Allgemein:
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Donnerstag auch 14-18 Uhr
Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Mittwoch 12-14 Uhr
1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
24.08.2020
Am Samstag, 22.08.2020 fand in der Turnhalle der
Albert-Schweitzer-Schule von 11.00 bis 19.00 Uhr eine Anliegerversammlung
bezüglich der endgültigen Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Am Mauchenheimer
Weg“, 2. Bauabschnitt für alle Grundstückseigentümer statt.
Die von der Verwaltung unter Beachtung der derzeit
geltenden Coronaregeln akribisch organisierte und von den Anliegern des
Baugebietes sehr gut besuchte Veranstaltung musste aufgrund der derzeit
geltenden Vorschriften in drei Gruppen aufgeteilt stattfinden.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Christoph Burkhard präsentierte das beauftragte Ingenieurbüro die Planung der Straßen des Gebietes. Im Anschluss hieran informierte die Verwaltung über die beitragsrechtliche Seite. Hierbei wurden unter anderem die möglichen Abrechnungsmodalitäten vorgestellt.
Die Erhebung der Erschließungsbeiträge kann
alternativ zu der straßenweisen Abrechnung demnach auch im Rahmen einer
Erschließungseinheit durch Bildung eines sogenannten einheitlichen
Beitragssatzes für das komplette Wohngebiet erfolgen. Errechnet wird dieser
einheitliche Beitragssatz aufgrund der Ausschreibungsergebnisse, die zum
Zeitpunkt der Anliegerversammlung noch nicht vorlagen.
Um den interessierten Anliegerinnen und Anliegern
ungefähre Kostenangaben an die Hand geben zu können, errechnete die Verwaltung
auf Grundlage einer Kostenschätzung abzüglich der nicht umlagefähigen Kosten
sowie des Gemeindeanteils einen einheitlichen Erschließungsbeitragswert von ca.
35 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.
Ebenso wie bei bisherigen Erschließungsmaßnahmen
beabsichtigt die Verwaltung Ablöseverträge mit den Grundstückseigentümern
abzuschließen. Mit Abschluss der Ablöseverträge sind alle Verpflichtungen des
Grundstückeigentümers zur Zahlung und alle Rechte der Stadt Alzey auf die Erhebung
eines endgültigen Erschließungsbeitrages abgegolten. Die Stadt kann nach
Abschluss der Vereinbarung keine Forderungen für eventuelle Mehrkosten stellen.
Im Gegenzug hat der Grundstückseigentürmer keinen Anspruch auf Erstattung von
eventuell zu viel gezahlten Beiträgen. Sollten Ablöseverträge nicht zustande
kommen, wird die Stadt Alzey Erschließungsbeitragsbescheide verschicken.
Die im Anschluss gestellten Fragen der Anliegerinnen und Anlieger wurden durch den Bürgermeister und das Team der Verwaltung bzw. des Ingenieurbüros umfassend beantwortet. Die Änderungsvorschläge zur Prüfung und weiteren Verarbeitung wurden mitgenommen.