Alzeyzoom
Anliegerversammlung Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule
© Stadtverwaltung Alzey
 

Die Erhebung der Erschließungsbeiträge kann alternativ zu der straßenweisen Abrechnung demnach auch im Rahmen einer Erschließungseinheit durch Bildung eines sogenannten einheitlichen Beitragssatzes für das komplette Wohngebiet erfolgen. Errechnet wird dieser einheitliche Beitragssatz aufgrund der Ausschreibungsergebnisse, die zum Zeitpunkt der Anliegerversammlung noch nicht vorlagen.

Um den interessierten Anliegerinnen und Anliegern ungefähre Kostenangaben an die Hand geben zu können, errechnete die Verwaltung auf Grundlage einer Kostenschätzung abzüglich der nicht umlagefähigen Kosten sowie des Gemeindeanteils einen einheitlichen Erschließungsbeitragswert von ca. 35 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.

Ebenso wie bei bisherigen Erschließungsmaßnahmen beabsichtigt die Verwaltung Ablöseverträge mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Mit Abschluss der Ablöseverträge sind alle Verpflichtungen des Grundstückeigentümers zur Zahlung und alle Rechte der Stadt Alzey auf die Erhebung eines endgültigen Erschließungsbeitrages abgegolten.  Die Stadt kann nach Abschluss der Vereinbarung keine Forderungen für eventuelle Mehrkosten stellen. Im Gegenzug hat der Grundstückseigentürmer keinen Anspruch auf Erstattung von eventuell zu viel gezahlten Beiträgen. Sollten Ablöseverträge nicht zustande kommen, wird die Stadt Alzey Erschließungsbeitragsbescheide verschicken.

Die im Anschluss gestellten Fragen der Anliegerinnen und Anlieger wurden durch den Bürgermeister und das Team der Verwaltung bzw. des Ingenieurbüros umfassend beantwortet. Die Änderungsvorschläge zur Prüfung und weiteren Verarbeitung wurden mitgenommen.

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